Guten Tag,
folgendes Problem, hoffentlich kann hier jemand helfen.
Vorgeschichte: Anschaffung eines größeren Hauses (Bj. 1900), in dem eine Wohnung über 10 Jahre an eine Familie vermietet war. Als die neuen Eigentümer mit in das Haus zogen, kündigte die Familie. Kurz darauf kamen Interessenten und schauten sich die Wohnung an. Bei beiden Besichtigungen wurde gesagt, dass noch keine Zeit zum herichten Wohnung war. Dies wurde akzeptiert und die Herrichtung der Wohnung wollten die Mieter selbst übernehmen, da sie schnell eine neue Wohnung brauchten (alte war bereits gekündigt). Vor dem Einzug und dem Unterschreiben des MV wurde hinter der Tapete (stand vorher die Schrankwand der Vormieter) Schimmel festgestellt, der mit Schimmelspray beseitigt wurde. Der Mangel wurde im Protokoll festgehalten.
Nun das Problem: Nach einem halben Jahr will der Mieter Feuchtigkeitsbefall in der Wohnung festgestellt haben, der auch die Küchenmöbel in Mitleidenschaft gezogen haben soll. Die Familie leidet jetzt, laut Kündigungsschreiben, an chron. Bronchitis. Im Winter sind die Fenster angelaufen.
Laut einem Sachverständigen (2 Jahre zuvor) sind die Wände im Eingangsbereich des Hauses bis ca. 1m Höhe feucht, die Wohnung liegt im 1. OG, wo keine feuchten Wände gemessen wurden. Ein Installateur hat die Leitungen überprüft und nichts entdeckt. Zudem sind die Tapeten trocken. Alle anderen Wohnungen haben keinen Befall!
Die Mieter wollen jetzt Schadenersatz für ihre beschädigten Möbel. Muss der vom Vermieter gezahlt werden, obwohl nicht geklärt werden konnte, woher die Feuchtigkeit kommen soll? Vielleicht selbst verschuldet, doch wie zu Beweisen??
Der Ausgangszustand der Möbel ist unbekannt, nur diese Wohnung im 1.OG soll betroffen sein, Schimmelbefall eines anderen Zimmers war bekannt und die Wohnung hätte noch abgelehnt werden können, die Vormieter hatten 10 Jahre lang keine Probleme!
Außerdem drohen sie mit dem Gesundheitsamt. Ist das zulässig und wer müsste das bezahlen?
Wie sollen wir uns weiter verhalten?
Für hilfreiche Tipps wäre ich echt sehr dankbar!
Gruß, Antje
Hallo,
zur Klaerung des Sachverhalts koennte eine Messung der Mauerfeuchte geschehen.
Messung des Verlaufs von Feuchtigkeitsgrenzen:
Die nach Höhe und Tiefe im Mauerwerk gestaffelten Messungen können Auskunft geben über die Herkunft der Feuchtigkeit
mehr…http://www.baufachinformation.de/denkmalpflege.jsp?m…
Gruss Helmut
Hallo,
der Mieter muss dem Vermieter beweisen, dass ein Mangel vorliegt, hier werden der Schimmelbefall bzw. die feuchten Möbel ausreichend Beweis sein.
Der Mieter kann das Gesundheitsamt beauftragen, die Belastung zu prüfen, er muss hier auch die evtl. Kosten tragen.
Der Vermieter seinerseits muss die Ursachen sachkundig (!) prüfen lassen und kann bei Beweis des schuldhaften Verhaltens des Mieters die Kosten für die Prüfung ersetzt verlangen.
Vorschlag: Wohnungsbesichtigung bei Mieter, Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit erfassen (möglichst in kalter Jahreszeit), das erlaubt Rückschlüsse auf Heizverhalten und Lüftung; ggf. auch die Oberflächentemperatur der Wände, denn die Raumluft kann warm sein, aber die Wände kalt als Zeichen, dass nur kurzzeitig geheizt wurde.
Ich empfehle, eine Fachmann hinzuzuziehen, der auch als Zeuge im Rechtsstreit auftreten könnte.
Ganz wichtig, mit dem Mieter reden und ihn auf sein Risiko hinweisen, dass er im Falle seines Fehlverhaltens die Kosten in vollem Umfang tragen müsste. Es gibt ein Info-Blatt „Richtig heizen und Lüften“.
Viel Erfolg.
suver
Ein heikles Thema, da ohne einen Bausachverständigen nicht abschließend geklärt werden kann, wer für die Feuchtigkeit und den Schimmelbefall verantwortlich ist.
Die vorangige Beweislast hat der VM, der beweisen muß, dass kein Baumangel vorhanden ist. Erst wenn dies gelingt muß der Mieter sein richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten beweisen.
Dementsprechend werden auch unterschiedliche Messmethoden vorgenommen.
Baumangel: Entsprechen die Wanddicke und Dämmung den Bauvorschriften z. Zt. des Bau. Messungen der Temperatur und der Feuchtigkeit der Wände.
Heiz- udn Lüftungsverhalten: Aufstellen eines Geräts über mehrere Tage, dass die Temperatur des Raums und der Wände misst.
Ich bin aber weder Physiker noch Bausachverständiger, man mag mir daher die vorgenannten unfachmännischen Beschreibungen nachsehen.
Das Gesundheitsamt vermag in der Regel die Ursächlichkeit nicht zu klären, lediglich ob eine Bewohnbarkeit noch gegeben ist oder nicht.
Vielen Dank für die Antworten!
Also läuft alles darauf hinaus, noch einmal Geld in die Hand zu nehmen und den Sachverständigen nochmal durch das Haus zu schicken.
Reden hat mit den Mietern nichts gebracht, sie bleiben bei der Aussage, dass die Luftfeuchtigkeit zu hoch sei. Da aber bis jetzt weder Schimmel noch feuchte Stellen an den Tapeten zu sehen sind, sollte ein positives Ergebnis rauskommen. Oder aber, die Ursache wird geklärt. So oder so, muss es wohl sein.
Also, danke noch mal, für die Ratschläge!