Guten Tag!
Zu den Lärmverhältnissen kann ich ihnen nichts sagen , da ist sicherlich eine andere Behörde zuständig.
Da ich nicht im vorbeugenden Brandschutz tätig bin , kann ich sie nur an den VB der Feuerwehr Marl verweisen.
Da wäre dann die Telefonnummer 02365/9173 und sie müssten nach Herrn Pöter verlangen.
Herr Pöter Arbeiten von Montags bis Freitags zwischen 7:30 Uhr und 16:Uhr Freitags bis 13:00 Uhr.
Da Herr Pöter sich wahrscheinlich in ihrer Stadt bzw. mit den Begebenheiten in ihrem Gebiet nicht auskennen wird , würde ich ihnen empfehlen , sich in ihrer Heimatstadt bei ihrer Feuerwehr zu melden , um dort nach dem Zuständigen für den VB zu verlangen.
Ich hoffe ich konnte ihnen ein wenig weiterhelfen.
Es sind die Regelungen des Bebauungsplanes bzw. der Ortsbausatzung zu beachten.
Beim Brandschutz ist das Gefärdungspotential ausschlaggebend.
Meistens hilft ein Gespräch mit den beteiligten.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß Oliver
das ist in erster Linie eine Frage der direkten Verhältnisse vor Ort. Es gibt Beschränkungen in Sachen Sicherheit und Lärm allein schon im Rahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten.
Bei den Tätigkeiten kommt es darauf an, welche genau durchgeführt werden u. ob diese feuergefährlich sind.
Auch könnte es baurechtliche Vorschriften geben, die in der Landesbauordnung geregelt werden - hier mal ins BW-spezifische entsprechende Recht reingoogeln.
Weil sehr viel vom Einzelfall abzuhängen scheint, kann ich so leider nicht mehr sagen.
Hoffe, dennoch etwas geholfen zu haben.
deine Frage müsste ehr an einen Fachmann für Ordnungsrecht gestellt werden. Ein metallverarbeitender Betrieb stellt keine besondere Gefahr im Sinne des Brandschutzes dar (abgesehen von möglichen brennbaren Gasen in Flaschen usw.). Wenn die baurechtliche Genehmigung keine besonderen Auflagen gemacht hat, wovon ich ausgehe, kann brandschutztechnisch nichts dagegen eingewendet werden. Da ich aber die BW Vorschriften nicht kenne (komme aus NRW), kann ich das nicht im Detaill beantworten. Ich würde erst einmal beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen ob die Anwohner mit der Lärmbelästigung leben müssen. Brandschutztechnisch habe ich ehr weniger bedenken, ohne den Betrieb und die Arbeitsabläufe zu kennen. Um ganz sicher zu gehen kannst du aber auch bei der zuständigen Brandschutzdienststelle (Kreis oder Stadt) nachfragen. Das zuständige Bauordnubgsamt kann sicher auch weiter helfen und ggf. den Betrieb in Augenschein nehmen, wenn deine Bedenken begründet sind.
Schöne Grüße
Klaus
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass in Mischgebieten Handwerk und Privat gesetzlich gleichberechtigt sind. Bundeseinheitlich.
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber (Kfz-Werkstatt) war ich mit einem ähnlichen Fall konfrontiert. Der Tenor der damals gültigen Rechtsprechung hieß ungefähr: Wenn der Privatmann seine Tür offen stehen lassen kann, darf das der gewerbliche auch.
Bezüglich des Lärms gibt es Bau- und Lärmverordnungen, wozu du nochmal einen Experten befragen solltest.
Ein Verarbeitender oder Produzierender Betrieb in einem Mischgebiet ist von der Gefahren-Klassifizierung so eingestuft, das es eben für die Anlieger zumutbar ist.
Brand-, Umwelt- und Gesundheitsschutz:
Da der Betrieb mit einem Tor ausgestattet ist muß dieses, je nach dem welche Arbeit durchgeführt wird, geschlossen, oder muß sogar geöffnet werden (z.B. zur Lüftung).
Beim Ausbruch eines Brandes sollten die Mitarbeiter des Betriebes entsprechend mit dem Tor umgehen können (Notschließung oder -öffnung).
Bezüglich der ganz genauen Auflagen für eine Metallbauwerkstatt empfehle ich den Rat eines Brandschutz-Profis.
so erst einmal nein es ist nicht zulässig das sie in einem mischgebiet mit offenem tor arbeiten dies geht nur in einem industriegebiet ohne mischung
und zu thema feuerschutz es kommt drauf an was sie damit meinen liegt die firma unmitelbar neben einem gebäude dan darf das tor auf keinen fall auf sein. steht die frima aber nicht neben einem haus darf es in ausnahmen die tore öffenen zb. bei überhitzung oder wen die firma keine klima hatt und zu guter lätzt
nein sie dürfen nicht die tore aufmachen
Hay,
also genau kann ich dir da auch nicht weiterhelfen, grundsätzlich liegt die Lärmbelästigungsgrenze in Mischbetrieben Tagsüber bei Max. 60dB(A)(Entspricht etwa einem angeregten Gespräch) und nachts bei Max. 45 dB(A)(in etwa eine leise unterhaltung).
Zum Feuerschutz kann ich da nciht viel sagen, möglicherweise hat die Bauaufsicht festgelegt das bei bestimmten Arbeiten das Rolltor geschlossen sein muss.
Grundsätzlich ist aber jeder Mitarbeiter zur Einhaltung der UVV angehalten und hat darauf zu achten das nichts anfängt zu brennen.
Möglicherweise findest du was sinnvolles in der Landesbauordnung BW oder aber auch im Feuerwehrgesetz BW.
zum Lärmschutz kann ich nichts sagen.
Aus brandschutztechnischer Sicht ist das geöffnete Rolltor aber keinerlei Problem, sofern an das Tor keine brandschutztechnischen Anforderungen bestehen.
Daß solche Anforderungen bestehen, ist aber extrem unwahrscheinlich und wäre ein Sonderfall zu dem man ohne genauere Infos nichts sagen kann.
Ja es ist zulässig ausser der lärm überschreitet die grenzwerte was ich aber nicht glaube, wenn der Feuerschutz gewährt ist wie zum beispiel ein Feuerlöscher ist auch dies zulässig.