Hallo,
ich habe mal eine Frage zu den Vorschriften bei der Installation eines Feuchtraumes, wie z.B. einer Garage. Laut meinem Tabellenbuch ist da die Schutzart IP X1 mindestens erforderlich (wir wollen mal davon ausgehen, dass wir das Auto in der Garage nur abstellen und nicht abspritzen). Heißt das u.a., dass Lampen einen PE-Anschluss haben müssen (der natürlich auch an den PE angeschlossen werden muss)? „Normale“ Wohnzimmerlampen haben ja keinen extra ausgeführten PE-Anschluss, und die dürfte ich in der Garage nicht verwenden, richtig? Wichtige Normfrage: Hat diese Tatsache (sofern sie zutrifft) mit der Schutzart IP X1 zu tun? Wenn nein, a) mit welcher Vorschrift ist sie zu erklären und b) welche Implikationen hat sonst die Forderung nach Schutzart IP X1?
Vielen Dank und viele Grüße
Marco