Es wird durch Besucherfahrzeuge regelmäßig eine Feuerwehreinfahrt zeitweise versperrt. Die Privatstraße ist mit abnehmbaren Pollern gesichert, vor denen die KFZ ua. dann stehen.
Haftet der Veranstalter (Betreiber der festen Besuchsstätte) der Gundeigentümer der (Zuwege-)Straße, oder die Fahrzeughalter?
Wie läßt sich so ein Problem nachhaltig möglichst ohne Polizei auflösen?
Wie läßt sich so ein Problem nachhaltig möglichst ohne Polizei
auflösen?
Mit hoch konzentrierter Säure. Spaß beiseite, wenn die Autos auf einer öffentlichen Straße stehen, dann kommt man um die Polizei bzw. das Ordnunghsamt nicht rum.
Mit hoch konzentrierter Säure. Spaß beiseite, wenn die Autos
auf einer öffentlichen Straße stehen, dann kommt man um die
Polizei bzw. das Ordnunghsamt nicht rum.
Dies ist eine „private“ Reservezuwegung eines gemischten Betriebshofes mit viel Publikumsverkehr. Diese „Straße“ ist von den beiden Nachbargrundstücken wegen der Pflasterung nicht unterscheidbar. Sie ist aber im Liegenschaftsplan aber umso deutlicher verzeichnet.
Optisch ist sie eben nur an den rot weißen Pollern am Ende erkennbar und bei der Einfahrt durch beidseitige große Schilder als Feuerwehrzufahrt bezeichnet. Dies hält die Besucher der Lokalität (nicht zum Betriebshof gehörig) nicht ab dort regelmäßig alles dichtzuparken. 20 PKW und mehr in Schlange und breite, ganz so wie in…
Würde das Ordnungsamt dort einen Langzeitscann durchführen auch wenn es sich dabei um aggressive und zT renitente Mitbürger handelt?
Es wird durch Besucherfahrzeuge regelmäßig eine
Feuerwehreinfahrt zeitweise versperrt. (…)
Haftet der Veranstalter (Betreiber der festen Besuchsstätte)
der Gundeigentümer der (Zuwege-)Straße, oder die
Fahrzeughalter?
Die Fahrzeugführer
Wie läßt sich so ein Problem nachhaltig möglichst ohne Polizei
auflösen?
Auch am Anfang der Straße zwischen den Schildern Absperrpfosten installieren lassen - für die hat die Fw einen entspr. Schlüssel
Es wird durch Besucherfahrzeuge regelmäßig eine
Feuerwehreinfahrt zeitweise versperrt. (…)
Haftet der Veranstalter (Betreiber der festen Besuchsstätte)
der Gundeigentümer der (Zuwege-)Straße, oder die
Fahrzeughalter?
Die Fahrzeugführer
Die ja mit einer Razzia im Lokal ermittelt werden könnten…
…so alle in einem Sack gefangen
Wie läßt sich so ein Problem nachhaltig möglichst ohne Polizei
auflösen?
Auch am Anfang der Straße zwischen den Schildern
Absperrpfosten installieren lassen - für die hat die Fw einen
entspr. Schlüssel
Leider wird dies nicht möglich sein, weil die Lokalität grenzschlüssig an der Zuwegung liegt, aber auf der gegenüberliegenden Seite über der (nichtöff.) Zuwegung hinweg dort der Parkplatz der Lokalität befindet. Es gibt hier nur diese einen Auto-Zugang von der öffl. Straße. Die andere Richtung (G-hof) wäre ja mit den klappbaren Pollern versperrt.
Normalerweise müßte geographisch die Straße eher zu Lokalität gehören, ist es aber nicht. Sie gehört zum Gewerbepark (der sich unverantwortlicherweise nicht darum kümmert).
Der Parkplatz wird aber regelmäßig überparkt und die Zuwegung gleich mit.
Inwieweit wäre der Lokalitätbetreiber inklusive des zugeordneten Parkplatzgrundstück für die freien Zugang zuständig? Die Lokalität wäre selber auch einer der Nutznießer (neben dem G-hof ua.) für den freien Feuerwehrzugang.
Es wird durch Besucherfahrzeuge regelmäßig eine
Feuerwehreinfahrt zeitweise versperrt. (…)
Haftet der Veranstalter (Betreiber der festen Besuchsstätte)
der Gundeigentümer der (Zuwege-)Straße, oder die
Fahrzeughalter?
Die Fahrzeugführer
Die ja mit einer Razzia im Lokal ermittelt werden könnten…
…so alle in einem Sack gefangen
Langsam.
Es dürfte sinnvoller sein, mit der zuständigen Feuerwache und dem Ordnungsamt zu klären, wie sie das Parkproblem dort sehen.
Stimmen Sie dem zu, sollte doch nach einer Ansage des Lokalbetreibers an seine Gäste mit dem Hinweis auf anrollende Abschleppwagen und eine halbstündig später vom OA organisierten Massenabschleppung die Situation vielleicht sogar nachhaltig entschärfbar sein?