Liebe/-r Experte/-in,
folgende Frage: Ich habe im Wohnzimmer einen Kaminofen mit zwei festschließenden Türen. Man könnte die Türen offen lassen, dann hat man einen offenen Kamin.
Der Bezirksschornsteinfeger hat nun bei der (erstmalig in 30 Jahren!) durchgeführten Feuerstättenschau als Mangel festgestellt, dass die Dunstabzugshaube in der Küche (von ihm selbst als „schwach“ bezeichnet) über keinen Fensterkontaktschalter verfügt.
Die von ihm in seinem Schreiben ursprünglich benützte Bezeichnung „Kaminofen“ wurde durch „Kamin BA 2“ ersetzt.
Meine Frage: Muss ich unter den genannten Randbedingungen tatsächlich einen Fensterkontaktschalter einbauen? Ich habe die Küche vor zwei Jahren grund-renoviert (u.a. auch neue Fenster) und sehe keine Notwendigkeit für diese Maßnahme…
Danke
pieter