Der Berliner U-Bahnüberfall hat mich erschüttert.
Das Gerichtsurteil noch um vieles mehr.
2 Jahre und 10 Monate Gefängnis wegen versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Doch für seinen brutalen Angriff gegen ein wehrloses Opfer muss der U-Bahn-Treter womöglich nur 11 Monate im Knast übernachten.
Ab einem Drittel Verbüßung gibt es eine Aussetzung zur Bewährung, nach ca. 11 Monaten.
Ich wette das es noch eine Verbüßung im offenen Vollzug gibt und der Schläger nur im Knast übernachten braucht.
Irrre! Mus es erst Tote geben?
Ab einem Drittel Verbüßung gibt es eine Aussetzung zur
Bewährung, nach ca. 11 Monaten.
Ich wette das es noch eine Verbüßung im offenen Vollzug gibt
und der Schläger nur im Knast übernachten braucht.
Daß Du wieder rummeckerst, war ja absehbar. Welche Strafe hättest Du denn einem bisher unauffälligen 18 Jahre alten jungen Mann gegeben? Ich weiß, es ist viel verlangt, aber Du könntest Dich ja mal informieren, was das Jugendstrafrecht für eine solche Tat maximal vorsieht. Anschließend solltest Du Dir überlegen, was eine solche Strafe für einen 18-jährigen mit bisher hervorragenden Schulnoten und besten beruflichen Aussichten bedeutet.
Unter Würdigung aller Umstände handelt es sich tatsächlich um ein vergleichsweise hartes Urteil. Aber der Stammtisch johlt wohl erst, wenn er den Täter gleich selbst am nächsten Baum aufknüpfen darf.
die Höchststrafe im Jugendstrafrecht liegt derzeit bei 10 Jahre.
Die „Schwarzen“ wolle diese auf 15 Jahre erhöhen.
Ich denke diese Attacke in Berlin wäre mindestens 5 Jahre wert gewesen.
Schließlich ging es um versuchten Totschlag.
Schau Dir doch die Bilder in aller Ruhe noch einmal an.
A b e r Papi ist halt Jurist und man kennt sich.
habe ich angeschaut. Das spätere Opfer hat mit einer Kabbelei angefangen, ist sauf den späteren Täter von hinten zu und hast ihn am Hals oder an den Schultern knapp daneben gepackt / gegriffen. Die Überlegung, dass ohne dieses Verhalten zu keinem weiteren Vorfall gekommen wäre, ist nicht sehr weit hergeholt. Es entschuldigt den Täter nicht, aber muss mit in die Bewertung einbezogen werden. (das Gericht schließt eine Mitschuld des geschädigtn explizit aus, aber trotzdem ist dieses Bewegungsmuster ja teil des Geschehens.)
Überlege Dir doch mal (falls es Dir nicht zu viel Aufwand für einen nun Vorbestraften ist), was in folgenden Situationen wäre:
Der Täter dreht sich nach dem ursprünglichen Streit nicht weg, sondern bleibt in der Konfrontation und geht mit Fusstritten auf seinen Gegner los.
Der Täter sieht das spätere Opfer am anderen Ende des Bahnsteiges und rennt hin, und tritt und schlägt ihn dann.
Der Täter geht zur Wohnung des Opfers, klingelt, und kaum macht der die Tür auf, tritt und schlägt er ihn.
Alles wäre nach meiner Laienmeinung immer noch schwere Körperverletzung bis versuchter Totschlag (die anwesenden Juristen mögen gnädig mit mir sein) und müßte ebenfals innerhalb der 10 Jahre Freiheitsstrafe untergebracht werden.
Ausdrücklich strafmildernd wurde gewertet, dass der Täter sich selber gestellt hat (!!), von Anfang an geständig war unhd bereits mit Therapien begonnen hat. Das spart zum einen Zeit (und damit die Nerven der Kläger / des Geschädigten), zum anderen aber Steuergelder, weil nicht ermittelt und gefahndet werden muss. Und da rden wir nicht nur von dreifuffzig.
Wir haben kein alltestamentarisch-strafendes Rechtswesen wie die USA (Three Strikes sag ich nur, lustiges Dingens das…), sondern ein belehrendes. Wir wollen mit Strafen erreichen, das die Leute was draus lernen - soll ich es dann nicht belohnen, wenn ein junger Mann Reue zeigt?
Ein 'junger Mann, dessen Karriere jetzt übrigens im Arsch sein dürfte, zumindest in großen Teilen. Mit Beamtentum, Jurastudium und Medizin dürfte da nichts bzw. kum noch was zu machen sein, und auch der eine oder andere Lehrberuf dürfte dahin sein.
Genügt Dir das nicht? Oder möchtest Du, dass er den Rest seines Lebens von Deinen Steuern lebt, anstatt welche zu zahlen, damit deine REnte finanziert ist?
Entscheidend war wohl eher das Geständnis und die Reue des Täters. Wenn der Angeklagte dadurch den realistischen Eindruck erweckt hat, vergleichbare Straftaten nicht nochmal zu begehen, warum sollte er dann unbedingt noch mit einem extrem harten Urteil bestraft werden? Übrigens ist er auch wenn er wieder rauskommt als Ex-Knacki auch noch weiter benachteiligt, speziell in beruflicher Hinsicht.
Schau Dir doch die Bilder in aller Ruhe noch einmal an.
Strukturelle Nachteil für den Angeklagten in diesem Fall: Ein Video löst bei den Betrachtern deutlich mehr Schrecken aus als wenn es nur eine Aussage des Opfers gäbe. Das darf aber den Richter nicht beeinflussen.
Ausdrücklich strafmildernd wurde gewertet, dass der Täter sich
selber gestellt hat (!!), von Anfang an geständig war unhd
Nach dem Video nur ein Schachzug von vielen weiteren Zügen.
bereits mit Therapien begonnen hat. Das spart zum einen Zeit
(und damit die Nerven der Kläger / des Geschädigten), zum
anderen aber Steuergelder, weil nicht ermittelt und gefahndet
werden muss. Und da rden wir nicht nur von dreifuffzig.
Wir haben kein alltestamentarisch-strafendes Rechtswesen wie
die USA (Three Strikes sag ich nur, lustiges Dingens das…),
sondern ein belehrendes. Wir wollen mit Strafen erreichen, das
die Leute was draus lernen - soll ich es dann nicht belohnen,
wenn ein junger Mann Reue zeigt?
Entschuldige, aber jetzt muss ich etwas schmunzeln.
Ein 'junger Mann, dessen Karriere jetzt übrigens im Arsch sein
dürfte, zumindest in großen Teilen. Mit Beamtentum,
Jurastudium und Medizin dürfte da nichts bzw. kum noch was zu
machen sein, und auch der eine oder andere Lehrberuf dürfte
dahin sein.
Wetten, auch das biegt Papi wieder so hin das es passt.
Genügt Dir das nicht? Oder möchtest Du, dass er den Rest
seines Lebens von Deinen Steuern lebt, anstatt welche zu
zahlen, damit deine REnte finanziert ist?
Meine Pension ist schon finanziert, mach Dir da mal keine Sorgen.
Wir hauen so viel Geld raus, da geht es auf die paar Kröten auch nicht mehr zusammen.
ZITAT
Die belastende Berichterstattung könne wichtig für das Strafmaß sein, so viel lässt auch die Staatsanwaltschaft durchblicken.
Es hieß, der „Juristensohn“ wohne „behütet bei Papa und Mama im schicken Heiligensee“. Aber Torbens Vater ist gar kein Jurist, beide Eltern sind schwerkrank und seit vielen Jahren Frührentner, die P.s wohnen in einer Genossenschaftswohnung. Pressevertreter belagerten wochenlang das Grundstück. Die „B.Z.“ zeigte Torbens Gesicht, unverpixelt, darauf habe „die gesamte Öffentlichkeit Anspruch, und nicht nur diejenigen, die einen Platz im Gerichtssaal ergattern.“
Es gab Drohungen gegen alle Familienmitglieder, sogar gegen den Hund. Die P.s hielten den Terror nicht mehr aus und zogen weg. Die Familie lebt mittlerweile unter Polizeischutz.
ZITAT ENDE
Ausdrücklich strafmildernd wurde gewertet, dass der Täter sich
selber gestellt hat (!!), von Anfang an geständig war unhd
Nach dem Video nur ein Schachzug von vielen weiteren Zügen.
Ja. Du kannst das vor deinem computer Zuhause sicher besser beurteilen als die Richter, Staatsanwälte und Polizisten, die den Täter selbst erlebt ahben.
ZITAT
„Welchen Eindruck machte Torben auf Sie?“, will Verteidiger Sättele von der Kriminalkommissarin wissen, die ihn dort vernahm. „Seine Reue wirkte echt“, sagt die Zeugin.
ZITAT ENDE
M.
Wetten, auch das biegt Papi wieder so hin das es passt.
ZITAT
„Welchen Eindruck machte Torben auf Sie?“, will Verteidiger
Sättele von der Kriminalkommissarin wissen, die ihn dort
vernahm. „Seine Reue wirkte echt“, sagt die Zeugin.
ZITAT ENDE
Ja, es MUSS Tote geben. DICH würde das doch am Allermeisten freuen !
Ich kann diese ganze Sch*isse nicht mehr lesen, beim besten Willen.
Das Urteil ist angemessen, denn der Mann hat eine gute Sozialprognose und nicht eine einzige Vorstrafe.
Und das das in Deutschland noch zählt, ist verdammt gut so !
Es gibt unendlich viele Intensivstraftäter da draussen, die jedes Wochenende jemandem auf dem Kopf rumspringen und trotzdem weder in den Knast gehen, noch andernweitig an die Kandarre genommen werden - und stellvertretend dafür soll ausgerechnet dieser Typ, der sich zwar nicht mit Ruhm bekleckert aber auch nicht wie in den Medien behauptet zum abartigen Monster stilisiert hat, öffentlich gehängt werden.
Das ist feinster Populismus einer pöbelnden Masse, die jeden Bezug zur Realität verloren hat.
Guck doch weiter Richterin Salesch und lass uns mit diesem Frust in Ruhe.
Vor einiger Zeit war ich als Zeuge einer U-Bahnschlägerei vor Gericht geraten. Der Angeklagte log wie gedrückt, versuchte sich rauszureden, beschuldigte das Opfer. Ich finde es richtig, daß so jemand härter bestraft wird als jemand, der sich selbst gestellt hat und Reue zeigt.