Feuerstättenschau

Liebe/-r Experte/-in,

folgende Frage: Ich habe im Wohnzimmer einen Kaminofen mit zwei festschließenden Türen. Man könnte die Türen offen lassen, dann hat man einen offenen Kamin.

Der Bezirksschornsteinfeger hat nun bei der (erstmalig in 30 Jahren!) durchgeführten Feuerstättenschau als Mangel festgestellt, dass die Dunstabzugshaube in der Küche (von ihm selbst als „schwach“ bezeichnet) über keinen Fensterkontaktschalter verfügt.

Die von ihm in seinem Schreiben ursprünglich benützte Bezeichnung „Kaminofen“ wurde durch „Kamin BA 2“ ersetzt.

Meine Frage: Muss ich unter den genannten Randbedingungen tatsächlich einen Fensterkontaktschalter einbauen? Ich habe die Küche vor zwei Jahren grund-renoviert (u.a. auch neue Fenster) und sehe keine Notwendigkeit für diese Maßnahme…

Danke

pieter

Hallo,
der Schornsteinfeger hat keine andere Möglichkeit er muss die fehlende Sicherheitseinrichtung beanstanden.

Feuerstätten, die die Verbrennungsluft dem Aufstellraum entnehmen (Raumluftabhängige Feuerstätten), dürfen nicht in
Räumen oder Wohnungen aufgestellt werden, aus denen
Lüftungsanlagen Luft absaugen!
(z.B. Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner oder
motorisch geregelte Lüftungsanlagen) ( § 4,2 FeuVO)
Ausnahme: eine selbsttätige Einrichtung zur Sicherstellung des gefahrlosen Betriebs der Feuerstätte.

z.B: Ein Soloschalter im Küchenfenster in
Verbindung mit der Dunstabzugshaube angebracht wird!
oder: Eine Zulufteinrichtung installiert wird,
die einen Luftaustausch garantiert.
oder: Die Ablufthaube wird als Umlufthaube umgebaut.
oder: Die Feuerstätte raumluftunabhängig betrieben wird.
oder: Durch rechnerischen Nachweis sichergestellt wird, dass durch die luftabsaugende
Anlage kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.