Es geht eben nicht um die Abrechnung nach Gebührensatzung
unter dem Stichwort „Ölverlust“, sondern sehr konkret um die
Abrechnung nach Fahrzeugen, eingesetzten Kräften und
Havariemitteln. Die jedoch als Pauschalen berechnet werden.
irgendwie versteh ich Dich nicht.
Es wurde Dir mindestens dreimal erläutert, wie ein Einsatz einer Feuerwehr abläuft, warum so viele Kräfte ausrückten (und es hätten mehr sein können!) und daß das nötig ist, da es nicht zur DIN-Ausstattung gehört eine Kristallkugel in der EInsatzzentrale zu haben.
Dir wurde eine Leistung erbracht, die Du nun zu zahlen hast.
Wenn Du ein Haus baust und es wird gerade Beton geliefert und vergossen, dann stehen auch ettliche Maurer rum, die Du dann auch bezahlst.
Hi,
das sonderbarste daran ist, daß er die leistungspflichtige Versicherung nicht in
Anspruch nehemn will, die womöglich nachdem er ihr den Feuerwehreinsatz, gegen
ein paar Euro Jahresprämie für 2 Jahre übernommen hat, schon die
Fahrbahnreinigungsrechnung auf dem Schreibtisch liegen hat, und nur mit der
Zustellung wartet bis er die 330 Euro bezahlt hat.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, da aufgrund der beanstandeten Rechnung, die sich
erst wieder erinnert haben dürften, daß die Fahrbahn noch nicht gerreinigt ist,
und das verseuchte Erdreich noch abzutragen ist.
Somit tritt dieser Schaden für die Versicherung dann tatsächlich erst später auf.