Feuchtrauminstallation

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu den Vorschriften bei der Installation eines Feuchtraumes, wie z.B. einer Garage. Laut meinem Tabellenbuch ist da die Schutzart IP X1 mindestens erforderlich (wir wollen mal davon ausgehen, dass wir das Auto in der Garage nur abstellen und nicht abspritzen). Heißt das u.a., dass Lampen einen PE-Anschluss haben müssen (der natürlich auch an den PE angeschlossen werden muss)? „Normale“ Wohnzimmerlampen haben ja keinen extra ausgeführten PE-Anschluss, und die dürfte ich in der Garage nicht verwenden, richtig? Wichtige Normfrage: Hat diese Tatsache (sofern sie zutrifft) mit der Schutzart IP X1 zu tun? Wenn nein, a) mit welcher Vorschrift ist sie zu erklären und b) welche Implikationen hat sonst die Forderung nach Schutzart IP X1?

Vielen Dank und viele Grüße

Marco

Schutzart vs. Schutzklasse
servus

du wirfst völlig unverwandte Schutzmassnahmen brutalstmöglich durcheinander!

Die sog. Schutzart bezeichnet die Dichtigkeit von Betriebsmitteln gegen Eindringen von Staub und Feuchtigkeit
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzart

während
die Schutzklasse die Schutzmassnahme gegen elektrischen Schlag bedeutet
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzklasse_(Elektrote…

Beides ist völlig unabhängig voneinander und hat wirklich NICHTS miteinander zu tun

Ist doch auch logisch, oder? In einem Feuchtraum muss ein Gerät gegen Feuchtigkeit geschützt sein und

der PE - der Schutzleiter - verbindet metallische Gehäuse mit Schutzpotenzial („Erde“)

Also muss eine metallene Leuchte in der Garage logischerweise

  • gegen Feuchtigkeit geschützt sein
    UND
  • einen PE-Anschluss haben

Gruss und gute Nacht

Hallo,

ich habe in meiner Frage nicht einmal das Wort Schutzklasse erwähnt. Im übrigen wurde nicht eine meiner Fragen beantwortet. Vielleicht gehen wir schrittweise vor: Ist es Vorschrift, dass eine Lampe in einer Garage einen PE-Anschluss haben muss?

Gruß

Marco

Moin,

ich habe in meiner Frage nicht einmal das Wort Schutzklasse
erwähnt. Im übrigen wurde nicht eine meiner Fragen
beantwortet. Vielleicht gehen wir schrittweise vor: Ist es
Vorschrift, dass eine Lampe in einer Garage einen PE-Anschluss
haben muss?

Du hast es nicht wörtlich erwähnt, aber den Sachverhalt der dahinter steht!

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Schutzklasse (PE-Pflicht oder -Verbot oder Schutz durch Kleinspannung) und Schutzart (IPxx)!

Gruß,
Marius

Moin Marco,

in meiner früheren Tätigkeit als Elektroinstallateur habe ich reichlich Leuchten dieser Art unter anderem auch in Garagen eingebaut.
Einen PE-Anschluß hat keine gehabt.
Den Schutzleiter habe ich immer unangeklemmt belassen, da die Leuchten schutzisoliert waren.
Schutzisolierung hat nichts mit Schutz gegen Feuchtigkeit zu tun.

Gruß Detlev

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu den Vorschriften bei der
Installation eines Feuchtraumes, wie z.B. einer Garage. Laut
meinem Tabellenbuch ist da die Schutzart IP X1 mindestens
erforderlich (wir wollen mal davon ausgehen, dass wir das Auto
in der Garage nur abstellen und nicht abspritzen). Heißt das
u.a., dass Lampen einen PE-Anschluss haben müssen (der
natürlich auch an den PE angeschlossen werden muss)?

Nein, das heißt es nicht.
IPX1 heißt, dass die Leuchten gegen schädigende Einwirkung von senkrecht fallendem Tropfwasser geschützt sein muss.

„Normale“
Wohnzimmerlampen haben ja keinen extra ausgeführten
PE-Anschluss, und die dürfte ich in der Garage nicht
verwenden, richtig?

Doppelt falsch. Erstens kenne ich genügend normale Wohnzimmerleuchten der Schutzklasse I, zweitens hat „mit oder ohne PE Anschluss“ (du meinst Schutzklasse I oder II) nichts mit der geforderten Schutzart von IPX1 zu tun.

Wichtige Normfrage: Hat diese Tatsache
(sofern sie zutrifft) mit der Schutzart IP X1 zu tun? Wenn
nein, a) mit welcher Vorschrift ist sie zu erklären und b)
welche Implikationen hat sonst die Forderung nach Schutzart IP
X1?

Eine Forderung nach Schutzklasse I Leuchten in Garagen ist mir völlig unbekannt. Übliche Iso-Oval-Leuchten sind alle in Schutzklasse II ausgeführt und dürfen in Feuchträumen installiert werden.

Hallo!

Du hast auch falsch gefragt !

Nicht die Leuchte selbst muss einen Schutzleiteranschluss haben,also der Kl. I entsprechen. Das wäre egal,das kann man frei wählen.

Die Zuleitung zur Leuchte muss einen Schutzleiter enthalten,also 3- adrig ausgeführt sein.

Auch und gerade,wenn die Leuchte eine „schutzisolierte“ des Typs II sein sollte. Aber das ist überall so und dient ausschließlich der elektrischen Sicherheit bei Beschädigung und Isolationsfehler der Zuleitung.
Und ist natürlich auch Vorsorge für einen Leuchtenwechsel,mit PE kann jede Art von Leuchte montiert werden.

Die Schutzart IP XX muss zusätzlich ausgewählt werden nach den vorherrschenden Belastungen am Montageort.

Schutzart und Schutzklasse haben keinen direkten Zusammenhang.
Es gibt z.B. IP 44 in Kl. I mit PE und in Kl. II (schutzisoliert).

mfG
duck313