Hallo…
Zum 01.08.´02 bin ich in eine Kölner Souterrain-Wohnung gezogen.
Abgesehen von der Dunkelheit und einigen Spinnen habe ich es mir
recht gemütlich gemacht. Nun mußte ich leider feststellen, daß die Feuchtigkeit in der Wohnung extrem groß ist. Um das zu testen, habe ich Kakao auf den Boden gestreut um zu sehen wie dessen Konsistenz sich verändert. Es ist erstaunlich - da hier nur Fliesen in der Wohnung sind, ist das natürlich noch gefördert worden. Nur aufgrund der Kälte und Feuchtigkeit habe ich aber nicht vor einen Teppich zu kaufen, bzw. mich in horrende Betriebskosten zu stürzen, die für mich mit 80,00 € (GEW) einfach nicht tragbar sind. Aber das allergrößte Problem
ist, dass es schimmelt. Hinter der Spüle z.B. wobei das vielleicht noch bis zu einem gewissen Grad behebar wäre- aber im Schlafzimmer ist es an einer Ecke in der Wand schon sehr unangenehm.
Ich habe auch vor das zu melden, möchte aber keinen Fehler machen und natürlich so schnell wie möglich aus der Wohnung raus- also konkrete Fragen: Sollte ich in den Mieterschutzbund eintreten um ggf. einen Gutachter kommen zu lassen? Oder ist das Sache des vermieters, wenn ich es schriftlich gemeldet habe? Habe ich die Möglichkeit mit sofortiger Wirkung auszuziehen? (So ich eine neue Wohnung hätte) Wie sieht es mit Mietminderung für die Zeit aus in der ich hier noch Wohnen bleiben muss? Was ist mit gesundheitlichen Risiken?
Vielen Dank schon mal, Gruß, Juliane
Hallo Juliane,
Zum 01.08.´02 bin ich in eine Kölner Souterrain-Wohnung
gezogen.
Abgesehen von der Dunkelheit und einigen Spinnen habe ich es
mir
recht gemütlich gemacht. Nun mußte ich leider feststellen, daß
die Feuchtigkeit in der Wohnung extrem groß ist. Um das zu
testen, habe ich Kakao auf den Boden gestreut um zu sehen wie
dessen Konsistenz sich verändert. Es ist erstaunlich - da hier
nur Fliesen in der Wohnung sind, ist das natürlich noch
gefördert worden. Nur aufgrund der Kälte und Feuchtigkeit habe
ich aber nicht vor einen Teppich zu kaufen, bzw. mich in
horrende Betriebskosten zu stürzen, die für mich mit 80,00 €
(GEW) einfach nicht tragbar sind. Aber das allergrößte Problem
ist, dass es schimmelt. Hinter der Spüle z.B. wobei das
vielleicht noch bis zu einem gewissen Grad behebar wäre- aber
im Schlafzimmer ist es an einer Ecke in der Wand schon sehr
unangenehm.
Ich habe auch vor das zu melden, möchte aber keinen Fehler
machen und natürlich so schnell wie möglich aus der Wohnung
raus- also konkrete Fragen: Sollte ich in den Mieterschutzbund
eintreten
Kannst Du machen, frage aber vorher nach, welche Leistungen der DMB Köln Dir bietet.
um ggf. einen Gutachter kommen zu lassen?
Wenn Du den Gutachter bestellst, musst Du ihn auch dann bezahlen, wenn sich herausstellt, dass der Schaden nicht von Dir ist
Oder ist
das Sache des vermieters, wenn ich es schriftlich gemeldet
habe?
Der Vermieter muss nach Deiner Mängelanzeige den Vorgang prüfen und ggfls. müssen Massnahmen eingeleitet werden.
Habe ich die Möglichkeit mit sofortiger Wirkung
auszuziehen? (So ich eine neue Wohnung hätte)
Nein, dies ist sofort nicht möglich, es wäre nur möglich, wenn Du gefragt hättest, ob Feuchtigkeits- oder Schimmelschäden in der Wohnung bestehen und der Vermieter hat dies wider besseren Wissens verneint. Du könntest dann jedoch nicht wegen der Schäden alleine fristlos kündigen sondern wegen arglistiger Täuschung, was ggfls. bedeutet, dass der Mietvertrag anzufechten ist.
Wie sieht es mit
Mietminderung für die Zeit aus in der ich hier noch Wohnen
bleiben muss?
Um diese Frage beantworten zu können, muss man wissen, ob Dir der Mangel bei Einzug aufgefallen ist oder hätte auffallen müssen. Was mich nämlich irritiert ist, dass im August ein Schimmelschaden auftaucht, der bei Einzug nicht zu sehen gewesen ist oder - der Schimmel wurde überstrichen und die Wand zuvor nicht behandelt. Handelt es sich um eine Kellerwohnung ?
Was ist mit gesundheitlichen Risiken?
Schimmelsporen führen zu Erkrankungen der Atemwege und können zu chronischen Erkrankungen führen.
Gruss Günter
huhu günter,
ja, es ist eine souterrain-wohnung.
die ecke wo der schimmel ist, da fehlte die tapete. es ist mehr eine niesche- die wand sah ein wenig komisch aus, aber ich habe einfach übertapeziert… die ganze fläche, sind so ca 3 m länge… ca 4qm. Entsprechend habe ich auf nichts genaues geachtet.die wohnung war/ist also schön renoviert… und nun- durch die frisch gemachte wand kommt an einer ecke so 30cm länge schimmel durch, diesmal eindeutig- mein bett steht dort, ich muss nun erstmal umräumen…
( mist!
Hallo,
entferne bitte Bett und auch Schränke mindestens 5 cm von der Wand. Versuche den Raum entsprechend zu beheizen und dann stossweise zu entlüften.
Daneben dem Vermieter die Mängelanzeige erstatten und den Vermieter auffordern, Frist setzen, den Mangel zu besichtigen und zu beseitigen. ggfls. sollte geprüft werden, ob die Feuchtigkeit vom Boden hochsteigt.
ja, es ist eine souterrain-wohnung.
die ecke wo der schimmel ist, da fehlte die tapete.
Das Fehlen der Tapete deutet darauf hin, dass hier tatsächlich ein alter Mangel vorliegt.
es ist
mehr eine niesche- die wand sah ein wenig komisch aus, aber
ich habe einfach übertapeziert… die ganze fläche, sind so ca
3 m länge… ca 4qm. Entsprechend habe ich auf nichts genaues
geachtet.die wohnung war/ist also schön renoviert… und nun-
durch die frisch gemachte wand kommt an einer ecke so 30cm
länge schimmel durch, diesmal eindeutig- mein bett steht dort,
ich muss nun erstmal umräumen…( mist!
Gut, ich gehe von Deiner Unkenntnis des Mangels aus. Du solltest hier eine Mietminderung von mindestens 10 % der Kaltmiete ankündigen, Dir die Verrechnung vorbehalten und gleichzeitig erklären, dass ab sofort wegen der Mietminderung die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt wird.
Gruss Günter
vielen dank für deine hilfe!
ich habe vorhin persönlich den schaden gemeldet- meine vermieterin wird jemanden vorbeischicken, der sich das anschaut um dann zu entscheiden, ob das behebbar ist, oder nicht und die Heizkosten zu übernehmen. Mal sehen wie das weitergeht ist es dennoch ratsam Mietminderung zu verlangen? Oder wäre das zuviel, da sie mir ja nun schon entgegen kommt, indem sie selbst den „gutachter“ kommen lässt und auch Teppichboden legen lassen würde… wobei es einer sein müsste, der Filz unten drunter hat oder so, wegen der gesamten Feuchte. Und sie würde ja auch die Heizkosten übernehmen. Wobei ich nur hier wohnen bleiben möchte, wenn das behebbar ist und ich nicht weiterhin einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt bin…
*seufz*
lieben Guß, Juliane
Hallo Juliane,
nur wenige Keller eignen sich zum Daueraufenthalt von Menschen. Voraussetzung ist beträchtlicher Aufwand beim Bau des Hauses. In aller Regel müssen Fußboden und Wände ganzjährig beheizbar sein, es muß auf Möbel unmittelbar an Außenwänden verzichtet werden und auch auf Tapeten. Diese baulichen Voraussetzungen liegen nur selten vor, so daß in den meisten Fällen mit hartnäckigem Schimmelbefall zu rechnen ist, dem man mit Anstrichen oder Mitteln aller Art nicht beikommen kann. Solche Wohnungen sind im Grunde unbewohnbar. Der in Aussicht gestellte Teppichboden wird die Situation eher verschlimmern und aus der Wohnung ein muffiges Loch machen.
Die Probleme treten vorwiegend in der warmen Jahreszeit auf und nicht etwa im Winter. Die Temperatur von Fußboden und unterhalb der Erdoberfläche liegenden Wänden wird von der Temperatur des Erdreichs bestimmt. Tief unter der Erdoberfläche ist es im Sommer recht kühl, also sind auch Fußboden und Wände kühl, kühler als die Luft außen. Nun gelangt warme Luft von außen in den Keller. Die Luft kühlt sich am kalten Gemäuer ab und büßt dabei ihre Fähigkeit ein, das in der Luft enthaltene Wasser zu halten. Die Luftfeuchtigkeit schlägt sich als Kondensat an den kühlen Wänden nieder und schon hat man den schönsten Nährboden für Schimmelpilze. Gibts auch noch Teppich und Tapeten, wird die „Wohnung“ zum Schimmelparadies. Die Situation verschlimmert sich mit jedem Lüftungsvorgang.
Voraussetzungen zum Wohnen im Keller:
- Thermische Isolation von Fußboden und Wänden - zwingend an der zur Erde gewandten Seite, also außen.
- Flächenheizung in Fußboden und Wänden. Die Gebäudeteile müssen warm sein und über dem Taupunkt gehalten werden. Einzelöfen oder Heizkörper nützen nichts.
- Die Belüftung hat kontrolliert zu geschehen, vorzugsweise dann, wenn die Außentemperatur niedriger als die Erdreichtemperatur liegt.
Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann man einen Keller bewohnen, aber auch nur dann! Leider machen sich viele Architekten keine Gedanken über derartige Probleme, bei Handwerkern ist das Wissen um die Zusammenhänge nur selten vorhanden und Bauherren und Vermieter glauben i. d. R. genau das, was ihnen nicht zu teuer erscheint. Nachträglich ist kaum noch etwas zu machen, jedenfalls würde es sehr teuer und von innen geht rein nichts. Wer da Teppich empfiehlt oder mit irgendwelchen Anstrichen daher kommt, den kann man gleich wegschicken. Solche Leute wissen nicht, was sie tun.
Ich kann Dir nur raten, schnellstmöglich auszuziehen, aber nicht wieder in eine Kellerwohnung. Die wirklich kondensatsicher ausgestatteten Kellerwohnungen sind Raritäten.
Gruß
Wolfgang
Hallo Juliane,
ich rate trotzdem zur Erklärung der Mietminderung. Im Übrigen empfehle ich Dir die Überlegungen von Wolfgang Dreyer. Es ist unter diesen Umständen wirklich angezeigt, Überlegungen anzustellen für einen Umzug.
Gruss Günter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
WOW!!! Danke… jetzt habe ich unschlagbare Argumente schwarz auf weiß!! Cool… Danke!
gut, dann werde ich meine Kündigung einreichen und rückwirkung eine Minderung verlangen, so das möglich ist… Die Vermieterin wohnt hier im Haus, ich hoffe das gibt kein böses Blut
so ein Reinfall… Naja… jammern hilf ja bekanntlich nicht… Vielen Dank!!!
Weisst Du auch wieviel Grad eine Wohnung haben muss? Will damit sagen, die können mich ja nicht zwingen die Heizung anzustellen, nur damit der Schimmel weniger Chancen hat… Mein Vormieter wohnte hier vier Jahre und hat sich nie beschwert, auch auf meine Frage meinte er, ihm sei nichts unangenehmes aufgefallen… Wobei ich ihm das auch glaube, der hat die Wohnung sowieso extrem verkommen lassen…
off topic/ Wohnen im Keller?
Nur mal aus reiner Neugier/Interesse: die Wohnung, also eine Soutterran liegt tatsächlich „unter Tage“ ??
Sind diese „Höhlen“ besonders billig in der Miete?
So ganz ohne Tageslicht?
Irgendwie unheimlich, zumindest ist es immer unheimlich, Keller zu betreten, da kann ich mir gar nicht vorstellen, dass es da wohnlich bzw. anheimelnd wird…
Schick mal Fotos :o)
Grüsse,
Nicole *in bulliger Dachgeschosswohnung, aber mit Sonnenlicht*
hallo
ich habe keinen fotoapparat… nein- diese wohnungen sind nich unbedingt billiger- kommt wohl auch auf den Bezirk und die Stadt an- allerdings gibt es auch hier Tageslicht. Diese Art der Wohnungen sind, so ich sie kenne, so konzipiert- das sie nur halb unter der Erde sind- ich habe also auch zwei Fenster und kann mit ein wenig Glück den Himmel sehen- manchmal erhasche ich auch einen Sonnenstrahl
ich habe auch mal im Dach gewohnt, mal im Erdgeschoss, mal im 5. Stock. Habe also schon viel gesehn und das hier ist nicht gerade das beste- als übergangslösung ok, aber niemals auf dauer und nun wird die übergangslösung drastisch verkürzt- nun denn, alles liebe, Juliane
… die können mich ja nicht zwingen die Heizung
anzustellen, nur damit der Schimmel weniger Chancen hat…
Hallo Juliane,
zur Schimmelvermeidung muß die Bildung von Kendenswasser verhindert werden. Dafür sind Fußboden und Wände so zu erwärmen, daß sich die Luft nicht bis zum Taupunkt abkühlt. Mit einem üblichen Heizkörper ist dieses Vorhaben so gut wie aussichtslos. Damit wird nur die Luft erwärmt, aber nicht verhindert, daß sich warme Luft an kalten Wänden abkühlt. Geeignete Heizungen sind Fußbodenheizungen in Verbindung mit einer Flächenheizung IN den Wänden. Die Heizung muß auch und gerade im Sommer laufen, dann aber nur ganz schwach, so daß die Luft noch ihre Feuchtigkeit halten kann, statt an den Wänden zu kondensieren.
Entweder hat das Gebäude solche Einrichtung, deren Betrieb nur automatisch ohne Dein Zutun sinnvoll ist, dann ist der Keller für Wohnzwecke geeignet. Oder das Gebäude verfügt nicht über diese Einrichtung, dann ist der Keller nicht für Wohnzwecke geeignet. Daran kannst Du nichts ändern. Du kannst nur ausziehen, was ich Dir auch dringend empfehle.
Baulich in geeigneter Weise ausgestattete Kellerwohnungen sind die ganz seltene Ausnahme. Trotzdem hausen viele Leute in eigentlich ungeeigneten Kellern. Sie müssen sich dann an Schimmel und Modergeruch gewöhnen und sich damit abfinden, daß in Schränken dauerfeuchte Wäsche vergammelt und eigentlich das gesamte Inventar über kurz oder lang reif für den Sperrmüll wird.
Den erheblichen Aufwand der Flächenheizung kann man in unbewohnten Kellern sparen und sich auf eine Belüftung beschränken, die immer nur kalte Luft (kühler als die Mauern) in den Keller läßt. Auch das ist eine Kondensatvermeidung, die zum knochentrockenen Keller ohne Schimmelbefall führt. Die Belüftung muß aber elektronisch gesteuert werden, manuell „nach Gefühl“ ist das nicht zu schaffen.
Gruß
Wolfgang
lieber wolfgang, du bist mir eine große hilfe! ich werde jetzt meine kündigung schreiben. heute abend kommt der vermieterin vorbei- ein geldgeiler sack! dem werde ich deine argumente hübsch präsentieren und auf rückwirkende mietminderung von 10% plädieren. das ist doch in ordnung, oder?
braucht man auch eine genehmigung, wenn man den keller ausbaut? und wenn ja, hat man dann nicht deine genannten bedingungen zu erfüllen? was ist denn dein beruf, dass du dich so gut auskennst?
herzlichen gruß, juliane
… auf rückwirkende mietminderung von 10% plädieren. das ist doch in ordnung, oder?
Hallo Juliane,
zu Mietminderungen kann ich Dir leider nichts sagen. Ich vermute aber, daß Du mit rückwirkenden Wünschen nicht durchdringst.
braucht man auch eine genehmigung, wenn man den keller
ausbaut? und wenn ja, hat man dann nicht deine genannten
bedingungen zu erfüllen?
Die Nutzungsart ist Bestandteil der Baugenehmigung des Hauses. Wird nachträglich Kellerraum in Wohnraum „umgewidmet“, kümmert sich i. d. R. kein Mensch darum. Vorschriften zum Einbau von Einrichtungen zur Kondenswasservermeidung gibt es nicht. Was geschieht, ist letztlich vom Bauherrn und vom Architekten abhängig. Bei ordentlicher Planung mit Sachverstand und penibler Bauüberwachung ist das Ergebnis in Ordnung, andernfalls gibts eben feucht-muffige Ungezieferlöcher. Solche Räume sind nur zur Kokslagerung, aber nicht zum Wohnen geeignet. Wie es scheint, finden sich Millionen von Hausbesitzern damit ab, daß wertvolle Flächen, so groß wie das gesamte Erdgeschoß, eigentlich für nichts so richtig zu gebrauchen sind, weil dort im Sommer alles vergammelt.
Würde man jetzt den sichtbaren Schimmel beseitigen, hättest Du mit einiger Wahrscheinlichkeit bis zum Sommeranfang nächsten Jahres Ruhe. Im Winter ist die Außenluft i. d. R. kälter als die Gebäudeteile in der Kellerwohnung. Deshalb kann es nicht zur Bildung von Kondenswasser kommen; zuvor klamm-feuchte Mauern trocknen sogar.
Sieh zu, daß Du schnellstmöglich aus dem Mietvertrag heraus kommst. Darüber hinaus sehe ich keine Möglichkeiten für Dich, schließlich hast Du die Wohnung vor nicht langer Zeit noch haben wollen.
Gruß
Wolfgang
huhu nochmal- ich spreche nachher mit dem vermieter- werde das mit der mietminderung versuchen- 10% oder mehr?
klar wollte ich die wohnung haben… aber ich konnte ja nicht wirklich ahnen was nun passiert ist
son mist aber auch…
huhu nochmal- ich spreche nachher mit dem vermieter- werde das
mit der mietminderung versuchen- 10% oder mehr?
Hallo Juliane,
10 % erklären und Dir eine höhere Mietminderung vornbehalten.
Gruss Günter