Feuchtigkeit in der Wohnung

In meiner Eigentumswohnung (Untergeschoss) dringt immer häufiger Wasser ein (vor allem nach starken Regen). Vor einigen Jahren stand die Wohnung komplett unter Wasser (nach einem extrem starken Regen) und wurde dann auf Versicherungskosten renoviert. Seither wurde aber nichts nennenswertes getan zur Vorbeugung vor weiteren Schäden. Vor kurzen drang wieder Wasser in die Wohnung ein (mehrmals). Das einzige was seither geschah war, dass wochenlang Trocknungsgeräte liefen, sonst passierte wieder nichts. Die Hausverwaltung kümmert sich nicht weiter darum (schon mehrere Anrufe meinerseits). Dringend nötig wäre eine Abdichtung von außen. Der Verwalter will das davon abhängig machen, ob die Wohnungeigentümergemeinschaft zustimmt. Meine Wohnung ist derzeit zwar trocken, aber die Wände sind immer noch bis zu einem Meter hoch verschimmelt. Ich kann die Wohnung so auf Dauer weder bewohnen noch sie verkaufen.

Hi, es könnte auch Tauwasser sein!
Wie hoch steht denn das Wasser?
Vorsicht! Bei Regen erhöht sich die Luftfeuchte und es kommt mehr Tauwasser.
Eine Abdichtung hätte nur Sinn - wenn tatsächlich eine lokale Undichtigkeit vorliegt.

Hallo Margerite,
da durch das eindringende Wasser die Wohnung nur eingeschränkt bewohnbar ist, muss etwas gemacht werden. Das ist unabhängig davon, ob Hausverwalter oder Miteigentümer Lust haben oder nicht. Zur Not muss da ein Anwalt helfen.
Desweiteren muss genau geprüft werden, woher und wie das Wasser genau eindringt.
Viel Erfolg!
Kai A. Quante ( RAPIDOsec Mauerentfeuchtung )

In meiner Eigentumswohnung (Untergeschoss) dringt immer
häufiger Wasser ein (vor allem nach starken Regen). Vor
einigen Jahren stand die Wohnung komplett unter Wasser (nach
einem extrem starken Regen) und wurde dann auf
Versicherungskosten renoviert. Seither wurde aber nichts
nennenswertes getan zur Vorbeugung vor weiteren Schäden. Vor
kurzen drang wieder Wasser in die Wohnung ein (mehrmals). Die
Hausverwaltung kümmert sich nicht weiter darum (schon mehrere
Anrufe meinerseits). Dringend nötig wäre eine Abdichtung von
außen. Der Verwalter will das davon abhängig machen, ob die
Wohnungeigentümergemeinschaft zustimmt. Meine Wohnung ist
derzeit zwar trocken, aber die Wände sind immer noch bis zu
einem Meter hoch verschimmelt. Ich kann die Wohnung so auf
Dauer weder bewohnen noch sie verkaufen.

Hallo, hier würde ich 2 Maßnahmen ergreifen:

  1. Sachverständigen hinzuziehen: wurde die Sanierung fachgerecht ausgeführt?
  2. Anwalt hinzuziehen: kann die Sanierungsfirma haftbar gemacht werden?

Viel Erfolg.

Bringen Sie dieses Problem als TOP in die nächste Versammlung ein. Lassen Sie unter diesem Punkt auch die Mittelherkunft für die Durchführung der Maßnahme beschließen, damit der Verwalter handlungsfähig zur Erteilung eines Handwerkerauftrages ist. Wird nicht positiv entschieden, dann verklagen Sie die Gemeinschaft - nicht den Verwalter! - auf die Zustimmung.

Der effektivste Weg in diesem Fall ist,
sich einen Rechtsanwalt zu nehmen und dieser soll der Gemeinschaft eine Klage + Schadensersatz androhen,
ggfs. Auszug in ein Hotel mit Kostenerstattung etc. die Anwälte wissen das schon.
Aufforderungen und Bitten wird hier wenig nutzen, da die andere Eigentümer nicht direkt davon betroffen sind. Man wird versuchen, die billigste Variante zu suchen und es wird viel Zeit vergehen und nichts passieren. Die Klageandrohung wird aber einiges in Gang setzen.

Grüße
Aira92

Guten Tag,

wenn das Wasser nur bei Regen in die Wohnung reinläuft (drückt) steht diese zu tief im Gelände.
Das die Feuchtigkeit durch Trocknungsgeräte verschwunden ist bezweifle ich.
Schimmeln kann es nur wo Nährstoffe bereitgestellt werden.
Wie alt ist das Objekt?

Mit freundlichen Grüssen
mauertrocken

Hallo wohnungsfee,
danke für die Antwort. Die Wohnung wurde nur von innen getrocknet, aber trocken bleibt sie natürlich nur, wenn in Zukunft verhindert wird, dass bei Starkregen bzw. wochenlangem Dauerregen wieder Wasser eindringt. Darum geht es mir hauptsächlich und auch darum, dass die Folgeschäden (Schimmel) beseitigt werden.

Hallo firstguardian,
danke für Ihre Antwort. Scheint wohl wirklich so, dass ich mich mal mit einem Anwalt in Verbindung setzen muss (ich hätte das gerne vermieden).

Hallo mauertrocken,
danke für die Antwort. Das Haus wurde 1992 gebaut. Komisch ist, dass ich seit 10 Jahren hier wohne, aber das Problem der Feuchtigkeit erst seit 4 Jahren besteht. Der Schimmel ist im Juni/Juli dieses Jahres entstanden, die Trocknungsmaßnahme war nachher. Seither ist zwar kein neuer Schimmel entstanden, aber der Schimmel ist noch in den Wänden und Tapeten (sieht grauenvoll aus!). Die versprochene Neutapezierung auf Versicherungskosten blieb bisher leider aus.

Hallo,
Hallo Margerite,
ja, Schimmel ist ein Folgeschaden: Problem ist jedoch, dass er a) gesundheitsschädlich ist, b) sehr schwer restlos zu beseitigen ist und c) wenn die Ursache nicht behoben wird, leider die Tendenz hat, immer wieder zu kommen. Außerdem mindert er den Wert Ihrer Wohnung. Eine ausführliche Info, wie man sachgerecht mit diesem Thema umgeht, finden Sie hier:
http://www.wohnung-jetzt.de/service/ratgeber_wohnung…

Gehen Sie der Reihe nach vor! Erst wenn auf dem normalen Weg kein Mehrheitsbeschluß mit Klarheit über die bereitzustellenden Mittel zu erzeilen ist, schalten Sie einen Anwalt ein!

Guten Abend,

der Schimmel ist weg aber doch noch da?
Warum neu tapezieren wenn Sie dann die neue Schimmelbildung wieder ermöglichen?
Wenn wie beschrieben Wasser in die Wohnung läuft, Frage ich mich wie Sie das dort aushalten als Eigentümer.
Sie haben doch kein Aquarium gekauft oder?

Mit freundlichen Grüssen
mauertrocken

Hallo Margerite,

Am besten setzte Dich mit einem Rechtsexperten in Verbindung. Denn wenn Deine Wohnung verschimmelt ist, kann das ja nicht angehen, dass Du trotzdem drin wohnst und nichts passiert.

Alles Gute

Barbara

ich empfehle dir eine absicherung, ob gesundheitliche gefährdung vorliegt! oft ist schimmel nur häßlich, aber wenn nachgewiesen wurde, daß gefahr besteht, muß der verwalter und auch die eigentümergemeinschaft sofort reagieren!!

hol dir am besten einen test mit auswertung. meine empfehlung lautet schon immer mykofund für ca 70 euro (ambesten googlen)wir hatten nach viel ärger mit „pseudo-experten“ und baubiologen hier für kleines geld den durchbruch im streitverfahren und alle verantwortlichen mußten prompt reagieren.

viel erfolg- und bleib nicht unnötig lange da wohnen

Da sie Miteigentümer sind muß doch die Möglichkeit bestehen dort auch Druck zu machen. Ich bin leider kein Reichtsanwalt. Aber den würde ich fragen. Schadenersatzt von den anderen Eigentümern/Hausverwaltung weil nichts unternommen wird und offensichtlilch Gefahr im Verzug ist???

K. Taeubig

Hallo Margerite,

bitte entschuldige, wenn ich erst jetzt antworte. Ich war in den vergangenen Wochen oft unterwegs und hatte wenig Zeit.

Einerseits haben wir hier ein technisches Problem vorliegen, nämlich das der Feuchtigkeit bzw. der unzureichenden Isolierung und andererseits ein rechtliches Problem, da die Hausverwaltung wohl offensichtlich nicht die erforderlichen Maßnahmen unternimmt.

Ich empfehle, die baulichen Mängel und insbesondere auch den Schimmelbefall von einem Gutachter dokumentieren und begutachten zu lassen und dann auf der Basis diese Gutachtens rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Erstellung eines Gutachten kann ich grundsätzlich gerne übernehmen, das hängt allerdings davon ab, wo sich das Objekt befindet.

Weitere Hinweise über die Schimmelproblematik findest du auch unter: www.ingenieurbuero-dresen.de

Gruß

H.-P. Dresn

Hallo!
Du solltest aufpassen…da feuchte Wände oder zu hohe Luftfeuchtigkeit zu Kondensation führt und dass wiederrum zu schimmelbildung, milben, moder. usw
In meinem altem Haus habe fast in jeden Raum ein Luftentfeuchter der nimmt die zu hohe Feuchtigkeit. Hier habt ein Post der darüber redet http://www.humydry.de/blog/1-verhindern-sie-schaden-durch-zu-hohe-luftfeuchtigkeit

Viel Glück