Feuchtigkeit innen an Balkontüren

Hallo,

ich habe eine Wohnung gekauft. An beiden Balkontüren ist der obere Wandrahmen ganz leicht feucht (das wusste ich auch schon vor dem Kauf).

Die Feuchtigkeit tritt hier von mit großer Wahrscheinlichkeit von außen ein - die Rolllädenkästen sind in die Wand integriert und stehen nicht nach außen.

Nun ist meine Frage: Mögliche Reperaturen/Sanierungen von außen muss in diesem Fall doch von der gesamten Eigentümergemeinschaft getragen werden oder!?

Bei der Außenwand/Fassade handelt es sich ja um Gemeinschaftseigentum.

Danke
Gruß

Hallo,
um dies bei den Eigentümern in einer Versammlung durchzusetzen.
Ist meines Wissens nach folgend vorzugehen.
1a) die Hausverwaltung informieren, den Mangel dort anzeigen und eine Begutachtung beantragen und Angebote zur Schadensbehebung erstellen lassen.
(falls die nicht reagieren dann bei 1) weitermachen)

  1. ein Gutachten des Schadens erstellen lassen
  2. ein Angebot (besser mehrere ) für die Beseitigung des Schadens erstellen lassen
  3. die Hausverwaltung beauftragen eine Eigentümerversammlung einzuberufen mit folgenden Punkten
    a) Beschluß über Reperatur und Beseitigung der Mängel nach Vorlage des Gutachtens und der Angebote
    b) Falls kein Geld in der Kasse ist eine Sonderumlage beschliessen

Grund nach meiner Kenntnis:
Falls ein Mangel am gemeinschaftseigentum besteht, dieser in einem gutachten dokumentiert ist und somit eine mangelhaftigkeit am gemeinschaftseigentum nachgewiesen werden kann und in der Gemeinschaft kein Mehrheitsbeschluß zu der Beseitigung diesre Mängel erreicht wird, so ist der Betroffene oder irgend ein anderer eigentümer klageberechtigt da solch ein Beschluss rechtswiedrig ist.

Meines Wissens hat so der Gesetzgeber bei Mangelhaftigkeit dem einen Riegel vorgeschoben dass man für alles einen Mehrheitsbeschluß benötigt und man dann dazu verdonnert werden würde diesen Mangel zu dulden um in der Folge dann auch finanzielle nachteile zu bekommen.

Im schlimmsten Fall wäre es so, dass die Eigentümergemeinschaft selbst einen neutralen Gutachter beauftragt der den Mangel begutachtet.

Wie man hier taktisch am besten vorgeht damit es schnell geht, kann ein Jurist beantworten der sich perfekt mit dem WEG-Recht auskennt

Grüße und viel Glück
Ps…ja ich vermute auch nach deinen angaben das es sich um einen Bauschaden handelt. Oftmals ist bei Rollokästen eine Wärmebrücke vorhanden bei der es zu Schwitzwasser kommt und dann auch zu Schimmel

halte mich mal bitte auf dem laufenden was der Jurist sagt wie Du am besten taktisch vorgehen sollst damit es am schnellsten geht

Hallo, sorry in dem Gebiet kenne ich mich nicht aus.

Hallo,

Sie haben Recht. Am besten fragen Sie nach bei der Hausverwaltung oder schauen Sie in die Teilungserklärung. Ich würde nicht zu lange damit warten.

Viele Grüße und viel Erfolg

Korrekt, soefern der Fehler tatsächlich am gemeinschaftlichen Eigentum liegt und es ein solcher ist. Die Sache klingt aber mehr nach dem „Klassiker“, eine konstruktive Wärmebrücke.
Ursache durch Sachvertändigen ermitteln lassen und entsprechend weiter vorgehen.
LG Einstein

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sollte es eine Wärmebrücke sein (ich habe mich mal ein bisschen schlau gemacht) dann ist das Problem aber sehr schlecht zu beheben ohne gleich bauliche Veränderungen vorzunehmen oder?

Im schlimmsten Fall lässt sich ja nur immer wieder Abhilfe schaffen!?

Schöne Woche :smile:

Ja, das stimmt. Die alten Regeln gut heizen, gut und richtig Lüften dürfen dann wieder angewandt werden.
Gleichfalls schöne Woche und viel Erfolg!
LG Einstein

Hallo,

Balkontüren und Fassade gehören zum Gemeinschaftseigentum.Ob es bezüglich der Balkontüren eine gesonderte Kostentragungspflicht gibt, müsstest Du in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung nachlesen.

Die Feuchtigkeit am Sturz der Balkontüre könnte aber auch kondensierende Feuchtigkeit aus der Raumluft sein, wenn z.B. bei kalten Außentemperaturen die Balkontüre gekippt ist. Wenn während der Sommermonate das Problem nicht auftritt, kommt die Feuchtigkeit nicht von außen.

Hallo,
ob die Feuchtigkeit tatsächlich von außen eintritt, müsste genau geprüft werden von einem Fachmann, Energieberater. Die messen die Raumluftfeuchtigkeit und prüfen die Temperatur der Außenwand. Meistens hat es folgende Ursachen. Dieser Teil der Balkontür ist meistens sehr schlecht gedämmt bzw. mnangelhaft isoliert bzw. beigeputzt.(Auch sind Rolladenkästen ein Schwachpunkt. Es gibt mittlerweile sehr gute Innendämmung von Rolladenkästen) Somit ist bei kalten Außentemperaturen diese Stelle auch sehr kalt und die warme, feuchte Raumluft setzt sich durch Kondensat an der kalten Stelle ab.
Abhilfe: Badtür nicht aufstehen lassen(dort konsequente Entlüftung nutzen), Kochdunst ebenfalls durch Abluft regeln.Regelmäßig stoßlüften. Sogar Atemluft kann zu Kondensat führen. (4 Perosnen produzieren am Tag 5 l Feuchtigkeit, die sich ja auch irgendwo absetzen muss.)
Gruß H.