Guten Tag,
wenn ein Mieter im Rahmen seines Umzugs seinen Keller leerräumt und hierbei entdeckt, dass die meisten seiner Sachen wegen Kellerfeuchte muffig riechen und vergammelt sind, kann er dann vom Vermieter Schadensersatz verlangen?
Bei meiner Internet Recherche entdeckte ich, dass dies vom Alter eines Hauses abhängt. Bei einem Altbau(!) muss der Mieter selbstverständlich mit einem feuchten Keller rechnen, was dann keine Mietminderung rechtfertigt.
Nun meine Frage: WIE kann man das Alter eines Hauses rausfinden, in dem man als Mieter lebt, wenn der Vermieter auf die Anfrage nicht reagiert?
Wie alt könnte ein Hinterhofhaus (in Frankfurt/Main) sein, das in Ausführung und Erscheinung eher wie ein „Angestelltenhaus/Gesindehaus“ aussieht, im Gegensatz zum schönen Vorderhaus an der Straße?
Für hilfreiche Hinweise bedanke ich mich schon jetzt im Voraus.