Feuchtigkeit an Zimmerdecke

Hallo Leute,
wer weiß hier Rat?

Mal angenommen, in einer Eigentumswohnung ist ein leichter Wasserfleck im Bad an der Decke entstanden und dessen Herkunft ist ungeklärt.

Der Eigentümer in der oberen Wohnung behauptet bei ihm im Bad sei alles dicht, wer kommt dann für die Kosten der Untersuchung von der Herkunft des Wasserfleckes in der unteren Wohnung auf?

Muss der Eigentümer der oberen Wohnung den Schaden beheben lassen oder haftet die Eigentümergemeinschaft?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

LG
Mike-Lohfelden

Der Eigentümer in der oberen Wohnung behauptet bei ihm im Bad sei alles dicht, wer kommt dann für die Kosten der Untersuchung von der Herkunft des Wasserfleckes in der unteren Wohnung auf?

Erstmal der Eigentümer der Wohnung. Da aber der darüber wohnende behauptet, das Wasser käme nicht von ihm, wäre das meines Erachtesn ein Fall für die Wohngebäudeversicherung, also für den Verwalter.

Muss der Eigentümer der oberen Wohnung den Schaden beheben lassen oder haftet die Eigentümergemeinschaft?

Das hängt von der Schadensursache ab.

Hallo Leute,
wer weiß hier Rat?

Mal angenommen, in einer Eigentumswohnung ist ein leichter
Wasserfleck im Bad an der Decke entstanden und dessen Herkunft
ist ungeklärt.

Das kommt schon mal vor.

Der Eigentümer in der oberen Wohnung behauptet bei ihm im Bad
sei alles dicht, wer kommt dann für die Kosten der
Untersuchung von der Herkunft des Wasserfleckes in der unteren
Wohnung auf?

Das sagen alle immer gleich zuerst,„Von mir kommt das nicht“.
Das kann man aber ohne genaue Untersuchung nicht ausschließen. Hat er unter die Wanne geschaut,kennt er seinen Leitungsverlauf im Fußboden ?

Muss der Eigentümer der oberen Wohnung den Schaden beheben
lassen oder haftet die Eigentümergemeinschaft?

Kommt darauf an.
Sehr wahrscheinlich(Teilungserklärung beachten,da muss es drinstehen!) ist es Einzeleigentum des oberen Wohnungsbesitzers.
Er wäre zuständig und muss es auch selbst beauftragen und bezahlen.
Selten liegen Gemeinschaftsleitungen im Fußboden drin ! Nur für die wären alle Eigentümer zuständig.
Gemeinschaftsleitungen sind i.d.R. nie in den Fußböden der Wohnungen,sie sind in Steigeschächten im Treppenhaus etwa.

Da man aber die Wege des Wassers bei einem Leck nicht kennt und vorhersagen kann,ist beides möglich.

Einfach Abschätzung:
Bäder liegen exakt übereinander Projiziere die Lage des Wasserflecks herunter zum Fußboden,was befindet sich dort? Unter der Wanne, mitten im Raum ? Können dort Versorgungsleitungen Waser,Heizung,(Abwasser?) liegen ?

MfG
duck313