Feuerwehr

Hallo Experte,
ich hätte eine Frage bzgl. der Jugendlichen.

Laut Feuerwehrverband dürfen Jugendliche ab 12 Jahre beitreten.
Laut Satzung unserer Feuerwehr (Feuerwehrverein) können Jugendliche erst ab den 14. Lebensjahr aufgenommen werden.
Jetzt wollte unser Jugendwart mit den Jugendlichen ab 12 Jahre z.B. in ein Zeltlager, Besichtigung einer Feuerwehr etc…
Dürfen diese teilnehmen?
(Lt. Feuerwehrverband ja, lt. unserer Satzung nein)
Was ist bei einen evtl. Unfall, Verletzung etc.?
Wo kann ich dies nachlesen?

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Schindlbeck

Hallo Erwin,

die Altersgrenze für Jugendliche ist in den Brandschutzgesetzen geregelt. In Hessen dürfen seit der letzten Novellierung sog. Kindergruppen ab 6 Jahren eingerichtet werden. Vorher lag die Altersgrenze bei 10 Jahren. Damit besteht die Möglichkeit für die Aufnahme in Feuerwehr und damit auch Versicherungsschutz. Wenn Eure Satzung aber als Mindestalter 14 Jahre vorschreibt, dann wäre ich eher vorsichtig mit jüngeren. Wie das versicherungstechnisch aussieht, kann ich leider nicht sagen. Am einfachsten wäre es sicher, die Satzung entsprechend anzupassen.

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Hallo Erwin,

leider bin ich seit einiger Zeit nicht mehr bei der Feuerwehr und somit nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Ich glaube ich kann dir dazu nur folgendes unter Vorbehalt sagen:
Allgemein gehe ich davon aus, dass das Gesetz des Bundes (also vom Verband) grundsätzlich vorrecht hat. Wenn sich deine Feuerwehr jedoch, laut Satzung dazu entschieden hat, Jugendliche erst ab 14 aufzunehmen
wird somit das Gesetz anders. Wenn ihr vereinbart hättet sie ab 10 aufzunehmen, würde des Gesetz des Feuerwehrverbandes einhalt gebieten und sagen: Nein das geht erst ab 12. Wenn ihr vereinbart habt sie erst mit 14 aufzunehmen ist das dann eure entscheidung und wiederspricht nicht dem Gesetz des Feuerwehrverbandes.

Ich würde sehr davon abraten, Jugendliche unter 14 Jahren an irgendwelchen Veranstaltungen wie Übungen und Treffen die offiziell Dienst der Jugendfeuerwehr sind, teilnehmen zu lassen. Ab dem offiziellen beitritt mit (bei euch 14 Jahren) ist jedes Mitglied der Jugendfeuerwehr für die Zeit des Dienstes, algemeldeten Veranstaltungen dann auch über (ich weis nicht mehr wie der Name war) eine Versicherungsgesellschaft versichert. Und das auch für den direkten Weg von der Haustür zum dienst und wieder zurück zur Haustür.

Zeltlager und Ausflüge sind Veranstaltungen der Feuerwehr!!! Wenn die 12 jährigen nicht Mitglied der Fw sind, sind sie nicht versichert!!! Somit würde sich der Jungendwart verantwortlich machen, was im Fall eines Sach oder Personenschaden, sehr ungünstig entwickeln könnte. Und unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Somit wäre das mit mit dem Huptverantwortlichen für die JungendFW zu klären, bzw mit dem Leiter der Feuerwehr von der euch übergeordneten Stadt.
Ansonsten mit dem Feuerwehrverband selbst.

Es ist natürlich immer schwer den „Kleinen“ zu sagen, dass sie noch warten müssen. Aber es ist nun mal so und wenn die Versicherung fehlt, würde ich es immer sein lassen, Kinder auf eigene Faust mit zu nehmen.
Allein die Eltern können euch die Hölle heiß machen und da bringt es nichts mehr bei der FW zu sein :wink:

Wie gesagt sind diese Angaben ohne aktuellen Fachwissen aber es erklärt sich schon ein bischen von selbst, Nichtmitglieder zu einer „dienstlichen“ FW-veranstaltung mit zu nehmen, die dann wegen fehlender Mitgliedschaft nicht versichert sind.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Lieben Gruß, Simon H.

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Sehr geehrter Herr Schindbeck,

juristische Fragen kann ich Ihnen leider nicht
beantworten.

Viel Erfolg.

Hallo Experte,
ich hätte eine Frage bzgl. der Jugendlichen.

Laut Feuerwehrverband dürfen Jugendliche ab 12

Jahre

beitreten.
Laut Satzung unserer Feuerwehr (Feuerwehrverein)

können

Jugendliche erst ab den 14. Lebensjahr

aufgenommen werden.

Jetzt wollte unser Jugendwart mit den Jugendlichen

ab 12 Jahre

z.B. in ein Zeltlager, Besichtigung einer Feuerwehr

etc…

Dürfen diese teilnehmen?
(Lt. Feuerwehrverband ja, lt. unserer Satzung nein)
Was ist bei einen evtl. Unfall, Verletzung etc.?
Wo kann ich dies nachlesen?

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Schindlbeck

Hallo,

hm, was die Satzung des Feuerwehrvereins sagt, ist eigentlich nicht relevant. Relevant ist hier i.f.R. das jeweilige Brandschutzgesetz des Bundeslandes. Bei uns in NRW z.B. das FSHG NW, welches im § 9 regelt, das Angehörige der JF ab dem 10. Lebensjahr beitreten können. Das FSHG sagt bei uns auch aus, das die Angehörigen der JF den anderen Wehrmitgliedern gleich gestellt sind.

Demnach ist es wichtiger, dass das JF-Mitglied formell aufgenommen wurde, es also einen Aufnahmeantrag gibt, bei dem auch die Erziehungsberechtigten unterschrieben haben und der Wehrleiter dem Antrag zugestimmt hat und das JF-Mitglied somit offiziell Angehöriger der Wehr ist.

Dann ist das JF Mitglied auch wie ein Mitglied der Wehr abgesichert und der Fahrt steht nichts mehr im Wege.

Die Satzung des Feuerwehrvereins hat nur eine Innenwirkung in Eurer Wehr. Wenn sich der Jugendwart nicht an das Sollalter hält und die Aufnahme jüngerer Mitglieder bei der Wehrleitung durchläuft, hat diese Regelung in der Satzung keine weiteren Auswirkungen.

So, mehr fällt mir auf die schnelle dazu nicht ein, wenn noch was offen ist, einfach melden.

Viele Grüße

Jörg Wernsmann
www.feuerwehr.hoerstel.de

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Hallo Erwin_Schindlbeck,
ich bin seit 2009 in der JF (Jugendfeuerwehr), mitlerweile bin aber aktiv.
Der stand seit Oktober 2014 besagt:

Ab 6 Jahren dürfen Kinder in die Kinderfeuerwehr
Ab 10 (9 mit Einverständnis der ERziehungsberechtigten) ist es erlaubt in die Jugendfeuerwehr aufzusteigen bzw. einzutreten. Diese dürfen ab 10 Jahren bei allen aktivitäten mit machen, solange die Erziehungsberechtigten einen Zettel ausgefüllt haben „Muttibrief“.
Ab 16 darf man in den Aktiven Dienst der freiwillgen Feuerwehr übertretten.
Ab 18 muss man in die Aktive Wehr übertretten.

Ich hoffe deine Frage konnte ich 6 Jahre später immer noch beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Sven alias StartfiveTalk