Feuerwehr: Einsatz 5m bzw. "nicht-20m" B-Schlauch

Hallo, da ich in den Vorschriften nichts gefunden habe, frage ich mal hier:

Existiert eine Anweisung, gekürzte (z.B. 1m) B-Schläuche oder 5m B-Schläuche nicht einzusetzen? Mir wurde vor Jahren mal beigebracht, dass man lieber die 20m B nehmen sollte (bspw zwischen Verteiler und Zumischer), als die 5m - dafür kenne ich aber keine rechtliche Grundlage.

Wie sieht es mit „Eigenkreationen“ aus? (1m oder 2,5m B)?
Welche Anforderungen muss ein Schlauch erfüllen - bzw. kann eine Feuerwehr sich selbst genehmigen, einen Schlauch zu verwenden oder nicht? Oder ist dafür eine externe (Prüf-)Behörde nötig? Woran erkennte man einen „gültigen“ B-Schlauch (beliebiger Länge)?

Vorteile kurzer B-Schläuche liegen auf der Hand: Verteiler und Zumischer nah beieinander…

Hat jemand eine rechtliche Regelung zu dem Thema?

Hallo!

In Deutschland/Europa und insbesondere bei der Feuerwehr ist alles genormt.

Es gibt Beladelisten je nach Fahrzeugart, wo die Mindestausstattung detailliert festgelegt ist.

Zusätzlich kann(darf) die Feuerwehr schon Material mitführen was sie meint zu brauchen oder was wirklich örtlich bedingt gebraucht wird. Ob dazu auch spezielle Kurz-Schlauchlängen gehören kann ich nicht sagen. Worin sollte denn der spezielle Bedarf begründet sein ?

Die Schläuche sind in DIN/EU-Normen festgelegt. Die Kennzeichnung an jedem Kupplungsende ist vorgeschrieben.

Bei B gibt’s 3 Norm-Längen, 5 m, 20 m und 35 m.

Wobei der 5 m B nur zum Befüllen verwendet werden darf, er unterliegt auch nicht der normalen B-Druckprobe. Und der 35 m Schlauch ist für Drehleitern, damit da keine Kupplung auf der Leiter liegt.

Willst Du es ganz genau wissen, dann frage beim Landesfeuerwehrverband nach oder schlicht Deiner örtlichen Feuerwache.

MfG
duck313

Danke für die Antwort.

  1. DIN Normen sind eine Art Konsens der Industrie und sicherlich nicht bindend für die Feuerwehr. Die Feuerwehr kann beliebig davon abweichen, es sei denn, es gibt ein Gesetz, dass dazu verpflichtet, sich an die DIN zu halten. Dann wäre die DIN aber auch offen zugänglich und nicht nur gegen Entgelt über den Beuth-Verlag beziehbar. Die
    Normung alleine kann also kein Argument sein.

  2. In der „BGG/GUV-G 9102 Grundsatz Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ steht unter Punkt 11, dass B-Schläuche (ohne Ausnahme der 5m-B) druckgeprüft werden sollen. Woher genau kommt die Aussage „Wobei der 5 m B nur zum Befüllen verwendet werden darf, er unterliegt auch nicht der normalen B-Druckprobe.“ (Genau auf die wollte ich eingangs hinaus)

  3. Ich versuche es ersteinmal im Internet, vielleicht findet sich ja hier schon eine befriedigende Lösung :smile:

Wenn eine Feuerwehr ihre Schläuche selbst herstellt, muß sie sich natürlich nicht an Normen halten. Jeder andere Hersteller macht das allein schon aus Marketinggründen.

Hallo,

Du hast z.B. eine Pumpe und einen Verteiler. Den Verteiler darf man nicht direkt am Pumpenstutzen anschliessen, wegen den Kräften.
Mit einem 1m-Schlauch kann die Pumpe und der Verteiler von einer Person bedient werden.
Schon mit 5m Schlauch muss der dann etwas sportlich sein.

MfG Peter(TOO)

Das die DIN/EN- Normen (für alles feuerwehrtechnische Material) für die Feuerwehr nicht gelten soll halte ich für eine völlig absurde Annahme !

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WIe kommst du denn darauf? :smiley:

Genau so ist es. Der Hersteller macht das aus eigenem Antrieb, nicht etwa weil die Feuerwehr nur Normgerät bestellen dürfte.

das ist kompletter unsinn.
http://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/normen
din-normen für die feuerwehr und ihre ausrüstung gibt es seit jahrzehnten!

mit deinem wissensstand wirst du hoffentlich nicht in irgendeine leitende position der feuerwehr aufsteigen.

Ja und? Widerspricht das irgendeiner meiner Aussagen? Es geht auch grundsätzlich nicht um die Normen, sondern um die <5m-B-Schläuche.

Wenn du mit mir über die Normen diskutieren willst, dann mach doch einen eigenen Thread auf. Da schreibe ich dir dann nochmal, warum deine Aussage völliger Unsinn ist.

Bestes Beispiel für Deinen Unsinn sind Flugfeldlöschfahrzeuge, die eine Feuerwehr bestellt, obwohl sie nicht genormt sind :wink:

du schriebst oben:
„DIN Normen sind eine Art Konsens der Industrie und sicherlich nicht bindend für die Feuerwehr.“
sie sind aber nunmal sowas von bindend…

https://www.lentner-gmbh.de/feuerwehrfahrzeuge/flf/
http://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/normen/71980!search-na?query=flugfeld&submit-btn=Submit

aber ich entnehme deinem einwand , dass dir der unterschied zwischen ‚die normen sind einzuhalten‘ und ‚es gibt für dieses ding keine passende norm‘ nicht bewusst ist. vielleicht mal drüber nachdenken?

Hallo,

du solltest vielleicht einmal über den Begriff

Anerkannte Regeln der Technik

nachdenken, darunter fallen nämlich zum Bleistift DIN bzw. EN-Normen.

Diese Normen/Regelwerke sind nämlich die Konkretisierung dieses Rechtsbegriffes.

Eine DIN-Norm an sich ist zwar weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung,in einem Schadenfall wird jedes Gericht jedoch diese Norm als „Regel“ zur Überprüfung heranziehen.

Bzw. um bei der Feuerwehr zu bleiben,bei einem Unfall mit Leistungspflicht der BG wird diese natürlich diese Normen heranziehen und prüfen,ob sie eingehalten bzw. durch eine gleich-oder bessere Ausführung eines Produktes erfüllt wurden.

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[Beitrag editiert - www Team]

Benny_8346a5.

Vielen Dank für deine Antwort, auch wenn ich davon ausgehe, dass du dich nur an dem DIN-Norm-Thema aufziehen wolltest, hast du doch einen interessanten Beitrag zur eigentlichen Diskussion geliefert: Die Schadensfrage.
Was passiert, wenn ein <5m-B-Schlauch Schaden verursacht. Wer würde für den Schaden aufkommen?
Ich denke, solange die „BGG/GUV-G 9102 Grundsatz Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ eingehalten wurden, bleibt denen nichts anderes übrig, oder? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht.

duck313
Es wäre nett, wenn du deine Aussage „5m-B- nur zum Tanken“ nochmal mit einer Quelle untermauern würdest. Wie gesagt, ich kenne die Regel auch, aber ich weiß nicht, wo es rechtlich verbindlich geregelt (oder nahegelegt) wird.

So Freunde der Sonne:

Um euren haltlosen Behauptungen mal bindende Dokumente entgegenzusetzen:

Quelle: http://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/basiswissen

Sind Normen Pflicht?
Die Anwendung von DIN-Normen ist grundsätzlich freiwillig. Erst wenn Normen zum Inhalt von Verträgen werden oder wenn der Gesetzgeber ihre Einhaltung zwingend vorschreibt, werden Normen bindend. Zwar stellen sie im Fall einer möglichen Haftung keinen Freibrief dar. Aber wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein korrektes Verhalten einfacher nachweisen.

Und: BGH, Urteil vom 14. 6. 2007 – VII ZR 45/06; OLG Hamm
http://lexetius.com/2007,1690

Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass DIN-Normen keine Rechtsnormen sind, sondern nur private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter.

Das letzte Wort nochmal ganz deutlich: Empfehlungs - charakter - es handelt sich bei DIN-Normen nicht einmal um Empfehlungen.


hansdampfinallengassen:
DIN Normen sind eine Art Konsens der Industrie und sicherlich nicht bindend für die Feuerwehr. Die Feuerwehr kann beliebig davon abweichen, es sei denn, es gibt ein Gesetz, dass dazu verpflichtet, sich an die DIN zu halten. Dann wäre die DIN aber auch offen zugänglich und nicht nur gegen Entgelt über den Beuth-Verlag beziehbar. DieNormung alleine kann also kein Argument sein.

duck313:
Das die DIN/EN- Normen (für alles feuerwehrtechnische Material) für die Feuerwehr nicht gelten soll halte ich für eine völlig absurde Annahme !

Lieber duck313,Die Feuerwehr kann sich bestellen, was sie möchte. Es ist egal, ob es eine Norm dafür gibt. Sie kann sich auch etwas selber schustern. Die Feuerwehr bestellt allerdings genormte Fahrzeuge,

  1. weil die Hersteller genormte Fahrzeuge anbieten und Abweichungen von der Norm (der Produktpalette) teurer werden.
  2. weil damit der Einsatzwert von Fahrzeugtypen übersichtlich bleibt.

Nur so wird ein Schuh draus.

Meine Quelle hierfür ist das Dokument vom Insitut der Feuerwehr NRW „Normung in der Feuerwehr“.

Dort steht auch: Normung erhöht die Sicherheit. Das mag zwar sein, ist aber kein Gebot, nur Normgerät zu bestellen.

Da du meine Aussage trotzdem für absurd hältst, nenne mir doch bitte eine bindende Quelle für deine abwegige These.


hansdampfinallengassen:
DIN Normen sind eine Art Konsens der Industrie und sicherlich nicht bindend für die Feuerwehr.
dwarswart:
das ist kompletter unsinn.http://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/normen1din-normen für die feuerwehr und ihre ausrüstung gibt es seit jahrzehnten!
mit deinem wissensstand wirst du hoffentlich nicht in irgendeine leitende position der feuerwehr aufsteigen.

du schriebst oben:"DIN Normen sind eine Art Konsens der Industrie und sicherlich nicht bindend für die Feuerwehr."sie sind aber nunmal sowas von bindend…

hansdampfinallengassen:
Bestes Beispiel für Deinen Unsinn sind Flugfeldlöschfahrzeuge, die eine Feuerwehr bestellt, obwohl sie nicht genormt sind
https://www.lentner-gmbh.de/feuerwehrfahrzeuge/flf/http://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/normen/71980!search-na?query=flugfeld&submit-btn=Submit2
aber ich entnehme deinem einwand , dass dir der unterschied zwischen ‚die normen sind einzuhalten‘ und ‚es gibt für dieses ding keine passende norm‘ nicht bewusst ist. vielleicht mal drüber nachdenken?

Lieber renitenter dwarswart,

für dich gilt eigentlich das gleiche wie für duck313. Solange du also kein Gesetzblatt oder Weisung eines LMI nennst, in dem steht, die Feuerwehr dürfe nur Normgerät bestellen/haben, ist deine Aussage schlicht eine Behauptung. Du bist mit Sicherheit niemand, der eine Autorität besitzt, solche Aussagen axiomartig zu treffen - davon zeugt schon dein Kommentar bzgl. einer leitenden Position innerhalb der Feuerwehr.

Wir haben ein TLF 16/25 - Das ist doch gar nicht mehr genormt. Was machen wir denn jetzt damit? Begehen wir eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, weil wir damit zum Einsatz fahren? Was wenn die Beladung nicht mehr normgemäß ist, weil Dinge fehlen oder zu viel drauf sind?

Ich verstehe auch nicht, was du mir mit dem FLF-Link zeigen willst. Dass diese Art von Fz existiert? Dass es FLF trotzdem der Norm eines Feuerwehrfahrzeugs entsprechen kann? Das habe ich nie abgestritten, es gibt nur keine spezielle Norm, wie beispielsweise für ein TLF 4000 - auch dieses entspricht neben der TLF-4000-Norm der FwFz-DIN-Norm.Was du mir mit stationiären Löschanlagen verdeutlichen willst, ist mir auch noch unklar.Bitte nenne mir doch gültige Quellen für deine Aussagen.


Benny_8346a5:
Hallo,du solltest vielleicht einmal über den BegriffAnerkannte Regeln der Techniknachdenken, darunter fallen nämlich zum Bleistift DIN bzw. EN-Normen.Diese Normen/Regelwerke sind nämlich die Konkretisierung dieses Rechtsbegriffes.Eine DIN-Norm an sich ist zwar weder ein Gesetz noch eine Rechtsverordnung,in einem Schadenfall wird jedes Gericht jedoch diese Norm als „Regel“ zur Überprüfung heranziehen.Bzw. um bei der Feuerwehr zu bleiben,bei einem Unfall mit Leistungspflicht der BG wird diese natürlich diese Normen heranziehen und prüfen,ob sie eingehalten bzw. durch eine gleich-oder bessere Ausführung eines Produktes erfüllt wurden.

Hallo Benny_8346a5,

ich danke für deinen Beitrag. Du hast völlig recht; Normen sind anerkannte Regeln der Technik. Dass diese eine Konkretisierung eines Rechtsbegriffes darstellen ist falsch - oder hast du eine Quelle dafür? Es gibt genau zwei Fälle, in denen DIN-Normen rechtlichen Charakter haben: Wenn die Einhaltung einer DIN-Norm gesetzlich gefordert wurde oder Teil eines Vertrags ist.Das ist eher Ausnahme, als Regel.

Die Heranziehung von Normen im Schadensfall:Guter Einwand, aber in unserem Rechtsstaat gilt: Keine Strafe ohne Gesetz. Wurde etwas nicht nach Norm gefordert, bestellt und hat Schaden verursacht, wird niemand dafür verknackt, dass er eine Norm nicht eingehalten hat. Für den Schaden, der verursacht wurde: vielleicht. Es ist Aufgabe eines deutschen Richters, diese Entscheidung zu treffen. Das maße ich mir nicht an.

Wer DIN-Normen – als anerkannte Regeln der Technik – anwendet, kann ein ordnungsgemäßes Verhalten einfacher nachweisen.

„Einfacher nachweisen“ und nicht „wird als Maßstab für irgendetwas genutzt“…

renitent bist vor allem du. das mag daran liegen, dass du gar nicht verstanden hast, was ich geschrieben habe.
das zum beispiel:

hast du dir ganz alleine ausgedacht. vielleicht versuchst du’s einfach nochmal mit dem lesen.

[Beitrag editiert - www Team]

Ich habe es schonmal geschrieben (Stichwort lesen): Es ist egal was du geschrieben hast, da du für nichts eine Quelle hast. Du hast zwar irgendwelche Links gepostet, aber keiner weiß, was du damit aussagen wolltest.
Wieso probierst du nicht zuerst, dich selbst verständlich zu machen, bevor du dich darüber beschwerst, dass andere dem nicht folgen können?

Du hast gesagt:
„[DIN-Normen] sind aber nunmal sowas von bindend“ - es ist schlichtweg falsch.

[Beitrag editiert - www Team]
Und noch ein letztes Mal zum Stichwort lesen: Es geht hier um die Nutzung von B-Schläuchen der Länge <=5m - ich weiß nicht, wieso du dich hier über andere Dinge streiten möchtest (und das auch nur mittels haltloser Behauptungen).

Und:

DIN Normen sind eine Art Konsens der Industrie und sicherlich nicht bindend für die Feuerwehr.

das ist kompletter unsinn.
http://www.din.de/de/mitwirken/normenausschuesse/fnfw/normen1
din-normen für die feuerwehr und ihre ausrüstung gibt es seit jahrzehnten!

Sorry, aber du sagt, weil Feuerwehrgerätehersteller sich darauf einigen, bestimmte Geräte ähnlich zu bauen, muss eine öffentliche Institution dem Folge leisten? Oder interpretiere ich das wieder falsch? Kläre mich doch bitte auf…

Hier nochmal was vom DIN, das dir offensichtlich so noch nicht klar war:
http://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/basiswissen

Was ist eine Norm?
Eine Norm ist ein Dokument, das Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren festlegt. Sie schafft somit Klarheit über deren Eigenschaften, erleichtert den freien Warenverkehr und fördert den Export. Sie unterstützt die Rationalisierung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung. Sie dient der Sicherheit von Menschen und Sachen sowie der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen. Normen müssen im Konsens erstellt werden.

Sowie:

Wie entsteht eine DIN-Norm?

Normen entwickeln diejenigen, die sie später anwenden. Damit der Markt die Normen akzeptiert, sind eine breite Beteiligung, Transparenz und Konsens Grundprinzipien bei DIN. Jeder kann einen Antrag auf Normung stellen. Alle an einem Thema interessierten Kreise erhalten die Möglichkeit, mitzuwirken und ihre Expertise einzubringen. Vor der Verabschiedung werden die Norm-Entwürfe öffentlich gemacht und zur Diskussion gestellt. Die beteiligten Experten müssen sich über die endgültigen Inhalte grundsätzlich einig sein. Spätestens alle fünf Jahre werden Normen auf den Stand der Technik hin überprüft.

[Beitrag editiert - www Team]

richtig. und das ist auch der fall. nur steht das nicht im gesetz, sondern das sagt dir dann im zweifel ein richter, wenn der nicht zugelassene schlauch mit schlimmen folgen platzt.

und nun begreif es oder lass es, mir ist das aber sowas von egal.

Ich wiederhole nochmal kurz:

Ein Richter hat bereits entschieden - und diese Entscheidung steht im Widerspruch zu deiner Aussage.
Genereller Fall:
Gibt es Belege für die Behauptung? Beispielsweise: In welchem Urteil hat ein Richter das Nichtbefolgen einer Industrienorm sanktioniert, wo diese nicht durch Vertrag oder Gesetz vorgeschrieben wurde?

Oder Themenbezug (für diesen bin ich dir gerade überaus dankbar (ernst gemeint (schade, dass ich das dazu sagen muss))): Wo wird gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, dass ein nicht-normgemäßer Schlauch nicht zulässig ist? Genau das ist ja der Punkt auf den ich mit dem ganzen Thread von Anfang an hinaus wollte.

  1. Gibt es so eine Regelung, sd. etwa ein Feuerwehrmann sagen kann: „Kein normgemäßer Schlauch - da stell ich mich nicht in die Nähe“
  2. Was ist mit dem normgemäßen 5m-B-Schlauch?
  3. Woran erkennt man normgemäße Schläuche? Der 20m-B, der um 5cm gekürzt wurde, ist es schließlich offensichtlich nicht mehr.
  4. Was ist mit nicht-normgemäßen Schläuchen, die dennoch gem. „BGG/GUV-G 9102 Grundsatz Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ geprüft wurden? Einsatz erlaubt?
  5. Ist eine Prüfung gem. „BGG/GUV-G 9102 Grundsatz Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ überhaupt wirklich gem. „BGG/GUV-G 9102“? Dort steht immerhin, dass die Druckprüfung nach Punkt 11 der GUV-G nur DIN-Schläuche betrifft.