Hallo,
Ich bin bei der freiwilligen Feuerwehr habe einen Funkmeldeempfänger(Piepser) und auch ein „Feuerwehr in Einsatz“ Schild.
Nun gibt es ja diese Blaulichter mit Magnet für’s Autodach wie es Regierungs- oder SEK Fahrzeuge haben.
Das mann eben abnehmen kann, ihr wisst was ich meine.
Das mann damit keine Vorfahrt hatt weiß ich schon,
dazu bräuchte mann ja da Martinshorn.
Ist es erlaubt bei einem Einsatz damit zum Feuerwehrhaus zu fahren(in verbindung mit dem Schild)?
ja, natürlich ist es erlaubt, mit so einem Blaulicht zum Gerätehaus zu fahren, sofern es ausgeschaltet im Kofferraum liegt.
Spaß beiseite: Nein, es ist nicht erlaubt, das Magentblaulicht auf einem Privat- PKW zu verweden.
Vgl. §52 (3) StVZO http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__52.html
Dein Privat- PKW gehört nicht zu den genannten Fahrzeugen, die damit ausgestattet sein dürfen.
also die Problematik wird oder ist, das Du nach dem Gesetz keine Sonderrechte nach § 35 StVO gelten machen kannst bzw. Du als Feuerwehrmitglied im Gesetzestext nicht aufgeführt bis (BOS-Organisationen).Auch der § 38 StVO kann bei einer privaten Person nicht gelten gemacht werden. Desweiteren müsste das Fahrzeug beim Betrieb mit Blaulicht als Sonderfahrzeug im Kfz-Brief aufgeführt sein, das aber die Zulassungsbehörde nicht genehmigen wird. Ausser Du wohnst in einem Bundesland wo Wehrführer oder ähnliches mit privaten PKW’s also Feuerwehrfahrzeug zugelassen sind bzw. als solches Angemeldet werden können. Falls die Polzei dich stoppt, weiss ich nicht was das dann für Auswirkungen hat, aber ich glaube Probleme wird es schon geben, ich selber würde es gar nicht in Erwägung ziehen, so in der Gegen zu fahren. Ich hoffe das ich Dir weiterhelfen konnte.
Gruß
P.S.
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Hallo DTH2010,
sicher kann ich es dir nicht sagen, aber ich würde trotzdem ohne solchen Schnickschnack einfach losfahren. Denn bei Kreuzungen sollst du dich sowieso trotz Blaulicht und Martinshorn hineinschleichen (10 km/h). Da gab es ja auch schon genug Unfälle auch mit Feuerwehrautos.
Soweit ich es mal gehört habe sind die Blaulichter aber schon erlaubt, da es ja in gewisser Weise auch nur ein Hilfsmittel ist um schneller zum Feuerwehrhaus zu kommen.
Doch mir persönlich wäre das Teil dran machen, anschalten und dann erst losfahren viel zu viel Zeit Verschwendung. Persönlich habe ich nur den üblichen Feuerwehraufkleber vorne und hinten und wenn ich mal Leute überhole gibts eben die Warnblinkanlage. Bei stationären Blitzern würde ich aber trotzdem die Richtgeschwindigkeit fahren (80 in einer 40er Zone, da kommst du doch recht schnell in Erklärungsnöte). Wenn die Straße aber frei und übersichtlich ist, joa weißte selber.
Moin,
NAch meiner Meinung ist das nicht gestattet. Denn
das Aufsetzen eines solchen Blaulichtes, im öfentlichen Straßenverkehr, ist nicht genehmigt, da es sich um Amtsanmasung handeln kann. Und dadurch auch bestraft werden kann.
Zudem muss kein Verkehrsteilnehmer einem Anderen mit einem Schild auf dem Dach Platz machen.
Grundsätzlich gilt die Stvo für jeden Feuerwehrmann auch wenn er sich im Einsatz befindet und mit seinem Privaten KFZ zur Unterkunft oder Einsatzstelle fährt.
Zudem dürfen Sonderrechte (Blaulicht und Martinshorn)NUR in Absprache mit der Leitstelle eingesetzt werden.
Genauere informationen können sie von ihrem Kreisverband oder Landesfeuerwehrschule bekommen.
einfach mal im Netz googeln und ne Email an die schreiben. Bei uns in Schleswig-Hollstein geht das zumindest so.
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Ich glaube nicht, dass das erlaubt ist. Sonst hättest du ja nicht das „Feuerwehr in Einsatz“-Schild bekommen, sondern das Blaulicht. Oder vielleicht ja auch beides. Frag doch mal die Person, die dir dieses Schild gegeben hat.
Wenn das Blaulicht nicht erlaubt ist, dann würde ich eine gelbe Rundumleuchte neben dem „Feuerwehr in Einsatz“-Schild anbringen. Fällt ja dann etwas mehr auf. Aber soweit ich weiß, darf man sowas nicht einfach benutzen. Find ich blöd, wenn man bei der Feuerwehr ist.
Also am Besten mal bei dem nächsten Polizeirevier nachfragen. Die müssten das ja wissen.
Hallo,
es is definitiv nicht gestattet, ein Blaulicht im Privat-Pkw zu benutzen. Laut §35 StVO und §352 StVZO dürfen nur als Einsatzfahrzeuge gekennzeichnete und eindeutig einer BOS zugehörige Fahrzeuge Sondersignale verwenden. Zwar darf ein Feuerwehrmann im Einsatzfalle auf dem Weg ins Gerätehaus Sonderrechte (keine Wegerechte) in Anspruch nehmen, muss aber auf Sondersignale gemäß oben genannten Paragraphen verzichten. Wird man beim widerrechtlichen Gebrauch von SoSi erwischt, kann die zuständige Ordnungsbehörde eine Ordnungswidrigkeit (bis zu 1000€ Bußgeld) oder eine Straftat feststellen.
Mein Tipp: Lass es…
Hallo,
es is definitiv nicht gestattet, ein Blaulicht im Privat-Pkw zu benutzen. Laut §52 StVO und §35 StVZO dürfen nur als Einsatzfahrzeuge gekennzeichnete und eindeutig einer BOS zugehörige Fahrzeuge Sondersignale verwenden. Zwar darf ein Feuerwehrmann im Einsatzfalle auf dem Weg ins Gerätehaus Sonderrechte (keine Wegerechte) in Anspruch nehmen, muss aber auf Sondersignale gemäß oben genannten Paragraphen verzichten. Wird man beim widerrechtlichen Gebrauch von SoSi erwischt, kann die zuständige Ordnungsbehörde eine Ordnungswidrigkeit (bis zu 1000€ Bußgeld) oder eine Straftat feststellen.
Mein Tipp: Lass es…