Feuerwehr veranstaltung

Liebe/-r Experte/-in,

das Nichtrauchergesetz bereitet nun auch uns in der Wehr Kopfzerbrechen, was unsere nächste Veranstaltung angeht.
Unsere Feuerwehr veranstaltet einmal im Jahr das sog. Grühnkohlessen. Auf Grund einer Geschäftsaufgabe, ist es uns nicht länger möglich die alte Lokalität im Nachbarort zu nutzen.
Nun sind viele, besonders die älteren, fördernden Mitglieder sehr froh, dass wir in der Gemeinde auf ein neugebautes „Dorfgemeinschaftshaus“ blicken dürfen, welches, wie in vielen Dörfern, durch einen Verein geführt wird.
Vorweg:
Auf den früheren Veranstaltungen wurde es so gehandhabt, dass bis nach dem Essen, der Veranstaltungsort „Rauchfrei“ bleibt, danach kann nach belieben geraucht werden. Schon um die Gruppe nicht zwangsweise zu trennen und der Kameradschaftspflege wegen. Dies wird aber auch schon seit über 20 Jahren so gehandhabt.
Eine Umfrage auf der letzten Jahreshauptversammlung ergab, das alle Anwesenden, sich ohne Gegenstimmen und Enthaltungen, für die Weiterführung dieses Brauches ausgesprochen haben.
Nun das Problem:
Der Verein, der das Dorfgemeinschaftshaus führt, hat sich für eine rauchfreie Nutzung des Gebäudes entschieden.
Wenn nun aber eine Privatperson den Saal für eine Veranstaltung bucht, liegt es im Ermessen des Mieters, ob geraucht wird oder nicht.
Uns als Feuerwehr wird diese Möglichkeit jedoch nicht eingeräumt.
Die Aussage ist, da die Feuerwehr öffentlich ist und somit eine öffentliche Veranstaltung stattfindet, ist vom Gesetzgeber das rauchen untersagt.
Auf unserer Veranstaltung ist aber kein öffentliches Publikum eingeladen, noch darf es daran teilnehmen.
An dieser Veranstaltung dürfen nur Aktive und Ehrenmitglieder sowie passive Mitglieder teilnehmen.

Nun die Frage:
In wie fern ist eine Feuerwehr öffentlich ?
Sicherlich sind wir eine öffentliche Wehr und stehen dieser zur Verfügung jedoch sind unsere Veranstaltungen dadurch doch nicht automatisch öffentlich.
Ist die Verhaltensweise des Vereins uns gegenüber richtig ?
Können wir als Feuerwehr als Mieter anders behandelt werden als jeder private Mieter, der den Saal z.B. zu seiner Hochzeit oder Geburtstagsparty mietet ?

Die Hauptfrage des Festausschusses und des Vorstandes bleibt aber nach wie vor: Ist eine geschlossene Veranstaltung einer öffentlichen Wehr automatisch als öffentlich zu deuten ? Wenn ja, wo und möglichst wie ist diese Regelung verankert ?

Ich bedanke mich bereits im Vorwege mit kameradschaftlichen Grüßen
Bloddi

Hallo lieber Kamerad,

in wie weit die Feuerwehr auch dann öffentlich ist, wenn sie „unter sich“ ist, kann ich aus rechtl. verbindlicher Sicht nicht beantworten. Ich denke aber, das es weniger mit Euch, als mit dem Gebäude zu tun hat. Bei uns sind alle Gerätehäuser, weil im städtischem Besitz, zu Nichtrauchergebäuden gemacht worden. Auch wenn wir Ausbildung (was ja auch nichtöffentlich ist) haben, darf nicht geraucht werden. Natürlich gab das auch Probleme, aber am Ende ging es doch.
Abschlließend denke ich, das ihr um ein Rauchverbot nicht rum kommt. Ich kenne Euch und die Gegenbenheiten vor Ort nicht genug, aber wenn bei uns trotzdem geraucht werden würde, hätte ich unmittelbar danach eine Anzeige (und nicht von FW Mitgliedern)

Ich hoffe Dir gehofen zu haben!

Mit feundlichen Grüßen

Jörg Dindorf
Zugführer und
Leiter Löschbezirk Nord
der Freiw. Feuerwehr
der Stadt Bad Kreuznach

Hallo Jörg,

vielen Dank für Deine Antwort.
Bei uns ist die Sache ja die, dass wenn das Dorfgemeinschaftshaus an eine Privatperson vermietet wird, der Mieter selbst entscheiden kann, ob auf seiner Veranstaltung geraucht werden darf oder nicht.

Diese Entscheidung wird uns nun jedoch mit der Begründung abgenommen, da wir ja angeblich „Öffentlich“ sind, und somit das Gemeinschaftshaus „Rauchfrei“ zu halten ist.

Als nun diese Bombe platzte, sind selbst die nichtrauchenden Kameradan auf die Barikaden gegangen, da die Gemeinschaft auseinandergerissen wird.
Man sieht es ja schon auf öffentlichen Veranstaltungen.
Draussen stehen nicht nur die Raucher sondern auch die Nichtraucher, da diese ihre Gesprächsüartner nicht mehr auf dem Saal haben. Ergebnis: Die Stimmung ist im Keller, da der größte Teil vor der Tür steht.
Das würde in unserem Fall der Kameradschaftspflege nicht dienlich sein.

Aus sicherer Quelle habe ich gehört das der Vereinsvorstand als Betreiber beschliessen will, das Gebäude generell, auch bei privater Anmietung, rauchfrei zu halten. Nur wird dann sicherlich niemand mehr privat dieses Gebäude mieten. Ich würde mir auch nicht vorschreiben lassen ob auf meiner Silberhochzeit geraucht werden darf oder nicht.
Da der Verein das Gebäude von der Gemeinde bekommen hat um dieses zu betreiben, müss dieser natürlich für eine Kostendeckung sorgen. Wenn die jedoch nicht mehr vermieten können…

Nun dieses Anti-Rauchergesetz wird wohl mehr und mehr die Bevölkerung in zwei Lager teilen. Elektrosmog ist aber allen Egal :smile:

Ich denke das der Vereinsvorstand uns als „Öffentlich“ ansieht weil wit ja eine sind. Das diese Bezeichnung jedoch der Unterscheidung, bsp. Werksfeuerwehr, dient scheint ihm nicht bewusst zu sein. (Meine Vermutung)

Ich danke Dir trotzdem für Deine Antwort und der Schilderung wie es in Deiner Wehr aussieht, und bei uns ist es ähnlich gelagert. Während Schulungen, Versammlungen etc. gilt Rauchverbot im Gerätehaus. Da unsere Kamweradschaft aber sehr ausgeprägt ist, hat niemand etwas gegen Raucherpausen.

Mit den besten Grüßen
Michael Blottnicki

Hallo Bloddi,

diese Frage ist wohl eher eine zivilrechtliche als eine feuerwehrtechnische Frage. Daher kann ich nur mit meinem - so hoffe ich - gesunden Menschenverstand antworten.
In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn beide Parteien eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben. Wenn nun der Eigentümer / Vermieter für eine bestimmte Veranstaltung das Rauchen verbietet oder erlaubt, so liegt es in seinem Ermessen. Schließlich kann er über sein Eigentum so verfügen, wie er es für richtig hält. Es zwing Euch ja keiner, den Raum zu mieten.
Aber das ist wie gesagt nur meine private und unverbindliche Meinung. Und ich bin auch kein Rechtsgelehrter.

Kameradschaftliche Grüße

Michael aka. Schubsi

Hallo Kameraden! Der Diskussionsansatz „Feuerwehr ist öffentlich“ ist falsch. In Euern Fall dreht sich alles um den Vermieter. Sagt ein Vermieter, meine Lokalitäten sind rauchfreie Zone, so ist dieses von den jeweiligen Mietern zu beachten. Das ist nach örtlicher Rechtslage/ Landesentscheid so. Mache mit meinen Verein (25 Jahre VIDEO-AKTIVE)zZ dasselbe durch.
Als nächstes müssen die Zugangstüren im Umkreis von 10m rauchfrei sein, ist einer der nächsten Forderungen der Nichtraucher! Trotzdem wünsche ich Euch eine schöne Feier und trockenes Wetter, damit die letzten paar Raucher nicht nass werden.