Feuerschutz im Hochhaus / Fluchtwege

Hallo,

ich wohne in einem 9-stöckigen Hochhaus im 6.Stock. Dort wurden jetzt die Fluchtwege neu durch Notbeleuchtung gekennzeichnet.

Bei mir im 6.Stock deutet der Pfeil nach oben. Dort kann man über den (gut begehbaren betonierten und durch Feuertüren getrennten) Dachboden zu zwei Parallelstockwerken wechseln.

Ist diese Fluchtwegbeschreibung nach oben korrekt?
Rauch steigt doch nach oben. Es ist zwar richtig, dass man es vom 6.Stock nach unten noch weit hat, aber dass man nach oben flüchten soll, erscheint mir dennoch nicht sinnvoll.

Wer kennt sich damit genau aus? Gibt es dazu irgendwelche Vorschriften für Hochhäuser mit Parallelstockwerken?

Besten Dank!
Jonas

Hi,

vorweg: Baurecht ist Ländersache. Da ich nicht weiß aus welchem Bundesland Du kommst, kann ich die Frage nur mit einer gewissen Unsicherheit beantworten. Grundlage für meine Antwort ist die Musterbauordnung und ich denke sie ist unabhängig vom Bundesland richtig. Aber da ich nicht die Baugesetzgebung aller Bundesländer im Kopf habe, bleibt ein Rest Unsicherheit…

ich wohne in einem 9-stöckigen Hochhaus im 6.Stock. Dort
wurden jetzt die Fluchtwege neu durch Notbeleuchtung
gekennzeichnet.

Bei mir im 6.Stock deutet der Pfeil nach oben. Dort kann man
über den (gut begehbaren betonierten und durch Feuertüren
getrennten) Dachboden zu zwei Parallelstockwerken wechseln.

Was muß ich mir denn unter einem „Parallelstockwerk“ vorstellen? Evtl. das angebaute Nachbarhaus?

Ist diese Fluchtwegbeschreibung nach oben korrekt?
Rauch steigt doch nach oben. Es ist zwar richtig, dass man es
vom 6.Stock nach unten noch weit hat, aber dass man nach oben
flüchten soll, erscheint mir dennoch nicht sinnvoll.

Wer kennt sich damit genau aus? Gibt es dazu irgendwelche
Vorschriften für Hochhäuser mit Parallelstockwerken?

Es gibt neben der Bauordnung Deines Bundeslandes die in den meisten (allen?) Bundesländern gültige Hochhausrichtlinie. Solch konkrete Festlegungen, wie sie Dir offenbar vorschweben, gibt es aber nicht. Da Gebäude sehr unterschiedlich aussehen können (Architekten können ausgesprochen phantasievoll sein:wink:) kann es solche pauschalen Lösungen auch nicht geben.
Entscheidend ist, daß das „Schutzziel“ erreicht wird, d.h. nach derzeitigem Wissensstand die Menschenrettung bei einem Brand möglich ist. Je nach Objekt kann es dafür sehr kreative Lösungen geben.
Sofern Euer Haus wirklich ein Hochhaus im Sinne der Bauordnung ist (wovon ich ausgehe, es könnte aber auch knapp darunter liegen), ist es ein sog. Sonderbau. In diesem Fall war die Brandschutzbehörde bei der Genehmigung des Hauses intensiv beteiligt. Evtl. wurde sogar ein ausführliches Brandschutzkonzept erarbeitet.
Um mir Klarheit zu verschaffen, würde ich zunächst den Hausbesitzer (bzw. die Hausverwaltung) ansprechen. Eigentlich sollten die das Brandschutzkonzept und speziell das Rettungswegekonzept erläutern können (wenn Du dazu dann Fragen hast, kannst Du mich gerne ansprechen). Ist der Eigentümer/die Hausverwaltung unwissend, kannst Du Dich an das zuständige Brandschutzamt wenden, die helfen eigentlich immer gerne. In Städten mit Berufsfeuerwehr ist sie der richtige Ansprechpartner (und dort die Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“). Ansonsten mußt Du Dich durchfragen, die deutsche Kleinstaaterei verhindert pauschale Antworten…

Gruß Stefan

Ergänzung
Hi,

gestern war es spät…ein wichtiger Tip ist dabei in Vergessenheit geraten:
Wurden im Haus auch „Flucht- und Rettungswegpläne“ ausgehängt? Wenn ja, vergleiche sie mit der Beschilderung. Wenn die Pläne mit der Beschilderung übereinstimmen, kannst Du sehr sicher davon ausgehen, daß die Rettungswegführung genau so geplant ist (es ist ausgesprochen unwahrscheinlich, daß verschiedene Personen unabhängig voneinander identische Fehler machen).
Bei Interesse kannst und solltest Du Dir das Rettungswegekonzept natürlich trotzdem erläutern lassen.

Gruß Stefan