"Offene Feuer, soweit sie nicht durch andere gesetzliche
Regelungen verboten oder gestattet sind, bedürfen der
Erlaubnis.
Die Polizei kommt nun vorbei und löscht das Feuer.
Nachdem sie wieder weg ist, entzündet man ein neues Feuer.
Die Polizei kommt wieder, löscht das Feuer und fordert einen
auf, kein neues zu entzünden.
Nachdem die Polizei wieder weg ist, tut man es aber dennoch
wieder.
Was kann daraus folgen?
Bis zu 5000 EUR Bußgeld, §§ 7 Abs. 1, 16 Abs. 1 Nr. 7 der Verordnung i.V.m. § 59 SOG.
Kann die Polizei andere Maßnahmen unternehmen, außer das Feuer
zu löschen?
Sie könnten einen Platzverweis aussprechen…
Ganz genau, sie können einen Platzverweis aussprechen und, wenn der nicht befolgt wird oder das Feuerchen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, den Jemand einkassieren (will heißen, in Gewahrsam nehmen). Und die Verwaltungsbehörde kann bis zu 5000 EUR Bußgeld verhängen.
Und wenn man dem Grundstückseigentümer die Wiese oder sonstiges verkokelt hat und/oder sonstige Dinge zurückgelassen hat, die manche Menschen an derlei Stellen üblicherweise hinterlassen (leere Bierdosen/-flaschen, Zigarettenschachteln und -kippen, Burgerdosen und alles, was die Körperöffnungen nach eifrigem Alkoholgenuß so hergeben), dann kann es dem Jemand sogar passieren, dass er vom Eigentümer auf Beseitigung bzw. Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
dann ginge man
an einen anderen Ort und würde dort wieder mit dem Feuermachen
beginnen.
Wie blöd muß man sein, das zu tun, wenn man a) weiß, dass das, was man da tut, verboten ist, und man b) das auch gerade zweimal nachdrücklich von Leuten, die es wissen müssen, gesagt bekommen hat. Versteh’ ich nicht.
Das hat im übrigen auch nichts mit „zivilem Ungehorsam“ zu tun. Die Verhaltensgebote des Rechts sind einzuhalten. Immer (es sei denn, das jeweilige Recht ließe etwas anderes zu). Und nicht nur dann, wenn das Verhaltensgebot auch von dem, den es betrifft, im Einzelfall für gut und richtig befunden wurde. Wenn einem das nicht paßt, muß man sich darum kümmern, dass das Verhaltensgebot mit den Mitteln, die der demokratische Rechtsstaat dafür bereit hält, aus der Welt geschafft wird - und, das sei Dir versichert, da gibt es einige. Aber das ist anstrengend. Sich über ein Verhaltensgebot einfach hinwegzusetzen ist da viel einfacher. Das hat dann aber ganz wenig mit „zivilem Ungehorsam“, wohl aber ganz viel mit Faulheit zu tun. Und mit Gleichgültigkeit gegenüber denjenigen, die dachten, dass das Verbot gut und sinnvoll wäre.
Das beschriebene Verhalten ist nicht unter „§ 16
Ordnungswidrigkeiten“ aufgeführt.
Es ist zwar nicht zulässig, ein offenes Feuer zu entzünden,
doch es ist auch nicht Strafbedroht.
Dann scheint es so, als hätte unser Jemand nicht nur Schwierigkeiten damit, sich an Spielregeln zu halten, sondern auch Probleme mit dem Leseverstehen. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Verordung: Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 7 offene Feuer ohne Erlaubnis entzündet.