ist der nachweiss einer feuerversicherung für ein
haus zwingend vorgeschrieben?
oder brauche ich keine versicherung abschliessen?
mfg
konrad schneider
Hallo Herr Schneider,
in Baden Württemberg war die Gebäudebrand- und Elementarschadenversicherung bis vor ein paar Jahren Pflicht - wurde jedoch dann glaube ich Bundesweit aus der Pflicht genommen.
Jedoch würde ich diese mit Sicherheit nie kündigen oder mir die Paar Euro sparen - dies ist meiner Ansicht nach am falschen Fleck gespart.
Ausserdem wird die Bank welche das Darlehen vergibt mit Sicherheit zu Recht darauf bestehen - es sei denn sie bezahlen ihr Haus Bar ohne Kredit aus der Portokasse.
Je nachdem wo sie wohnen (Rheinufer bei Köln etwa) können sie froh sein überhaupt einen Versicherer zu finden.
Grüße
Klaus
hallo klaus,
ich bedanke mich ganz herzlich für die rasche
antwort und verblleibe mit herzlichen grüssen
konrad schneider
ist der nachweiss einer feuerversicherung für ein
haus zwingend vorgeschrieben?
Bin überfragt.
Frage die örtliche Feuerwehr oder einen Feuer-Versicherungsvertreter (Vorsicht, die sagen fast immer „JA“).
Auch auf dem Rathaus kannst Du Auskunft bekommen.
Hallo Sealord,
eine Gebäudebrandversicherung ist auf jeden Fall unverzichtbar.
Aber am besten du setzt dich diesbezüglich mit einem Versicherer Deines Vertrauens in Verbindung.
Gruß
Thunderbolt
hallo,
vielen dank für die antwort.
mfg
k.schneider
Hallo Sealord,
in einigen Bundesländern bzw. Städten ist die Feuerversicherung Pflicht. Viele Kreditinstitute verweigern den Kredit wenn die Feuerversicherung nicht bezahlt ist, bzw. er kann sofort fällig gestellt werden.
Aber frage dich bitte, ob du es dir leisten kannst, wg. ca. 250,00 € im Jahr und bei (möglichen) großen Schäden wie Feuer,Sturm, Hagel ggf. auch Überschwemmung usw. dein Haus größtenteils bzw. volllständig neu zu errichten oder auch nur das Dach neu zu decken.
Die Feuerkasse ist nur eine Ergänzung zur Hausratversicherung. die Feuerkasse zahlt alles was fest mit dem Haus verbunden ist auch Einbauküchen, fest eingebaute Schränke. Die Hausrat zahlt für bewegliches Mobilar und z.b. Schrankinhalt.
Bitte auch auf jeden Fall auf die Klausel m.E. „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ achten, d.h. dass im Vertrag diese Klausel enthalten ist. Damit kann die Versicherung dir den Schaden nicht verweigern, nur weil sie glaubt du wärest grob fahrlässig gewesen.
Wende die evtl an den Bund der Versicherten, die helfen dir sonst weiter, wss man braucht und ggf. welcher Anbieter gut ist usw.
Vieler Grüße aus Hamburg
Grübezahl
vielen dank
k. schneider
Hallo,
meinen Sie, wenn Sie ein Haus kaufen wollen und ein Darlehen aufnehmen? In dem Fall muss eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden, die im Normalfall auch Feuerschäden am Gebäude deckt.
hallo peggy sue,
vielen dank für ihre mühe
konrad schneider
Hallo sealord,
bei uns ist das Haus durch die Bank finanziert, dadurch sind wir verpflichtet eine Feuerverscierung nachzuweisen. Wird das Geld nicht rechtzeitig bezahlt, meldet die Feuerkasse an den Darlehnsgeber und der kann mir das Darlehn kündigen.
Viele Grüße und niemlas einen Schaden der deine finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
Grübezahl
vielen dank und tschüss.
sealord