da man jetzt den Bauvertrag nicht kennt aus der Ferne und wir nicht wissen ob im Kaufvertrag mit dem Hauskäufer eine Gewährleistung an den Käufer abgetreten wurde, ist es schwer diese Frage zufriedenstellend zu beantworten.
Zumal es aus dem Post auch nicht ersichtlich ist, welche Baumängel, von wem festgestellt, denke ich ist eine Beratung bei einem Fachanwalt ratsam.
Anwalt einschalten und normalerweise in den Bauvertrag schauen.
BGB oder VOB oder kein Bauvertrag?
Dann automatisch BGB und volle Haftung über 5 Jahre für Bauschäden die aus Mängeln resultieren.
da man jetzt den Bauvertrag nicht kennt aus der Ferne und wir
nicht wissen ob im Kaufvertrag mit dem Hauskäufer eine
Gewährleistung an den Käufer abgetreten wurde, ist es schwer
diese Frage zufriedenstellend zu beantworten.
==> es gibt nur rechnungen und keinen bauvertrag
==> muss ich schauen! ohne abtretung keine haftung?
Zumal es aus dem Post auch nicht ersichtlich ist, welche
Baumängel, von wem festgestellt, denke ich ist eine Beratung
bei einem Fachanwalt ratsam.
==> der maler hat das festgestellt, nachdem er bzgl. zuständigkeit angesprochen wurde
- der damalige Besitzer war Vertragspartner und der Hauskäufer hat keinerlei Ansprüche
Üblicherweise kauft man mit allen Rechten und Pflichten. Allerdings hat man als Käufer beweisschwierigkeiten, wenn nur Rechnungen und nicht die kompletten Unterlagen vorhanden sind.
die Arbeiten wurden damals abgenommen und damit ist der Fall erledigt
Das stimmt nur solange, solange fachgerecht gearbeitet wurde. Pfusch am Bau erledigt sich nicht so schnell.
Meine Fragen, ist das wirklich so?
Schwer zu sagen, es hängt von den Details ab.
Wie lange gilt die Gewährleistungspflicht (es existieren nur Rechnungen, keine Angebote usw.)?
Nach VOB meines Wissens 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre, wenn wissentlich nicht fachgerecht gearbeitet wurde erheblich länger. Das Problem ist, der Käufer muß den Beweis antreten.
Es gilt was im Kaufvertrag vereinbart wurde. Ueblicherweise wird ein Haus gekauft wie gesehen und der Verkäufer sichert zu, dass ihm keine versteckten Mängel bekannt sind.
Falls es sich in diesem Fall um einen versteckten Mangel handelt, so hat man das Problem wie man dies beweisen kann. Ohne Werkvertrag, Abnahmeprotokolle, etc. wird das schwierig zu beweisen sein. Wenn jedoch die Mängel bei der Besichtigung offensichtlich waren, so gelten diese als akzeptiert.
Ich würde vorschlagen die Sache mit Hausverkäufer zu besprechen und ihn ins Boot zu holen, da er sicher mehr Wissen im Detail hat als Du. Wenn er jedoch davon wusste und es verschiegen hat, dann wird er sich sicher weigern Dir zu helfen. Auch dann hast Du ein Beweisproblem. Wenn Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast, frage doch die einmal an, ob sie die Kosten für einen Anwalt für erste Abklärungen übernehmen würden. Das lohnt sich jedoch nur, wenn die Schäden eine gewisse Höhe in Relation zum Wert des Hauses überschreiten. Ab ca. 15.000 - 20`000 Euro könnte sich das ggf. lohnen.
Es grüsst freundlich Toggi2008
dazu steht nichts im Kaufvertrag, außer,d ass dem Verkäufer keine Mängel bewusst sind, die er verschweigt.
Das würde ich hier auch keinesfalls unterstellen.
Hilf du mir doch mal bitte.
X mal habe ich jetzt gelesen Kaufvertrag nach BGB oder VOB.
Wie kann ich das erkennen, wenn ich lediglich eine Rechnung vorliegen habe?
Ist das nicht klar geregelt, wenn ein eine Privatperson und einen Firma ein geschäft mchen?
dazu steht nichts im Kaufvertrag, außer,d ass dem Verkäufer
keine Mängel bewusst sind, die er verschweigt.
Das würde ich hier auch keinesfalls unterstellen.
Hilf du mir doch mal bitte.
X mal habe ich jetzt gelesen Kaufvertrag nach BGB oder VOB.
Wie kann ich das erkennen, wenn ich lediglich eine Rechnung
vorliegen habe?
Meistens findet man dazu einen Hinweis auf dem Angebot oder auf der Rechnung des
Handwerksbetriebes. So war es zumindest in meiner Bauzeit.