Wir haben vor 2 Wochen ein Haus Bauj. 1974 mit Einliegerwohnung im Souterrain gekauft . Nach Bezahlung und Schlüsselübergabe haben wir angefangen die ELW zu renovieren ,dabei stellte sich herraus , das hinter einer Holzverkleidung im Wohnraum eine Wand komplett Feucht ist. Im Badezimmer dieser ELW das selbe ,hinter den Fliesen Feucht.
Vom Makler sowie auch von den ehem. Besitzern wurde auf Nachfrage immer wieder bestätigt " Alles Knochentrocken" Im Nachhinein berichten nun 3 Nachbarn die Feuchtigkeit vermutet zu haben , da der ehemalige Eigentümer die Fallrohre der halben Dachfläche gekappt hatte und das Regenwasser unmittelbar neben dem Gebäude versickern lassen (einfach Rohr ab und fertig) hat um Niederschlaggebühren zu sparen .Bei unseren Hausbesichtigungen im März war alles ganz normal die Dachrinnen waren an die Kanalisation angeschlossen
Laut Steueramt wurde wohl 2008 ein Antrag auf befreiung von 95m² gestellt . Dieses wurde am 4 Juni auf verlangen des ehem Besitzers Rückgängig gemacht.
Auch wissen wir von den Nachbarn das die Vorbesitzer auf einer Seite haben ausschachten lassen und die Kellerwände neu Isoliert haben und das über längere Zeit Bautrockner im einsatz waren. Dies betrifft aber nur die Wand im Bad , die andere Wand im Wohnraum wurde nicht trockengelegt .Meine Frage . Was können wir tun . Wir vermuten das der Verkäufer uns arglistig getäuscht hat zumal er ja auf einer Seite Trocknungsmassmahmen durchgeführt hat und auf der anderen Seite nicht,obwohl er auf beiden Seiten das Regenwasser hat versickern lassen. Liebe Grüsse Ingrid
Hallo Ingrid,
da geht ihr am besten zu einem Rechtsanwalt und lasst Euch erst einmal beraten.
Ein Tipp: haltet das, was Euch die Nachbarn sagen, schriftlich fest - für den Fall, dass sie an plötzlichem Gedächtnisschwund leiden. Versucht auch bei der Trocknungsfirma zu recherchieren.
Alles Gute
Barbara
Lieben Dank Barbara , hab mich eben erst bei wer weiss was registriert . Ich bin überrascht das ich so schnell eine Resonanz bekomme.