Feuchter Keller

Hallo,

folgender angenommener Fall:

eine gemietete Wohnung enthält einen Kellerraum. Bei der
Besichtigung wurde nicht explizit daraufhingewiesen, daß dieser
feucht (tendiert eher zu nass) ist.
Mittlerweile fängt alles an zu schimmeln und die eingelagerten
Sachen des Mieters gehen langsam kaputt.
Sicherlich sollte hier als erstes der Vermieter schriftlich informiert werden, aber welche Frist wäre hier zu setzen?
Der Mieter überlegt sich, da es noch ein Hinterhaus gibt, welches ebenfalls durch Feuchtigkeit
nicht zur Vermietung geeignet ist, er könnte dem Vermieter
vorschlagen, einen Raum als Lagerraum zu nutzen. Muß der Vermieter
hierauf eingehen und wer bezahlt die, durch Schimmel, entstandenen Schäden (Hausratversicherung?, Vermieter?)
Viele Grüße
RedShoe

Die Frage ist, ob der feuchte Keller für den Mieter bei Einzug erkennbar gewesen ist. Wenn der Keller tatsächlich so „nass“ ist, wie hier beschrieben, müsste der Mieter diesen Zustand eigentlich von Anfang an erkannt haben.

Hier eine Entscheidung des LG Hamburg:
Lagert der Mieter in einem feuchten Keller Gegenstände ein, obwohl ihm diese Eigenschaft der Mietsache bei Abschluss des Mietvertrags bekannt war, so steht dem Mieter kein Minderungsrecht und auch kein Schadenersatz zu, wenn die Gegenstände aufgrund der Feuchtigkeit beschädigt werden (LG Hamburg, Az. 307 S 54/99).

Der Mieter hat jedenfalls keinen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass ihm der Vermieter die Lagerhalle zur Verfügung stellt.