Feuchtigskeitsschaden nach Hauskauf

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem und vielleicht kann mir jemand helfen:
Wir haben im Dezember 2009 ein älteres Haus gekauft.(Pattere,1.Stock,Dachgeschoß) An einer Seite in Höhe des Daches, also wo der Kniestock anfängt,hat ein Nachbar eine Terrasse und Wand angebaut. (scheinbar ohne Genehmigung) Nun stellt sich heraus, daß genau an diser Stelle alles undicht ist und Wasser in unsere Wand eindringt. Dies war beim Kauf nicht ersichtlich. Auch war die Wand bei uns innen nicht naß. Während unserer Renovierung (Rigipsplatten wurden entfernt) haben wir eben festgestellt, daß die komplette Wand von Erdgeschoß, 1.Stock bis zum Kniestock nass ist. Den Nachbar haben wir angesprochen, der stellt sich stur und behauptet es käme nicht von ihm. (Schutzbehauptung). Meine Frage nun: wie gehe ich am Besten vor? Hat man noch Chancen an den Verkäufer zu gehen oder was macht man am Besten? Im Moment habe ich keine Ahnung, was ich zuerst machen soll. Recht herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo Tassolin,

zunächst das wichtigste. Feststellen woher die Feuchtigkeit kommt und dann sofort abstellen. Auch wenn der Nachbar sich stur stellt, muss er Dir doch erlauben auch von seinem Grund und Boden aus (ist wohl die Außenseite Deines Gebäudes)nach dem Fehler zu suchen bzw. ihn zu beheben. Am besten alles dokumentieren (Fotos und Zeugen) und falls es doch vom Nachbarn kommt ihm dieses dann vorlegen. Je nachdem wo her das Wasser (Feuchtigkeit) kommt, muss geprüft werden ob es sich um ein versicherbares Risiko handelt und ob dafür eine Versicherung besteht.

Bitte diese Mail nicht als rechtlichen Rat betrachten sondern lediglich als Versuch Dir ein wenig moralisch und mental und die Arme zu greifen. Auf jeden Fall ist es wichtig die Ruhe zu bewahren.

Gruß uphi

Hallo schönen guten Tag uphi,
vielen herzlichen Dank. Ja, wir sind im Moment schon sehr deprimiert. So wie es aussieht, kommt das Wasser wirklich von dem Anbau des Nachbarn. Laut Flurplan des Kastasteramtes vom 08.9.2009 ist zum Nachbarn ein Spalt von ca. 1 mtr. eingetragen, also ist dieser Anbau (Terrasse und 1 Zimmer) nicht genehmigt. Der Besitzer ist ein ca. 70 jähriger Herr, der natürlich alles abwiegelt und von sich weist. Wir werden nun mal alles dokumentieren und ich denke, wir werden um einen Sachverständigen nicht rum kommen, der natürlich ne Menge Geld kosten wird.
Das mit der Versicherung ist ein guter Tipp, werde den mal fragen, ob er überhaupt eine hat.
Zunächst einmal recht herzlichen Dank.
Mit besten Grüßen Tassolin

Hallo Tassolin,

Sie haben mich als Experten für Ihr Problem ausgewählt, aber leider bin ich dafür alles andere als ein Experte.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach jemandem, der helfen kann, und natürlich auch viel Glück für Ihr Haus!

Viele Grüße
Melch

Hallo Melch,
recht herzlichen Dank für die Rückantwort.
Ihr Nick war als Vorschlag bei der Suche dabei:smile:, dehalb hatte ich Sie mit angeschrieben.
Trotzdem Danke für die Antwort.
Viele Grüße
Tassolin

Hallo,

der Verkäufer ist nur für die Schäden haftbar, die Ihm bekannt waren und er verschwiegen hat. Das wird vermutlich schwierig Ihm das nachzuweisen.

"Nun

stellt sich heraus, daß genau an diser Stelle alles undicht
ist und Wasser in unsere Wand eindringt."

Mit der Aussage dieses Satzes ist die Frage eigentlich schon geklärt. Ist nur die Frage: „Ist es wirklich die Stelle?“ Das sollte ein Fachmann beurteilen. Wenn wirklich klar ist, wie das Wasser eindringt, kann man das Problem auch oft selber leicht lösen, bevor man einen Rechtsstreit mit dem Nachbarn anfängt.

Gruß
Henning

Hallo, du hast gegenüber dem Verkäufer nur Chancen auf eine Regresforderung,
wenn Du ihm nachweisen kannst, daß er von dem Schaden wußte, z.B. auch durch
Zeugen. eigentlich mußt du aber gegen den nachbarn vorgehen, und zwar zuerst,
indem du einen Gutachter bestellst, das kostet Dich zwar zunächst etwas, dann bist
du aber auf der sicheren Seite. Gutachter kann Dir die Innung oder die Industrie- und
Handelskammer nennen. Der Gutachter kann Dir auch Tips geben, wie es dann
weitergeht. Wenn alles nicht hilft, d.h. der Nachbar uneinsichtig bleibt, mußt du
einen Rechtsanwalt einschalten, aber einen, der in solchen Auseinandersetzungen
Erfahrungen hat. Achtung: vorher das Beratungshonorar aushandeln, nicht feige sein!