Feuer im Freien

hallo!

Jemand lebt in Hannover und entzündet auf einer öffentlichen Wiese ein Lagerfeuer.
Der Untergrund um das Feuer herum besteht aus Erde, sodass es sich nicht in umliegendes Gras ausbreiten kann.

Laut der „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover“ ist dies nicht zulässig:

§7:
"Offene Feuer, soweit sie nicht durch andere gesetzliche Regelungen verboten oder gestattet sind, bedürfen der Erlaubnis.
(http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:Rk5VBnPd0a…)

Die Polizei kommt nun vorbei und löscht das Feuer.
Nachdem sie wieder weg ist, entzündet man ein neues Feuer.
Die Polizei kommt wieder, löscht das Feuer und fordert einen auf, kein neues zu entzünden.
Nachdem die Polizei wieder weg ist, tut man es aber dennoch wieder.

Was kann daraus folgen?
Kann die Polizei andere Maßnahmen unternehmen, außer das Feuer zu löschen?
Sie könnten einen Platzverweis aussprechen… dann ginge man an einen anderen Ort und würde dort wieder mit dem Feuermachen beginnen.

Das beschriebene Verhalten ist nicht unter „§ 16 Ordnungswidrigkeiten“ aufgeführt.
Es ist zwar nicht zulässig, ein offenes Feuer zu entzünden, doch es ist auch nicht Strafbedroht.
Kann das wiederholte Feuerentzünden dennoch verhindert werden?

Gruß
Paul

Ich frage mich wozu, steht ihr / bzw die Person darauf die Polizei zu verarschen?

Sie könnten euch vom Platz verweisen ja, dann geht ihr wo anderst hin. Dann verweisen sie euch wieder.

Die frage ist wie oft sie das mitmachen. Irgendwann kommt dann der Drogenchek und Alkoholcheck.
Sie werden euch bis aufs kleinste untersuchen (und somit euch schikanieren) finden sie was seid ihr dran ohne gnade.
Was auch passieren könnte, dass jemand die Feuerwehr ruft da es ja brennt. Gibt zwar nichts zu löschen bzw keine ernste Gefahr aber der Einsatz muss bezahlt werde und ganz sicher nicht von dem wo sie gerufen hat.

Ich frfag mich nur wozu. Habt ihr/die keinen eigenen Grund und Boden wo man ein Feuer machen kann?
Das spart Stress und es würde ein viel gemütlicherer Abend werden…

Gruß

hallo!

Ich frage mich wozu, steht ihr / bzw die Person darauf die
Polizei zu verarschen?

Die Personen möchten gern ein Feuer machen und wenden dazu Mittel des zivilen Ungehorsams an.

Die frage ist wie oft sie das mitmachen. Irgendwann kommt dann
der Drogenchek und Alkoholcheck.
Sie werden euch bis aufs kleinste untersuchen (und somit euch
schikanieren) finden sie was seid ihr dran ohne gnade.

Eine Durchsuchung ist in diesem Fall nicht zulässig, da die Bedingungen in § 22 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
nicht zutreffen, siehe:
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1qj/page/bs…

Ich frfag mich nur wozu. Habt ihr/die keinen eigenen Grund und
Boden wo man ein Feuer machen kann?

Dort ist es auch verboten; das ist gerade das Problem.

Gruß
Paul

Hallo,

Kann das wiederholte Feuerentzünden dennoch verhindert werden?

Ja, durch Freiheitsentziehung (Gewahrsam) nach § 18 SOG. Bisher war die Polizei sehr moderat in ihren Maßnahmen. Ich wäre also vorsichtig und würde es nicht auf die Spitze treiben, denn urplötzlich könnte man gesiebte Luft atmen.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/niedersachsen_…

Gruss

Iru

Hallo!

Ich kann die Leute verstehen. Niemand will die Polizei ärgern. Das Problem liegt tiefer. Es besteht darin, dass die Beamten vergessen haben, dass es junge Leute gibt, die auch mal ein Lagerfeuer machen möchten. Stimmt’s?

Grüße

Andreas

kein Gewahrsam
huhu!

Kann das wiederholte Feuerentzünden dennoch verhindert werden?

Ja, durch Freiheitsentziehung (Gewahrsam) nach § 18 SOG.
Bisher war die Polizei sehr moderat in ihren Maßnahmen. Ich
wäre also vorsichtig und würde es nicht auf die Spitze
treiben, denn urplötzlich könnte man gesiebte Luft atmen.

Von den Bedingungen davon trifft doch hier nichts zu:

"(1) Die Verwaltungsbehörden und die Polizei können eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies

  1. zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
  2. unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung
  3. a) einer Straftat oder
  4. b) einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Gefahr für die Allgemeinheit

zu verhindern, oder
3. unerlässlich ist, um eine Platzverweisung nach § 17 durchzusetzen."

Keiner befindet sich in hilfloser Lage, keine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit, keine Platzverweisdurchsetzung (weil der Ort gewechselt wurde).

Gruß
Paul

huhu!

Es besteht darin, dass die Beamten
vergessen haben, dass es junge Leute gibt, die auch mal ein
Lagerfeuer machen möchten. Stimmt’s?

Den Erdenkern dieses Gesetzes ist irgendwie der Sinn für Verhältnismäßigkeit abhanden gekommen.
Wenn ich Abends Lust bekomme, vor der Tür nen Feuer zu machen, soll ich das vorher anmelden?
Und die Polizisten, die solche Gesetze durchsetzen, müssen dann leider etwas beschäftigt werden; jeder spielt halt seine Rolle in der Gewaltenteilung.

Gruß
Paul

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"Offene Feuer, soweit sie nicht durch andere gesetzliche
Regelungen verboten oder gestattet sind, bedürfen der
Erlaubnis.

Die Polizei kommt nun vorbei und löscht das Feuer.
Nachdem sie wieder weg ist, entzündet man ein neues Feuer.
Die Polizei kommt wieder, löscht das Feuer und fordert einen
auf, kein neues zu entzünden.
Nachdem die Polizei wieder weg ist, tut man es aber dennoch
wieder.

Was kann daraus folgen?

Bis zu 5000 EUR Bußgeld, §§ 7 Abs. 1, 16 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung i.V.m. § 59 SOG.

Kann die Polizei andere Maßnahmen unternehmen, außer das Feuer
zu löschen?
Sie könnten einen Platzverweis aussprechen…

Ganz genau, sie können einen Platzverweis aussprechen und, wenn der nicht befolgt wird oder das Feuerchen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, den Jemand einkassieren (will heißen, in Gewahrsam nehmen). Und die Verwaltungsbehörde kann bis zu 5000 EUR Bußgeld verhängen.

Und wenn man dem Grundstückseigentümer die Wiese oder sonstiges verkokelt hat und/oder sonstige Dinge zurückgelassen hat, die manche Menschen an derlei Stellen üblicherweise hinterlassen (leere Bierdosen/-flaschen, Zigarettenschachteln und -kippen, Burgerdosen und alles, was die Körperöffnungen nach eifrigem Alkoholgenuß so hergeben), dann kann es dem Jemand sogar passieren, dass er vom Eigentümer auf Beseitigung bzw. Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

dann ginge man
an einen anderen Ort und würde dort wieder mit dem Feuermachen
beginnen.

Wie blöd muß man sein, das zu tun, wenn man a) weiß, dass das, was man da tut, verboten ist, und man b) das auch gerade zweimal nachdrücklich von Leuten, die es wissen müssen, gesagt bekommen hat. Versteh’ ich nicht.

Das hat im übrigen auch nichts mit „zivilem Ungehorsam“ zu tun. Die Verhaltensgebote des Rechts sind einzuhalten. Immer (es sei denn, das jeweilige Recht ließe etwas anderes zu). Und nicht nur dann, wenn das Verhaltensgebot auch von dem, den es betrifft, im Einzelfall für gut und richtig befunden wurde. Wenn einem das nicht paßt, muß man sich darum kümmern, dass das Verhaltensgebot mit den Mitteln, die der demokratische Rechtsstaat dafür bereit hält, aus der Welt geschafft wird - und, das sei Dir versichert, da gibt es einige. Aber das ist anstrengend. Sich über ein Verhaltensgebot einfach hinwegzusetzen ist da viel einfacher. Das hat dann aber ganz wenig mit „zivilem Ungehorsam“, wohl aber ganz viel mit Faulheit zu tun. Und mit Gleichgültigkeit gegenüber denjenigen, die dachten, dass das Verbot gut und sinnvoll wäre.

Das beschriebene Verhalten ist nicht unter „§ 16
Ordnungswidrigkeiten“ aufgeführt.
Es ist zwar nicht zulässig, ein offenes Feuer zu entzünden,
doch es ist auch nicht Strafbedroht.

Dann scheint es so, als hätte unser Jemand nicht nur Schwierigkeiten damit, sich an Spielregeln zu halten, sondern auch Probleme mit dem Leseverstehen. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Verordung: Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 7 offene Feuer ohne Erlaubnis entzündet.

Hi,

wie wäre es mit 2b?

Gruß
Tina

Hallo,

Hört, Hört. Und da gibt es oftmals Beschwerden, dass viele Polizisten unfreundlich wären. Sieht man mal, mit was sie konfrontiert sind, so muß man sich aber doch wohl eher wundern, dass viele Polizisten noch freundlich sind (und das sage ich, obwohl ich mitunter auch durchaus polizeikritisch bin)

Und so doch auch hier! Stell dir doch einfach mal vor, die Polizei hätte gleichfalls auf „stur“ geschaltet und einfach Dienst nach Vorschrift gemacht. Da hätte es dann statt Ermahnung und Androhung von Sanktion sofortige Maßnhamen geben können. Ich kenne Polizisten, die das Feuer sofort von der Feuerwehr hätten löschen lassen. Rate mal, wie die Kostenfolge ausgesehen hätte …

MFG Cleaner

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3 ginge doch eigentlich auch

keine Ordnungswidrigkeit
hallo!

wie wäre es mit 2b?

Hast du meinen Urpsrungspost gelesen?
Da steht
„Das beschriebene Verhalten ist nicht unter „§ 16 Ordnungswidrigkeiten“ aufgeführt.“

Es ist wie gesagt nicht erlaubt, ein solches Feuer zu machen, aber es ist auch keine Ordnungswidrigkeit.

Gruß
Paul

Hallo,

und ich dachte wirklich, dass man in dem Alter ein irgendwie ein Quäntchen Vernunft hat, tja man lernt nie aus …

Grüße

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Hallo,

wenn ich nicht irre, ist eine Ordnungswidrigkeit eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Klingt irgendwie passend, oder?

Ganz ehrlich: Bei dieser primitiven „Prinzipienpocherei“ bin ich wahrscheinlich nicht der einzige hier, der es dir gönnt direkt zu erfahren, was genau die Möglichkeitden der Executivbehörden sind.

Grüße

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Hallo

Das beschriebene Verhalten ist nicht unter „§ 16
Ordnungswidrigkeiten“ aufgeführt.

schon mal den § 16 Abs. 1 Nr. 7 dieser Polizeiverordnung gelesen und verstanden?

„… Ordnungswidrig handelt (…) wer vorsätzlich oder fahrlässig (…) entgegen § 7 offene Feuer ohne Genehmigung entzündet…“

Gruss

Iru

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Hallo,

diese Diskussion ist doch Dummheit pur. Da beschließen so ein paar Leute „wir machen jetzt ein Feuer“. Ist zwar verboten, aber wir machen es. Und jaulen dann hier im Forum rum, weil sie Probleme mit der Polizei haben oder fürchten. Oder der Paul und die anderen fühlen sich ganz stark mit ihrem zivilen Ungehorsam.

Was glaubt ihr, wie viel es kostet, wenn die Feuerwehr mal mit einem ganzen Feuerwehrzug anrückt ? Das sind 4 Fahrzeuge von der Feuerwehr, Notarzt, Rettungswagen. Geschätzt 20 Mann. Rechne mal die angefangene Stunde á 50 Euro, dann sind das schon mal 1000 Euro. Just for Fun-Feuer. Idiotisch.

Die Polizei kann aber auch ganz anders. Da wird der Verdacht auf Drogengenuß ausgesprochen. Mit allen Folgen. Oder einer der Poizisten behauptet plötzlich, du hast „Arschloch“ zu ihm gesagt, und der zweite Polizist hat’s auch gehört. Dann hast du ein dickes Problem. Oder es gibt auf einmal eine kleine Rangelei, aus der eine große wird. Wo dann plötzlich ganz viel Polizei da ist. Dann wird’s spaßig, aber nicht für euch. Schon mal davon gehört, dass Leute in Polizeigewahrsam mit ein paar Zähnen weniger nach Hause gegangen sind, weil sie plötzlich gegen einen Türpfosten gerannt sind ? Nicht Schuld der Polizei, sorry…

Also, Paul, halt den Ball flach, hör auf, blödes Zeug zu schreiben, und lass’ die Finger vom Feuer. In der Stadt, in der ich wohne, wärst Du garantiert nicht so gut weggekommen.

Gruss

Andreas

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Hallo,

ja, der Hannoveraner lebt nicht mehr in der Steinzeit, ein Bedürfnis an offenen Feuern wird nicht mehr anerkannt.

Es ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 Nr. 7.

Und ja, es kann auch trotz Erde um das Feuer trotzdem eine Ausbreitung stattfinden, denn Feuer machen Funken.

http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/1689660-128-feue…

Und wer das nicht weiß, sollte ohnehin kein Feuer machen, der ist noch zu klein.

VG
EK

Die Personen möchten gern ein Feuer machen und wenden dazu Mittel des zivilen Ungehorsams an.

tolle Umschreibung, gegen geltendes Recht zu verstoßen (…ich will gerne mal ein Haus anstecken und wende dazu Mittel des zivilen Ungehorsams an…). Feuer stellt immer eine Gefahr dar, nicht ohne Grund müssen Feuerstätten vom Schornsteinfeger abgenommen werden.
Nun möchte man trotzdem ein Feuer anzünden und versucht, mit rechtlichem Achtelwissen alle fundierten Antworten zu entkräften.
Ja, das Feuermachen ist gefährlich.
Ja, das Feuermachen ist verboten.
Ja, das Feuermachen stellt eine Owi dar.
Ja, die Polizei muss Gefahren abwehren und kann denjenigen in Gewahrsam nehmen, wenn der es anders nicht lernen will.
Ja, der, dessen Lagerfeuer einen Brand verursacht, haftet mit seinem Vermögen für den angerichteten Schaden.

Gruss

Iru

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