Feuerwehr

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob die Frage hier richtig ist aber ein besseres Brett gibt es m. E. wohl nicht dafür.

Was genau ist eine Freiwillige Feuerwehr (im juristischen Sinne)? Als erstes würde ich an „Verein“ denken, aber das scheint es nicht zu sein.

Wie könnte ein Einheitsführer einer FF vor Ablauf von 6 Jahren „abgesetzt“ werden? Welche Möglichkeiten haben die einzelnen Mitglieder der FF, die ihn selbst gewählt haben aber nun festgestellt haben, dass er dafür absolut nicht taugt (fachlich schon, persönlich kann man dies jedoch offen anzweifeln, somit wäre er nach §11, Abs. 1 FSHG nicht geeignet)?

Ändern sich die Möglichkeiten, wenn u. a. solche Dinge vorgefallen wären:

  1. Der Einheitsführer entscheidet nach persönlicher Willkür über die Teilnahme anderer Kameraden an Lehrgängen (er übergeht diejenigen, die ihn kritisieren).
  2. Der Ef übergeht gewisse Leute (diejenigen, die ihn kritisieren) bei Beförderungen und zweifelt gegenüber dem Leiter der Berufsfeuerwehr die fachliche Kompetenz dieser Leute an, obwohl sie teilweise mehr Ahnung haben als er (oder vielleicht gerade deswegen).
  3. Einsatzfahrzeuge werden als einsatzbereit gemeldet, müssten im Falle einer Alarmierung jedoch erst beladen werden (Dauer min. 30 Minuten, m. E. grob fahrlässige, wenn nicht sogar vorsätzliche Pflichtverletzung im Dienst, er wusste über eine Woche von diesem Umstand und empfand es als unwichtig)
  4. Das Gerätehaus wird nicht ausreichend gereinigt (der Einheitsführer ist der Berufsfeuerwehr gegenüber verantwortlich, die Bf gegenüber der Stadt, die Stadt gegenüber einer Wohnungsbaugesellschaft). Putzpläne wurden erstellt, kaum jemand hielt sich daran, dem Ef war das egal, aus diesem Grund sind inzwischen mehrere Leute von ihren Ämtern zurückgetreten.
  5. Der Ef spricht Beurlaubungen aus, obwohl diese laut §8 LVO NRW nur vom Leiter der Feuerwehr ausgesprochen werden dürfen (es gibt inzwischen eine zweistellige Zahl von beurlaubten Kameraden, somit weicht die offizielle Sollstärke natürlich erheblich von der tatsächlichen ab).
  6. Der Ef pocht aufgrund der (offiziell) hohen Sollstärke auf die Einteilung der Kameraden in zwei Gruppen, die im monatlichen Wechsel zuerst alarmiert werden (also zB im Jan erst Gruppe A, wenn’s was Größeres ist dann auch Gruppe B, im Feb. umgekehrt usw.). Da viele auswärts arbeiten kommt es so nicht selten vor, dass nicht genug Leute zum Einsatz kommen, so dass sie manchmal nicht mal ausrücken können.

Ich bin von diesem Thema nicht direkt betroffen, weil ich kein Mitglied der FF bin, aber ich bekomme genug mit um zu wissen, dass sich unbedingt was ändern muss. Deswegen wäre ich dankbar für eure Antworten.

Liebe Grüße
Timid

Hi,

im Allgemeinen haben FF eine Satzung, da würde ich zuerst reinschauen.

Hier ein Beispiel für eine Satzung einer hessischen FF:
http://www.dietzhoelztal.de/satzung-ffw.html

Ich gehe aber davon aus, dass die Feuerwehren in jedem Bundesland anderes organisiert sein können.

Der oberste Dienstherr meiner Feuerwehren war immer der Bürgermeister. Ggf. würde ich mich an den wenden.

J~

Hallo Jame~

Eine „Satzung“ gibt es speziell nicht (auch der Link von dir ist keine selbst erstellte Satzung sondern ein Mischmasch aus verschiedenen Feuerwehrdienstvorschriften an die sich sowieso jede Feuerwehr zu halten hat). Es gibt nur eine Satzung für einen Förderverein der Feuerwehr aber die greift hier nicht, weil die FF als solche eben kein Verein ist.

Wie ein Einheitsführer gewählt wird etc. ist in den einzelnen Vorschriften auch einiges zu finden, allerdings nichts darüber, unter welchen Umständen er vorzeitig seines Amtes enthoben werden kann. Da steht zwar welche Dinge ein Ef vor Antritt zu erfüllen hat aber eben nichts darüber, wenn er in dem Glauben gewählt wurde, diese Anforderungen zu erfüllen und es sich erst später rausstellt, dass es eben nicht so ist.

Durchgeführt werden müsste diese Enthebung wohl vom Leiter der Feuerwehr. Dieser möchte den Ef (laut eigener Aussage) ja gerne absetzen doch ohne stichhaltige Gründe sind ihm eben auch die Hände gebunden. Und mich würde eben interessieren, ob die von mir genannten Gründe nicht doch schon ausreichend genug sind, bzw. ob es eventuell noch andere Wege gibt. (Die oberste Stelle wäre übrigens die Bezirksregierung, aber ich denke, es muss auch einfacher und unbürokratischer gehen).

Ich hatte an die Möglichkeit eines Misstrauenvotums gedacht, ich weiß aber eben nicht, ob das in dieser Form möglich ist (und ich glaube inzwischen eher an Nein, sonst wäre dies schon von einigen Personen gestellt worden).

Soweit ich es sehr ist es inzwischen so, dass kaum jemand noch freiwillig irgendetwas zum Wohl des Zuges beitragen will, man wird zu gewissen Diensten „verdonnert“ und selbst diese Pflichten nehmen nicht mehr viele Leute wahr. Es fehlt eben einfach auch die Motivation, wenn der eigene Ef einen immer ins offene Messer laufen lässt (zB Putzplan, der nicht eingehalten wurde. Ef behilet sich die entsprechenden Schritte vor, als es jedoch dann nötig wurde einzelne Mitglieder zu ermahnen geschah nichts).

Letztens wurde sogar jemand aus dem Zug von jemandem vom THW auf die Zug - internen Probleme angesprochen. So weit hat es sich also schon rumgesprochen. Aber alle reden sie immer nur „Alles Mist, da müsste mal wer was machen“ aber keiner tut was (wie es so oft ist).

Daher meine Frage hier.

Liebe Grüße
Timid

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Hallo,

schaust Du hier: http://www.feuerwehrmann.de/informationen/FSHG.htm, ist für
NRW.

Eine Anmerkung: hast Du noch nie von Google oder anderen Suchmaschinen gehört ?
Mit Google und den Begriffen Feuerwehr, Gesetz, Nordrhein-Westfalen hatte ich
nach 2 Minuten, was ich (oder eher Du) suchte.

Gruss

Andreas

Hallo Andreas,

ich kenne Google und auch ein paar andere Suchmaschinen. Und danke, das FSHG ist mir auch gut bekannt. Aber wo genau sind darin die Antworten auf meine Fragen? Da ich sie eben genau darin nicht gefunden habe hatte ich gefragt. Aber wenn ich was übersehen habe lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.

Trotzdem danke für deine Antwort.

Liebe Grüße
Timid

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