Mal angenommen, man beschäftigt einen Arbeitnehmer, der ehrenamtlich für die örtliche Feuerwehr tätig ist. Dieser Mitarbeiter hat ein FESTES Montasgehalt, das nicht stundenabhängig ist.
Der Arbeitnehmer wird für Feuerwehreinsätze freigestellt und seine Vergütuntg ändert sich von daher nicht. Da der Arbeitnehmer in einem Ingenieurbüro angestellt ist, in dem täglich die genaue Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden in entsprechendem Programm festgehalten wird, schreibt er die Zeit jedes Mal als ARBEITSZEIT auf. Genannter Arbeitnehmer pflegt es, jeden Freitag die (zum grössten Teil durch diese Feuerwehreinsätze entstandenen)Überstunden wieder abzufeiern. Kann das sein? Als Arbeitgeber ist man zwar verpflichtet, die Zeit zu vergüten (und das erfolgt ja in Form des festen Gehalts), aber muss dem Arbeitnehmer auch noch die Zeit als Arbeitszeit angerechnet werden, die er dann auch noch als Überstunden wieder abfeiert???
Weiss jemand Gesetze, Rechtsprechungen o.ä. zu diesem Thema?
Was ich an der Geschichte nicht verstehe: wie können denn überhaupt Überstunden anfallen? Das ist für mich nur dann vorstellbar, wenn an den Tagen mit Einsätzen schon vorher Überstunden geplant waren.
Meines Wissens ist es in keinem Bundesland (Feuerwehr ist Landesrecht) so, daß die gesamte Einsatzzeit als Arbeitszeit gerechnet und vergütet wird, sondern daß der FW-Angehörige durch seine Tätigkeit eben keine Nachteile erlangen soll. Sprich, wenn er Montags immer 8 Stunden arbeitet, wegen eines Einsatzes aber nach 5 Stunden den Arbeitsplatz verlassen muß, bekommt er drei Stunden gutgeschrieben (bei elektronischer Zeiterfassung).