Feuchtigkeitsbildung hinter Dusche

Hallo,
unser Bad wurde letztes Jahr von einem Handwerks-Unternehmen neu gefliesst und es hat eine neue Dusche (Viertelkreis, schliest an eine Wand an) bekommen. Jetzt haben wir erhebliche Feuchtigkeit in unserem Flur entdeckt, und zwar an der Stelle genau an der anderen Seite der Wand, an der die Dusche steht. Die Stelle ist nass und fängt an zu schimmeln. Der Bewohner der darunterliegenden Wohnung hat auch schon über Schimmel an seiner Baddecke geklagt.

Der Handwerker ist auf unserer Reklamation hin gekommen und meinte, dass die Silikon-Abdichtung der Duschwanne defekt sei und hat die alte Masse herausgekratzt, den Raum hinter der Dusche mit Tüchern getrocknet (war tatsächlich naß) und die Dusche mit neuem Silikon abgedichtet. Dabei konnte ich sehen, dass die Wand hinter der Duschwanne, also ca. die untersten 20 cm der Wand gar keine Fliessen hatte. Ich dachte, dass man doch das ganze Bad komplett fliessen muss - und erst Recht den Raum hinter der Dusche.

Jetzt meine Fragen:
1.
Wenn die Wand hinter der Duschwanne (also der nicht sichtbare Teil) nur durch diesen schmalen Streifen Silikon, der mit dem Finger aufgeschmiert wurde, geschützt ist, und keine weitere Abdichtung - wie eben Fliessen oder etwas anderes hat, ist es dann nicht nur eine Frage der Zeit, bis wir wieder den nächsten Wasserschaden haben? Silikon nutzt sich doch schnell ab.

Und müsste der Handwerksbetrieb nicht auch die Mauer, die ja ganz feucht und schimmelig ist, trocknen (wie geht das eigentlich)?

  1. Wie lange hat man eigentlich Garantie auf so etwas?

Über Antworten freue ich mich sehr.
Iris

Hallo Iris,

alles kann ihc nicht beantworten.
Die Abdichtung mittels Silikon ist korrekt. Zusätzliche Abdichtungen unterhalb der Duschwanne oder dahinter sind nicht üblich.
Silikon ist relativ beständig, daß das laufend undicht wird ist eigentlich nicht der Fall. Als Wohnungsbesitzer musst Du selbst darauf achten, daß die Abdichtung intakt ist. Ist das Silikon beschädigt, ist Handlungsbedarf gegeben.

Es war ungünstig, das jetzt neu zu verschliessen. Man hätte die Wand dahinter erst trocknen sollen.Jetzt wo es geschlossen ist trocknet es doch schlecht. Da hat es sich der Installateur m.E. zu einfach gemacht.

Ob es Gewährleistung gibt und welche Folgeschäden abgedeckt sind weiss ich nicht.

Gruß elmore

Hallo,

die Dusche sollte auch gegen evtl. eindringende Feuchtigkeit durch abgerissene Silikonfugen o.ä. kein Wasser zu Estrich oder Wände durchlassen.Dies kann mann verhindern in dem die Duschewanne von „unten“ abgedichtet wird.
In verschiedenen Foren (bau.de) wird des öfteren ein Hiwi 1-2-3 Band empfohlen. Ob Du aber beim Einbau anspruch für so eine Leistung hast kann ich Dir leider nicht sagen.

Gruß

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Moin,

unser Bad wurde letztes Jahr von einem Handwerks-Unternehmen
neu gefliesst und es hat eine neue Dusche (Viertelkreis,
schliest an eine Wand an) bekommen. Jetzt haben wir erhebliche
Feuchtigkeit in unserem Flur entdeckt, und zwar an der Stelle
genau an der anderen Seite der Wand, an der die Dusche steht.
Die Stelle ist nass und fängt an zu schimmeln. Der Bewohner
der darunterliegenden Wohnung hat auch schon über Schimmel an
seiner Baddecke geklagt.

Ohne das gesehen zu haben, würde ich mal sagen, dass der „Experte“ entweder die Abdichtungsschicht im Nassbereich vergessen oder fehlerhaft ausgeführt hat. Fliesen sind nämlich immer nur ein mechanischer Schutz aber keine wasserdichte Sperrschicht. Dazu müssen geeignete dauerelastische Anstriche vor(!) dem Verfliesen an der Wand aufgebracht werden (z.B. Lastogum). Das ist normalerweise aufwändiger und teurer als das Fliesenlegen!

Der Handwerker ist auf unserer Reklamation hin gekommen und
meinte, dass die Silikon-Abdichtung der Duschwanne defekt sei
und hat die alte Masse herausgekratzt, den Raum hinter der
Dusche mit Tüchern getrocknet (war tatsächlich naß) und die
Dusche mit neuem Silikon abgedichtet. Dabei konnte ich sehen,
dass die Wand hinter der Duschwanne, also ca. die untersten 20
cm der Wand gar keine Fliessen hatte. Ich dachte, dass man
doch das ganze Bad komplett fliessen muss - und erst Recht den
Raum hinter der Dusche.

Normalerweise fliest man eine Dusche so, dass erst gar kein Wasser an die Wand unter der Duschwanne laufen kann. Eine Silikonabdichtung soll sozusagen die letzten Tropfen abfangen, aber nicht der einzige Schutz gegen ablaufendes Wasser sein. Stichwort: konstruktiver Wasserschutz.

Zudem: Wenn Wasser auf einer Silikonfuge steht ist der Schimmel vorprogrammiert, egal wie gut das Silikon-Material ist.

Ob unterhalb der Duschwanne gefliest ist oder nicht, ist egal: da darf überhaupt kein Wasser hinkommen!

Und müsste der Handwerksbetrieb nicht auch die Mauer, die ja
ganz feucht und schimmelig ist, trocknen (wie geht das
eigentlich)?

Das kann man jetzt wirklich nicht aus der Ferne beurteilen. Wenn erst mal die Ursache der Durchfeuchtung beseitigt ist, trocknet so etwas auch recht schnell wieder. Im Zweifel mal einen Fachmann aus dem Hochbaubereich drübergucken lassen.

Dein Fliesenleger wird im Zweifel natürlich nicht selber trockenlegen - dafür gibt es Spezialfirmen. Allerdings könnte es sein, dass er die Aktion bezahlen muss, wenn ihm Pfusch nachzuweisen ist.

  1. Wie lange hat man eigentlich Garantie auf so etwas?

Was hast Du mit dem Betrieb vereinbart? Garantie ist eine freiwillige Leistung des Auftragnehmers. Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung. Und da ist es wichtig, ob VOB oder BGB vereinbart wurde.

Gruß
Stefan

Hallo,
vielen Dank für Deine sehr hilfreiche Antwort.

Bez. Gewährleistung steht im Vertrag nur: die VOB Teil B + C in der zum Zeitpunktz gültigen Fassung. Muss der Handwerker das eigentlich auf seine Kosten in Ordnung bringen wegen Gewährleistung – oder habe ich auch eine gewisse Haftung, weil Silikon nach 1 Jahr sowieso porös wird oder ich es nicht früher bemerkt habe?

Wie wir nach langem Suchen herausgefunden haben, ist die Silikon-Abdichtung der Dusche defekt, so dass Wasser nach jedem Duschen außen herunterläuft und sich auf dem Boden (unsichtbar hinter einem Schrank) in einer Ecke sammelt. Und an genau dieser Stelle ist die Bodenfliese zur Wandfliese nicht gut abgedichtet, man sieht, dass da ein kleines Loch ist, d.h. die Silikonmasse ist wasserdurchlässig. Und genau diese Stelle ist es, die feucht ist.

Vielen Dank noch einmal für deine Mühe.
Gruß
Iris

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Hallo,
vielen Dank für deine Antwort. Du schreibst, dass ich als Wohnungsbesitzer selbst darauf achten muss, dass das Silikon nicht defekt ist. Heisst dass, dass der Handwerksbetrieb nicht haften muss?

Wir haben jetzt nämlich die Stelle gefunden - die Silikon-Abdichtung der Dusche ist defekt, so dass Wasser nach jedem Duschen außen herunterläuft und sich auf dem Boden (unsichtbar hinter einem Schrank) in einer Ecke sammelt. Und an genau dieser Stelle ist die Bodenfliese zur Wandfliese nicht gut abgedichtet, man sieht, dass da ein kleines Loch ist, d.h. die Silikonmasse ist wasserdurchlässig.

Gruß Iris

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Hallo Iris,

ich muß elmore recht geben. Eigentum verpflichtet!

Du weisst wo die schadhafte Stelle ist und flutes dein Haus weiterhin mit Wasser. Dann dem Handwerker die Haftung aufzudrücken ist gelinde gesagt zumindest ein schlechter Stiel.

Natürlich muß der Handwerker auf seine Arbeit eine Gewährleistung geben, und bei einer Mängelrüge wird er auch die schadhafte Stelle an seiner Arbeit ausbessern müssen. Wenn er es nicht tut, muß man den Schaden eben selbst beheben oder ihn beheben lassen und die Kosten eben notfalls einklagen. Aber einfach weiter Wasser einlaufen zu lassen ist mind. fahrlässig und wird den Handwerker von seiner Haftung für Folgeschäden befreien.

Zu deinem Wasserschaden kann ich von hieraus nur sagen das deine Wand von alleine abtrocknet, so lange keine weiteres Wasser eingeleitet wird. Sollte sich allerdings Schimmel gebildet haben so mußt Du diesen natürlich bekämpfen.

Gruß

Helmut

Hallo Helmut,
einfach Wasser weiter laufen lassen wäre schlechter Stil und fahrlässig, das sehe ich auch so. Nur kann man das Gerinsel leider gar nicht sehen, weil es von dem Schrank verdeckt wird. Deshalb haben wir die schadhafte Stelle ja auch nicht bemerkt. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich mein Haus extra von „Wasser durchfluten“ lasse. Fakt ist, dass der Handwerker ( es war übrigens eine große Firma mit mehreren Mitarbeitern) schlecht gearbeitet hat, sonst wäre das nicht passiert.

Gruß
Iris

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Hallo Iris,

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich mein Haus extra von
„Wasser durchfluten“ lasse.

Natürlich glaube ich das nicht, ich wollte nur darauf hinweisen das der Eigentümer verpflichtet ist den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Bei mangelhafter Arbeit des Handwerkers, mußt Du diesen schriftlich auffordern
den Mangel zu beheben. Wichtig: Frist setzten (14 Tage) und ihn darauf hinweisen, das nach Ende der Frist der Mangel auf seine Kosten von einer anderen Firma behoben wird.
Sollte er hierauf nicht reagieren, so mußt Du den Schaden anderweitig beseitigen lassen und die Kosten hierfür einfordern, Notfalls über Gericht.

Wenn Irgend etwas durch das Wasser kaputt gegangen ist (Möbel aufgequollen, Schimmelbildung, Tapeten lösen sich ab usw.) mußt Du Beweise sichern (Fotos), schriftlich Ersatz verlangen (ihn auf seine Haftungspflicht hinweisen), Wichtig: Frist setzen (14 Tage) und Notfalls klagen.

Deutsche Gerichte sind übrigens sehr Kundenfreundlich. Wenn die Firma länger am Markt besteht, oder bestehen will, wird sie früher oder später (nach dem sie genug Erfahrung mit Gerichten gesammelt hat) auf Mängelrügen reagieren.

Viel Glück

Helmut

Hallo,

wie weiter unter schon ausgeführt, ist kein Fliesenbelag wasserdicht. Im Wand- und!!! Bodenbereich von Duschen und Wannen sind vor dem Verfliesen Abdichtungen auf Wand und Boden aufzubringen. Da gibt es im Handel viele Möglichkeiten, einfach mal nachfragen. Für das Eindichten von Duschwannen und Badewannen im Bereich der Übergänge Wand-Wanne und für die Eckebereiche der Wand gibt es extra Dichtbänder. Diese sind einzukleben und einzudichten.

Nur wenn die Abdichtungen lückenlos vorhanden sind, bleibt das Wasser (auch in Form von kondensiertem Dampf) auf der Nasszellenseite.

Merkblatt: Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidungen aus kermischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen

Herausgeber:
Mai 2001, Fachbereich Ausbau im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Fachverband Deutsches Fliesengewerbe

Dort steht unter Punkt 6 Abdichtungen (und das ist allgemein anerkannte Regel der Technik):

Bekleidungen oder Beläge aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen sind feuchtigkeitsbeständig und wasserabweisend, jedoch bedingt durch jede Art der Verfugung in jedem Fall so wasserdurchlässig, dass sie stets eine Abdichtung erfordern. Abdichtungen im Verbund mit keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen schützen Untergründe vor nutzungsbedingter Durchfeuchtung.

Selbst bei sorgfältigster Ausführung der Stuckateur- und Fliesenarbeiten ist bei der Installationsfertigmontage auf eine fachgerechte Abdichtung der Durchdringung zu achten .Das Befestigen von Sanitärgegenständen, z.B. Haltestangen, Seifenschalen u.Ä. durch die Fliesen und die Abdichtungen ist nur mit zusätzlichen Abdichtungsmaßnahmen zulässig.

So, nun ist klar, warum auf der anderen Seite eures Bades das Wasser aus der Wand kommt. Die Silikonfuge ist völlig untergeordnet. Ohne die Silikonmasse dürfte kein Wasser aus dem Duschbereich verschwinden.

Was das heißt? Fliesen ab, alles ordnungsgemäß abdichten, Fliesen wieder dran! Nehmt euch einen Sachverständigen (Handwerkskammer)

Gewährleistung nach BGB 5 Jahre, nach VOB 4 Jahre, bei versteckten Mängeln 30 Jahre.

Viel Erfolg

LG, Karin