Feuchter Keller

Wir sind gerade dabei ein Haus zu bauen (Schlüsselfertig) und der Bauleiter informierte uns dass nur durch erhöhten Aufwand den Keller trocken bekommt. Dies tut er natürlich mittels Drainagen, Pumpe und weiß der Teufel was noch alles. Was aber passiert wenn wir nun nach Abnahme feststellen dass der Keller nennoch feucht ist. Ist das Mangel? Kann man im Rahmen der Gewährleistung eine erneute Abdichtung verlangen?

Für Hilfe und Rat dankt, Corinna

Hallo,

die Baufirma erstellt schlüsselfertig ein Haus. Dazu gehört ein trockener Kelelr, ausgenommen technologisch bestimmte Restfeuchte zum Beispiel durch Putz.

Ist der Kelelr nass, so ist dies ein Mangel.

Nach der Abnahme ist jedoch der Bauherr verpflichtet den Mangel und den Verursacher nachzuweisen.

So wie es aber verstanden habe, hat die Baufirma eine Bedenkenanzeige abgegeben. Jetzt ist der Vertrag und die Leistungsbeschreibung mit den tatsächlichen Verhältnissen zu prüfen, insbesondere die gewählten udn vertraglich bestimmten Abdichtungsvarianten und die tatsächlich anstehnden Wasserverhältnisse.

Christian

Kleiner Lesetipp
Moinsen,

guck mal bei Wikipedia unter den Begriffen „Bauwerksabdichtung“, „weiße Wanne“, „schwarze Wanne“, bzw. den dort genannten weiterführenden Links. Natürlich ist, wie mein Vorschreiber schon sagte, der Vertrag wichtig, aber es kann nicht schaden, sich ein bissl Fachwissen anzulesen.

Gruß

Markus

Vielen Dank!! Machen wir!

Hallo,

die Baufirma erstellt schlüsselfertig ein Haus. Dazu gehört
ein trockener Kelelr, ausgenommen technologisch bestimmte
Restfeuchte zum Beispiel durch Putz.

Ist der Kelelr nass, so ist dies ein Mangel.

Nach der Abnahme ist jedoch der Bauherr verpflichtet den
Mangel und den Verursacher nachzuweisen.

Sind wir dann in der Beweispflicht? Ich meine, da wir uns nicht in das Bauvorhaben einmischen ist doch im Grunde klar wer der Verursacher ist wenn es von der Wand tropft, oder?

So wie es aber verstanden habe, hat die Baufirma eine
Bedenkenanzeige abgegeben. Jetzt ist der Vertrag und die
Leistungsbeschreibung mit den tatsächlichen Verhältnissen zu
prüfen, insbesondere die gewählten udn vertraglich bestimmten
Abdichtungsvarianten und die tatsächlich anstehnden
Wasserverhältnisse.

Unser Bauleiter ist eine ziemliche Nulpe und steht total unter dem Pantoffel des Bauträgers. Ich bin ziemlich sicher dass er sich im Ernstfall nicht an seine Aussage erinnern kann …
Gleiches gilt für die Fertigfstellung. Wir haben seitens des Bauträgers eine Einzugsbestätigung für Juni, der Bauleiter meint es wird frühestens im August was…

Grüße, Corinna

Christian

Hallo,

nehmt Euchd en bauträger zur Brust und klärt alle Ungereimtheiten. Im Fall der Fälle nehmt Euch einen Rechtsbeistand.

Desweiteren nehmt Euch einen unabhängigen Bauingenieur, welcher für Euch die Termine und die Kosten des Hauses stets prüft udn Massnahmen einleitet. Ihr seid mit diesen Themen inhaltlich komplett überfordert.

Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen.

Christian