Feuerleiter

Hallo.
Mein Vermieter (also der Hausbesitzer) hat einfach beide Feuerleitern im Innenhof unseres Hauses abbauen lassen. Ich denke mir mal, weil er die Kosten für die Instandhaltung nicht tragen will. Das ist aber eine reine Vermutung.

Nun jedoch meine Frage: Kann der einfach die leiter abbauen lassen? (Gibt es keine Auflagen?) Ich wohne im 5ten Stock und die Feuerleiter wäre im Brandfall der einzige Fluchtweg, wenn das Treppenhaus in Flammen steht.

Gruss Fritz

Hallo.
Mein Vermieter (also der Hausbesitzer) hat einfach beide
Feuerleitern im Innenhof unseres Hauses abbauen lassen. Ich
denke mir mal, weil er die Kosten für die Instandhaltung
nicht tragen will. Das ist aber eine reine Vermutung.

Nun jedoch meine Frage: Kann der einfach die leiter abbauen
lassen? (Gibt es keine Auflagen?) Ich wohne im 5ten Stock und
die Feuerleiter wäre im Brandfall der einzige Fluchtweg, wenn
das Treppenhaus in Flammen steht.

Hallo Fritz,

die Feuerleiter muss am Haus bleiben, wenn sie seinerzeit als Bauauflage verlangt und angebracht wurde. Ansonsten gilt wie in jedme höheren Gebäude. Menschen sollen über die Feuerleiter bei einem Brand gerettet werden. Diese Frage kann daher nur das Bauamt/Bauaufsicht klären. Sie ist in größeren Städten in der Regel beim Bürgermereisteramt, bei kleineren Gemeinden bei Landratsämtern oder ähnlichen Oberämtern.

Grüsse Günter

Hallo Fritz,

die Feuerleiter muss am Haus bleiben, wenn sie seinerzeit als
Bauauflage verlangt und angebracht wurde. Ansonsten gilt wie
in jedme höheren Gebäude. Menschen sollen über die Feuerleiter
bei einem Brand gerettet werden. Diese Frage kann daher nur
das Bauamt/Bauaufsicht klären. Sie ist in größeren Städten in
der Regel beim Bürgermereisteramt, bei kleineren Gemeinden bei
Landratsämtern oder ähnlichen Oberämtern.

Grüsse Günter

Hallo Günter.
Was sollte man also tun? Könnte man einen formlosen Brief an das Bauamt/Bauaufsicht schicken, mit der Bitte um Klärung? Würden da Kosten anfallen, wenn man eine solche Anfrage stellt? Zum Mieter besteht nämlich null Kontakt.
Gruss Fritz

Hallo,

meist reicht die Anfrage aus, bei Schilderung des Sachverhaltes, ob nach den Bauvorschriften die Feuerleiter entfernt werden darf. Mir sind keine Behörden bekannt, die hier Gebühren verlangen.

Grüsse Günter

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