Hallo,
scheinbar handhaben die bay. Gemeinden die Kostenpflicht für Feuerwehreinsätze recht unterschiedlich. Eigentlich sind ja Einsätze, die zur Bergung von Personen dienen, kostenfrei, davon ausgenommen scheinen aber technische Hilfsleistungen zu sein. Gilt dann aber trotzdem eine Art „Schadenminderungspflicht“?
Es könnte folgendes passiert sein:
Auf einer zweispurigen Bundesstraße wäre ein Transporter von der Straße abgekommen, in dem Auto säße eine Person.
Es rücken drei verschiedene Wehren aus, daß Fahrzeug müsste vor dem umkippen gesichert werden, die verletze Person dann aus dem Auto geborgen werden.
Bei diesem Einsatz wären ca. 60 Feuerwehrleute vor Ort.
Eine Feuerwehr stellt als technische Hilfeleistung das Absperren der Straße in Rechnung. Mit 4 Fahrzeugen und 22 Leuten wurde die Straße abgesperrt.
Nun möchten auch die anderen Gemeinden eine Rechnung stellen. Ist das korrekt?
Das Absichern des Autos müßte doch eigentlich kostenfrei sein, da dies zur Bergung dazu gehört, also könnte ja eigentlich nur das Absperren der Straße in Rechnung gestellt werden.
Ist es verhältnismäßig, mit 50 Feuerwehrleuten eine zweispurige Straße zu sperren?
Ich finde es korrekt, daß man für Feuerwehreinsätze zahlen muß, darum geht es mir nicht, ich bin auch nicht betroffen, allerdings tendiere ich gefühlsmäßig dazu eine gewisse Verhältnismäßigkeit beachten.
Aus unserer Gemeinde kenne ich das so, daß der Kommandant an die Gemeinde meldet, wieviele Personen im Einsatz waren, nicht wieviele Personen ausgerückt sind. Wird das irgendwo geregelt?
Gruß
Tina