Nachdem in letzter Zeit öfters mal Berichte (u.a. im Fernsehen) kamen, über Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr die aufgrund von zugeparkten Zufahrten nicht rechtzeitig zum Einsatzort kamen, hab ich mal n’e Frage:
Warum ist es z.B. der Feuerwehr nicht gestattet sich den Weg notfalls mit brachialer Gewalt zu verschaffen?
Es darf ja wohl nicht wahr sein das Menschen um’s Leben kommen, nur weil der Drehleiterwagen auf den Abschleppdienst warten muß! Ich finde, wenn die Einsatzleitung (im PKW immer zuerst am Einsatzort) feststellt das höchste Eile geboten ist, weil sonst Menschenleben gefährdet sind, dann sollte die Feuerwehr das Recht haben die rücksichtslosen Falschparker zu entfernen bzw. sich einen Weg zu verschaffen. Dabei evtl. enstehende Schäden an Fahrzeugen sollten die Halter selbst tragen (kein Versicherungsschutz!) da, wie ich meine, ein Parken in ausgewiesenen Feuerwehrzufahrten usw. grob fahrlässig ist.