Feuerwehr, wer bezahlt?

Hallo,

bin ich hier damit richtig?
Wer zahlt eigentlich Feuerwehreinsätze wenn es im Privatbereich brennt? Ich hatte den Fall glücklichweise noch nie, aber wüsste gerne wie das läuft. Ist das kostenlos wenn das Häuslein brennt und die Feurwehr kommt? Oder wird nach Stunden und Einsatz abgerechnet und dem Eigentümer in Rechnung gestellt?

Was ist wenn ein Auto Öl verliert und der Verursacher festgestellt werden kann? Indem Fall dürfte wohl sicher eine Rechnung gestellt werden?

Hoffentlich ***-versichert!
Hallo, Michael,

Wer zahlt eigentlich Feuerwehreinsätze wenn es im
Privatbereich brennt?

Die Bemühungen um die Eindämmung des Schadens durch ein Feuer zählen wohl zum Gesamtschden, den ein Feuer anrichtet.
Und da bist Du hoffentlich gut versichert.

Was ist wenn ein Auto Öl verliert und der Verursacher
festgestellt werden kann?

Da ist es klar, der Verursacher zahlt. (Schau mal im Archiv nach, da hat neulich jemand über eine angeblich überhöhte Rechnung der Feuerwehr gejammert)

Grüße
Eckard

nie, aber wüsste gerne wie das läuft. Ist das kostenlos wenn
das Häuslein brennt und die Feurwehr kommt? Oder wird nach
Stunden und Einsatz abgerechnet und dem Eigentümer in Rechnung
gestellt?

Hallo !
Du bist doch in der Brandkasse!

Was ist wenn ein Auto Öl verliert und der Verursacher
festgestellt werden kann? Indem Fall dürfte wohl sicher eine
Rechnung gestellt werden?

Du hast doch ganz sicher eine Personenhaftpflicht abgeschlossen!

Oder etwa nicht?!

mfgConrad

Hallo Michael,

Wer zahlt eigentlich Feuerwehreinsätze wenn es im
Privatbereich brennt? Ich hatte den Fall glücklichweise noch
nie, aber wüsste gerne wie das läuft. Ist das kostenlos wenn
das Häuslein brennt und die Feurwehr kommt? Oder wird nach
Stunden und Einsatz abgerechnet und dem Eigentümer in Rechnung
gestellt?

Zunächst mal ist die Feuerwehr eine kommunale Angelegenheit, die über Landesgesetze geregelt wird. Dementsprechend kommen hier 16 Landesbrandschutzgesetze und X-tausend Satzungen zum Tragen. Jedoch sind die 16 Brandschutzgesetze in dieser Frage m.W. alle identisch:

§ 26 Kostenersatz
(1) Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und der Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich.
(Niedersächsisches Brandschutzgesetz)

Das heißt: Wenn dein Haus abbrennt und die Feuerwehr kommt, dann ist das kostenfrei (es sei denn, du hast das Haus angezündet, um die Versicherung zu besch****).

Was ist wenn ein Auto Öl verliert und der Verursacher
festgestellt werden kann? Indem Fall dürfte wohl sicher eine
Rechnung gestellt werden?

Ganz genau, und kurioserweise kann eine Rechnung auch dann kommen, wenn ein PKW brennt. Hier spricht man von der Risikohaftung. Alerdings deckt diese Kosten dann deine KFZ-Haftpflicht ab.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Gruß,
Claus

Nieders. Brandschutzgesetz: http://www.feuerwehr-edendorf.de/rechtliches/nbrands…

Hallo,

(Schau mal im Archiv
nach, da hat neulich jemand über eine angeblich überhöhte
Rechnung der Feuerwehr gejammert)

Genau das fiel mir auch ein *ggg*

gruß
dennis

FW kostenlos, aber der Rest…
Eigene Erfahrung mit einem Küchenbrand:
Fw war nicht nötig.
Abzugshaube brannte, Decke verrusst, Küchenschränke angekokelt, div. Klein-Elektrogeräte durch Löschpulver unbrauchbar

Decke und Wände weißen bzw. tapezieren = Gebäudehaftpflicht
El-Geräte, Abzugshaube, Schränke sowie Löschpulverfüllung = Hausratversicherung
Gesamtschaden ca. 4.000 Euro

Personenhaftpflicht??
Hallo Conrad,

Du hast doch ganz sicher eine Personenhaftpflicht
abgeschlossen!

Was hat eine Personenhaftpflichtversicherung bitteschön mit einem Haus-oder Fahrzeugbrand zu tun??

*am Kopf kratz und grübel*

mfg

Frank

Hallo Michael,

zunächst einmal ist es bei Wohnungs-oder Hausbränden so,das der Feuerwehreinsatz über den Punkt „Gefahrenabwehr“ aus dem öffentlichen
Haushalt finanziert wird.
Anders sieht die Lage allerdings aus,wenn das Feuer mutwillig (Brandstiftung) oder durch mangelnde Sachkenntnis ( z.B. Heizungseinbau)
gelegt oder entstanden ist.Dann wird sich die Gemeinde oder Stadt an den Verursacher halten.

Bei Pkw-Unfällen (z.B. Ölverlust) trifft hingegen die sogenannte
„Gefährdungshaftung“ zu. Da der Gesetzgeber vor über 100 Jahren beschlossen hat,das durch den Betrieb von Fahrzeugen zu Lande,zu Wasser und in der Luft eine „ständige Allgemeingefährdung“ gegeben ist,müssen die Eigentümer (Halter) dieser Fahrzeuge generell für alle
Schäden,die durch ihr Fahrzeug angerichtet werden,aufkommen.
Deswegen ist es ja auch Pflicht,sein Fahrzeug zu versichern um
nicht in ein finanzielles Disaster zu geraten…

mfg

Frank

Hallo Conrad,

Du hast doch ganz sicher eine Personenhaftpflicht
abgeschlossen!

Was hat eine Personenhaftpflichtversicherung bitteschön mit
einem Haus-oder Fahrzeugbrand zu tun??

*am Kopf kratz und grübel*

DAS wüsste ich jetzt auch gerne :wink: Aber ja, ich habe eine.

Was hat eine Personenhaftpflichtversicherung bitteschön mit
einem Haus-oder Fahrzeugbrand zu tun??

*am Kopf kratz und grübel*

DAS wüsste ich jetzt auch gerne :wink: Aber ja, ich habe eine.

Dann lies mal die ganze Frage!!!

§ 26 Kostenersatz
(1) Der Einsatz der Feuerwehren der Gemeinden und der
Kreisfeuerwehren ist bei Bränden, bei Notständen durch
Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von
Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich.

(Niedersächsisches Brandschutzgesetz)

Das heißt: Wenn dein Haus abbrennt und die Feuerwehr kommt,
dann ist das kostenfrei (es sei denn, du hast das Haus
angezündet, um die Versicherung zu besch****).

Genau so, weshalb man auch von öffentlich-rechtlicher Seite immer sehr an der Ermittlung der Brandursache interessiert ist. Zu ergänzen wäre aber noch die Sache mit den Notständen bei Naturereignissen: Der bei Sturm auf ein Privathaus stürzende Baum aus dem Privatgarten ist gerade noch so hiervon umfasst, wenn dadurch Gebäude- und ggf. Personenschäden entstehen oder zu entstehen drohen. Fällt die Tanne aber in den Garten und liegt da einfach nur störend rum, kommt die Feuerwehr nicht, bzw. wird eine Rechnung schreiben.

Gruß vom Wiz

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