Liebe/-r Experte/-in,
das Nichtrauchergesetz bereitet nun auch uns in der Wehr Kopfzerbrechen, was unsere nächste Veranstaltung angeht.
Unsere Feuerwehr veranstaltet einmal im Jahr das sog. Grühnkohlessen. Auf Grund einer Geschäftsaufgabe, ist es uns nicht länger möglich die alte Lokalität im Nachbarort zu nutzen.
Nun sind viele, besonders die älteren, fördernden Mitglieder sehr froh, dass wir in der Gemeinde auf ein neugebautes „Dorfgemeinschaftshaus“ blicken dürfen, welches, wie in vielen Dörfern, durch einen Verein geführt wird.
Vorweg:
Auf den früheren Veranstaltungen wurde es so gehandhabt, dass bis nach dem Essen, der Veranstaltungsort „Rauchfrei“ bleibt, danach kann nach belieben geraucht werden. Schon um die Gruppe nicht zwangsweise zu trennen und der Kameradschaftspflege wegen. Dies wird aber auch schon seit über 20 Jahren so gehandhabt.
Eine Umfrage auf der letzten Jahreshauptversammlung ergab, das alle Anwesenden, sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen, für die Weiterführung dieses Brauches ausgesprochen haben.
Nun das Problem:
Der Verein, der das Dorfgemeinschaftshaus führt, hat sich für eine rauchfreie Nutzung des Gebäudes entschieden.
Wenn nun aber eine Privatperson den Saal für eine Veranstaltung bucht, liegt es im Ermessen des Mieters, ob geraucht wird oder nicht.
Uns als Feuerwehr wird diese Möglichkeit jedoch nicht eingeräumt.
Die Aussage ist, da die Feuerwehr öffentlich ist und somit eine öffentliche Veranstaltung stattfindet, ist vom Gesetzgeber das rauchen untersagt.
Auf unserer Veranstaltung ist aber kein öffentliches Publikum eingeladen, noch darf es daran teilnehmen.
An dieser Veranstaltung dürfen nur Aktive und Ehrenmitglieder sowie passive Mitglieder teilnehmen.
Nun die Frage:
In wie fern ist eine Feuerwehr öffentlich ?
Sicherlich sind wir eine öffentliche Wehr und stehen dieser zur Verfügung jedoch sind unsere Veranstaltungen dadurch doch nicht automatisch öffentlich.
Ist die Verhaltensweise des Vereins uns gegenüber richtig ?
Können wir als Feuerwehr als Mieter anders behandelt werden als jeder private Mieter, der den Saal z.B. zu seiner Hochzeit oder Geburtstagsparty mietet ?
Die Hauptfrage des Festausschusses und des Vorstandes bleibt aber nach wie vor: Ist eine geschlossene Veranstaltung einer öffentlichen Wehr automatisch als öffentlich zu deuten ? Wenn ja, wo und möglichst wie ist diese Regelung verankert ?
Ich bedanke mich bereits im Vorwege mit kameradschaftlichen Grüßen
Bloddi
