Feuerwehreinsatz Frostschaden an Wasserzufuhrrohr

Hallo Ihr lieben,

bitte um Euren Rat, folgender Fall: im Heizungsraum platzt ein Wasserzufuhrrohr vor der Wasseruhr wegen Frost (keine Versicherung)die Wasserleitungen im Haus waren leer nur das Wasserzufuhrrohr war ab der Straße bis zur Wasseruhr an der Straße nicht abgedreht. Feuerwehreinsatz 12Personen (unnötig) 10 Monate später rießige Rechnung Zitat: ``nach §36ABs1Nr1 Kosten können verlangt werden, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Vorsatz mächten wir Ihnen nicht unterstellen, jedoch müssten Sie sich über die Folgen im Klaren gewesen sein. Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der einfachste Überlegung nicht anstellt und dafür sorgt das Wasserzufuhrrohr zum Gebäude abzustellen (was man selbst nicht machen kann) oder dafür zu sorgen das abgestellt wird. Nach §36 ist es eine Kann Vorschrift unter Berücksichtigung des pflichtgemäßen Ermessen anzuwenden. BLABLABLA

Frage 1. rendiert es sich einen Einspruch einzulegen?
2. wenn ja mit welcher Begründung evtl. Musterzeilen
3. durch Anwalt (Kosten ca200€)oder selbst

Danke für jeden Tipp !!!

Guten Tag,
zu den rein juristischen Fragen kann ich keine Stellung nehmen. Interessant für die Bewertung ist für mich, wie der Feuerwehreinsatz zu Stande gekommen ist. Konkret: wer hat bei der Feuerwehr angerufen und was wurde gemeldet? War es ein Einsatz einer freiwilligen oder einer Berufsfeuerwehr; die Frage hat etwas mit den Abrechnungsmodalitäten zu tun.
Bitte um entsprechende Info.

Hallo,
bin momentan beruflich im Ausland und habe keinen Zugriff auf meine Unterlagen. Deshalb kann ich leider nicht helfen. Sorry. Grisu112

Hallo,

also der möglicherweise zu hohe Personalansatz lässt sich recht einfach erklären. Irgendjemand hat bei der 112 angerufen und da gemeldet, dass der Keller unter Wasser steht. Je nach Dramaturgie des Anrufers muss der Leitstellendisponent entscheiden, ob das Wasser nur 3 cm hoch steht oder schon im zweiten Stock aus den Fenstern läuft. Ich hätte da eventuell ein „Hilfe 2“ draus gemacht. In meiner Stadt wären dann schon einmal 6 Leute mit zwei Fahrzeugen zu Besuch gekommen. Das wären dann allerdings Berufsfeuerwehrleute gewesen. Wenn ich in Deutschland eine freiwillige Einheit alarmiere, dann werden theoretisch irgendetwas zwischen 20 und 60 Leuten alarmiert (je nach Einheitsgrösse usw). Manche Feuerwehren unterhalten für solche kleineren Einsätze auch noch kleinere „Alarmschleifen“. Dann geht nur die Alarmierung an eine kleinere Anzahl von Einsatzkräften raus. Viele Feuerwehren haben aber nur die einfache Sirene und dann kommen halt jede Menge.

Zu der Rechnung ist zu sagen, dass es durchaus kommunale Gebührenordnungen gibt, die die im entsprechenden Feuerschutzgesetz (Ländersache) gegebenen Möglichkeiten konsequent „nutzen“. So wie ich das sehe dürften Sie in Baden-Würtemberg wohnen. Da gibt es einen solchen Passus im Feuerschutzgesetz.

Jetzt müsste man überlegen ob wirkliche ein grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Grob fahrlässig kann man sich in etwa so vorstellen, dass man etwas macht, oder halt nicht macht, bei dem jeder Mensch mit halbwegs gerade laufendem Verstand sich an den Kopf packt und meint, wie man nur so blöd sein kann.

Meine persönliche Erfahrung zeigt, dass es bei abgesperrten Hausanschlüssen und einer länger anhaltenden Frostperiode zu einem Schaden an der Wasserleitung kommen kann. Das passiert eventuell auch etwas häufiger als bei Leitungen die in Benutzung sind. Hier fließt nun einmal hin und wieder Wasser durch und damit ist das Risiko eine Einfrierens geringer. Allerdings passieren solche Schäden auch bei Leitungen die in Benutzung sind.

Es kommt also nicht zwangsläufig bei einer nicht genutzten Wasserleitung zu einem Schaden im Gebäude und vor der Wasseruhr.

Für mein Befinden kann man hier nur einfache Fahrlässigkeit geltend machen. Das wäre dann wieder durch den kostenlosen Einsatz der Feuerwehr geregelt.

Da die Gemeinden in Bayern und Baden-Würtemberg gerne mal etwas „komisch“ drauf sind, bleibt letztlich nur der Gang zum Anwalt. Der muss dann nötigenfalls den Unterschied zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit in den Fall darlegen.

Die Gemeinde wird nicht so leicht von ihrem Vorhaben abweichen ein paar Euronen einzunehmen.

Gruß
Kephas Gatzen

Leider im deutschen Recht nicht so sattelfest das ich hier ordentlich auskunft geben könnte.

Grüße aus Österreich.

Hallo,

mit dieser komlizierten Rechtsmaterie sollte auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden!

Gruß
hebrube

Hallo Weltreise24,

leider kann ich Dir bei Deiner Frage nicht weiterhelfen…bin kein Rechtsverdreher und kenne auch das FwG in Deinem Bundesland nicht :frowning:
Trotzdem einen guten Rutsch ins Jahr 2013

Wurstende

Hallo Herr Caelers,

die Feuerwehr habe ich angerufen, da es ein Sonntag war und nach zahlreichen Versuchen jemanden zuständigen von den Wasserwerken zu erreichen, fragte ich bei der Feuerwehr nach ob die eine Notruf Telefonnummer von einem Zuständigen hätten, mir wurde vorgeschlagen das jemand kommt und dann vor Ort einen Zuständigen anruft, so war es dann auch, also der Aufmarsch der Truppe war völlig sinnlos, außer 2 Feuermänner sind alle sofort wieder zu einem anderen Einsatz weggefahren.
Meiner Meinung nach sind die Wasserleitungen vor der Wasseruhr eine Sache der Gemeinde, kein normaler Mensch weiß dass man die Leitungen an der Straße abstellen lassen muß.

Guten Morgen,
ich frage mich alen Ernstes, warum Sie nicht sachlich an die Sache herangehen.
Sie beschweren sich über die Hilfsbereitschaft der Feuerwehr, bei Ihnen größeren Schaden verhüten zu wollen, indem Sie von einem „Aufmarsch der Truppe“ sprechen. Wie soll ein Disponent in der Leitstelle bei unklaren Angaben sich ein Bild vor Ort machen können? Grundsätzlich fährt zu solch einem Einsatz IMMER ein Zug raus, weil man nicht weiß, was einen vor Ort erwartet. Zudem ist dieser Zug nach Einsatzende direkt wieder einsatzbereit und kann den nächsten Einsatz übernehmen, ohne vorher die Wache anfahren zu müssen. Ich möchte nicht wissen, wie Sie reagieren würden, wenn die Feuerwehr verspätet am Einsatzort erscheint. Weiterhin schreiben Sie, dass Sie glauben, vor der Uhr sei die Kommune zuständig. Glauben heißt, nicht wissen! Haben Sie das denn mit Ihrer Kommune im Gespräch einmal versucht zu klären? Ich finde, hier ist endlich Sachlichkeit angesagt!!! Nur ein letzter Hinweis noch: Wenn nach einem Feuerwehreinsatz Kosten entstehen, werden die niemals von der Feuerwehr erhoben! Jeder Einsatzbericht muss dem zuständigen kommunalen Ordnungsamt zuständigkeitshalber vorgelegt werden. Hier wird entschieden, ob ein Gebührenbescheid erhoben wird. Im Normallfall sind alle Hilfeleistungseinsätze kostenfrei. Interessant ist in Ihrem Fall die Begründung, warum sie zahlen sollen. Und bei jedem Bescheid gibt es eine Rechtsmittelbelehrung. Warum sind Sie da nicht sachlich aktiv geworden und beklagen sich über die Vorgehensweise der Feuerwehr eher unsachlich? Die Kernfrage ist also, wie ist es zu dem Wasserrohrbruch gekommen, hat es Arbeiten von Ihrer Seite aus gegeben etc. Das muss geklärt werden, denn das sind die Fakten.Fazit: Gehen Sie das Ganze einmal ohne Emmotionen an und klären Sie unklare Dinge an der richtigen Stelle!

Hallo Ihr lieben,

Moin

bitte um Euren Rat, folgender Fall: im Heizungsraum platzt ein
Wasserzufuhrrohr vor der Wasseruhr wegen Frost (keine
Versicherung)die Wasserleitungen im Haus waren leer nur das
Wasserzufuhrrohr war ab der Straße bis zur Wasseruhr an der
Straße nicht abgedreht.

Grundsätzlich würde ich sagen, ist alles was vor der Wasseruhr passiert, zunächst Sache des Wasserversorgers.

Feuerwehreinsatz 12Personen (unnötig)

12 Mann unnötig? Kann man aber pauschal so nicht sagen. Wir hatten schon Wasserschäden da haben 6 Mann gereicht, bei anderen waren wir mit 20 Mann zu Gange und hätten in der Anfangsphase noch mehr Personal gebraucht.
Inwieweit 12 Feuerwehrleute erforderlich waren, kann ich von hier aus nicht abschätzen, da ich die Örtlichkeit nicht kenne. Ich weiß auch nicht was gemacht wurde (nur auspumpen oder auch Einsatz von Wassersaugern usw). Eine freiwillige Feuerwehr lässt sich aber eben auch nicht manngenau alarmieren. In der Regel sollten aber nur die Funktionen abgerechnet werden, die objektiv begründet werden können.

10 Monate später rießige Rechnung Zitat: ``nach §36ABs1Nr1
Kosten können verlangt werden, wenn der Schaden vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Vorsatz mächten wir
Ihnen nicht unterstellen, jedoch müssten Sie sich über die
Folgen im Klaren gewesen sein. Grob fahrlässig handelt
schließlich derjenige, der einfachste Überlegung nicht
anstellt und dafür sorgt das Wasserzufuhrrohr zum Gebäude
abzustellen (was man selbst nicht machen kann) oder dafür zu
sorgen das abgestellt wird. Nach §36 ist es eine Kann
Vorschrift unter Berücksichtigung des pflichtgemäßen Ermessen
anzuwenden. BLABLABLA

Ist dem Sachbearbeiter der Gemeinde bekannt, auf welcher Seite der Wasseruhr bzw. dem hausinternen Absperrhahn der Schaden aufgetreten ist?

Hier würde ich einfach mal bei dem Sachbearbeiter anrufen. Wenn das nicht hilft, schriftlich Einspruch einlegen mit begründung. Wichtig: Immer höflich und sachlich bleiben, die tun auch nur ihren Job.

Frage 1. rendiert es sich einen Einspruch einzulegen?

Anruf und/ oder ggf. Brief rentiert sich immer.

  1. wenn ja mit welcher Begründung evtl. Musterzeilen

Kein fahrlässiges Verhalten durch Sie, wenn überhaupt durch Wasserversorger - siehe oben.

  1. durch Anwalt (Kosten ca200€)oder selbst

Wie schon geschrieben: Erst mal selber versuchen.
Ob dann ein Anwalt hier eingeschaltet werden soll hängt sicher auch von der Höhe der Rechnung ab.

Gruß
André

Hallo weltreisen24,

ich kann hier nicht konkret weiterhelfen, da ich mich mit Gebührenordnungen der Gemeinde nicht auskenne (ich habe als normaler Feuerwehrmann meist keine Infos, wie einzelne Einsätze abgerechnet werden). Sicher ist, dass die Feuerwehr von aufmerksamen Nachbarn immer nur gerufen wird, um schlimmeres zu verhindern und wenn es nur ein Wasserschaden im Gebäude ist (ich habe schon Tropfsteinhöhlen aus Eis gesehen). Die Feuerwehr stellt auch nicht die Rechnung sondern die Gemeinde. Und auch nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt (bei einer Ölspur z.B.).

Ob das jetzt grobe Fahrlässigkeit war, kann ein Rechtsanwalt beurteilen. Es gibt hier die Möglichkeit, gegen ungefähr 50 - 100 € Rechtsberatung einzuholen. Der Rechtsanwalt setzt dann ein Schreiben mit Urteilen, Paragrafen usw. auf, die Ihnen helfen, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren und Einspruch zu erheben. Einsprüche müssen meist innerhalb von einem Monat erfolgen.

Mehr Rat kann ich leider nicht einteilen.

MfG.

Storteper

Hallo Herr Gatzen,

ich wollte mich nochmals für Ihre wirklich hilfreiche Antwort bedanken, es hat etwas gedauert aber die Rechnung wurde ohne wenn und aber storniert. 1000 lieben Dank :smile:

Howdy,

na das freut mich, dass das dann doch ohne Kosten geklappt hat.

Viele Grüße
Kuddenberg