Feuerwehreinsatz Ölspur wg. def. Turbo - als Nicht-PKW-Halter

Liebe/-r Experte/-in,

mein Sohn hat vor über einem halben Jahr, wirklich nur ausnahmsweise den PKW seines damaligen Freundes gefahren. Er selbst hat diesen PKW gar nicht benötigt, er hat auch selbst einen (das Warum wäre aber eventuell zu lang).
Der Freund war bei dieser Fahrt nicht dabei, hatte aber meinen Sohn beauftragt damit zu fahren.

Plötzlich hatte dieser ‚fremde‘ PKW (VW Jetta) einen Turboschaden. Es lief Öl aus. Die Polizei, die sofort zur Stelle war, rief die Feuerwehr zum Ölbinden.

Die Rechnung ging (komischerweise?) an meinen Sohn.
Die Kosten haben wir (Eltern) dann an die Gemeinde überwiesen, weil sein damaliger Freund auch behauptete, dass alles seine Versicherung (angeblich die Vollkasko übernehmen würde). Angeblich wurde auch sein defekter Turbo von dieser bezahlt.

2 Monate später haben wir damals bei seiner Versicherung (läuft/lief damals über seine Mutter) angefragt. Diese wußte von keiner Rechnung (Feuerwehreinsatz) und schloß eine Übernahme gänzlich aus.

Wie sieht es mit den Kosten des Feuerwehreinsatzes aus?? Aus dem Internet konnte ich erlesen, dass der Fahrzeughalter haftet, soweit es keine mutwillige od. grobe Fahrlässigkeit vom Fahrer war.
Stimmt das so?
Ich habe zudem gelesen, dass die PKW-Haftpflicht für solch einen Schaden aufkommen muss?

Fahrzeughalter/Versicherungnehmer wäre in dem Fall die Mutter des Ex-Freundes.
(Nur als Anmerkung: „Freund“ nur für kurze Zeit. Ist bei sämtlichen kurzfristigen Freunden verschuldet u. verleumdnet sich nun überall).

Wo können wir unsere Forderungen geltend machen? (Amtsgericht? Wie läuft das? Was kostet das?)
Leider hatte unser Sohn zu diesem Zeitpunkt noch keine Rechtschutzversicherung. Mein Mann hat die Rechnung bezahlt, aber seine Rechtschutz lehnt natürlich auch jegl. Rechtsauskunft ab.

In erster Linie wäre mir jetzt wichtig wie das mit der Haftung ist - wer muss den Feuerwehreinsatz bezahlen (wie gesagt Rechnung ist schon vor 7 Monaten bezahlt worden)?

Und wenn mir noch jemand sagen kann, wie ich ohne Rechtsanwalt (bei Verweigerung) wieder an mein Geld komme, wäre das klasse.

Zu Anfang hat der vermeintliche Freund auch immer beteuert, dass es nicht die Schuld meines/unseres Sohnes gewesen sei u. er dafür aufkommen werde (nachdem die Versicherung die Übernahme auf tel. Anfrage abgelehnt hatte).

Vielen Dank schon mal im Voraus und
viele Grüße
Dani
(. . . und, ja ich weiß - „keine Rechtsberatung - nur eigene Erfahrung“ :wink: )

Hallo!

Volkstümlich: Sie als Zahlender haften auch für den Schaden. Rechtlich ist das fehlerhaft, tatsächlich aber rechtlich ok, da sie zahlten. Der Bescheid auf den sie zahlten ist nicht angefochten und wurde auch bezahlt, daher ist die Sache kommunal abgeschlossen, Sie sind Zahlungspflichtig. Fechten Sie einen Bescheid nicht an wird er rechtskräftig mit seinem Inhalt und das wars.

Sie können nun die Haftpflicht in Anspruch nehmen und dort den Schaden melden - diese Versicherung haftet für solche Schäden.

Aber ich denke ohne Anwalt haben Sie keine Chance denn wenn Sie gezahlt haben wir der Versicherer das ablehnen.

Also kurzum, wollen Sie kein Geld für einen Anwalt ausgeben ist die Sache beendet, verhandeln wird der Versicherer nicht.

Schlecht gelaufen…

MfG

Hallo Dani !

Grundsätzlich ist es Richtig, das die Haftplichtversicherung, welche für den Jetta abgeschlossen werden mußte, die Kosten übernehmen muß.
Das Problem ist, das ihr schon gezahlt habt.Das die Versicherung nicht zahlen will, ist verständlich. Ich würde den Fahrzeughalter mit Frist auffordern den offenen Betrag euch zu überweisen. Gleichzeitig würde ich einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Den Vordruck bekommt ihr im Schreibwarengeschäft. Für all das braucht ihr kein Rechtsanwalt. Wenn ihr im ADAC seit, könnt ihr im übrigen kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Bis hier hin erst einmal…

Gruß

Die Beseitigung einer Ölspur ist eigentlich Sache der
Versicherung.
Hat der Versicherungsnehmer den Schaden jedoch nicht
rechtzeitig gemeldet, sieht das ganze schon anders aus.
(Stichwort Obliegenheitsverletzung)

Zur Frage, wie kommt man wieder an sein Geld:
Dies ist schwierig, da diese Ansprüche zivilrechtlicher
Natur sind.
Hier sollte möglicherweise der Rat eines Rechtsanwaltes
eingeholt werden.

Viel mehr kann ich dazu leider nicht sagen, auch um zu
vermeiden, dass meine Antwort eine Art Rechtsberatung
darstellt.

Viele Grüße
Sascha

Hallo Dani,
die Sachlage ist eindeutig. Die Haftpflichtversicherung des Pkw Halters, muss die Beseitigung der Ölspur, bezahlen.
Das setzt natürlich voraus, dass der Halter die Versicherung über den Schaden in Kenntnis gesetzt hat.
Sie haben die Rechnung bezahlt und können diesen Betrag von der Versicherung zurück verlangen. Weigert sich diese, bleibt Ihnen nur der zivile Rechtsweg (Klage) offen.

Hallo,
leider haben Sie schon bezahlt, obwohl Sie nicht in der Leistungspflicht waren. Ob Sie an das Geld noch kommen -ohne Rechtsstreit- ist fraglich.
Für solche kosten haftet der Fahrzeughalter, den der hat eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Selbst wenn diese nicht bezahlt worden wäre, würde diese haften und anschließend den Halter in Regress nehmen.
Also sprechen Sie mit der KFZ-Versicherung und nehmen Sie sich anschließend einen Anwalt. Die Aussichten sind gut.
Oder schreiben Sie die Feuerwehr bzw. Stadt an, dass Sie ausversehen eine Zahlung geleistet haben, zu der Sie nicht verpflichtet waren.
mfg
strucki

Hallo Dani,

normalerweise muss der Halter haften. Erst wenn der nicht zu ermitteln ist oder nicht zahlen kann tritt die Fahrerhaftung ein.DaDein Sohn sich ausgewiesen hat hatte die Polizei seine Adresse.
Geh am besten zur Gerichtskasse bei Euch. Die ist entweder im Rathaus oder im Amtsgericht. Dann sll Dein Sohn einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Damit kann er den Anwalt quasi bezahlen. Als Unterlagen alles mitnehmen, was die Einnahmen und Ausgaben belegt.
Die Kosten versuchen bei dem „Freund“ zu bekommen. Oder wenn die Mutter als Halter des Fahrzeuges eingetragen ist, dann gegen sie vorgehen. Am einfachsten über einen Mahnbescheid, online beim AG Hagen zu beantragen. Kostet 17,50 Euro. Dafür kann man aber auch direkt daraus vollstrecken.
Miriam Funk

Hallo Dani,
vorweg schon mal eine kurz Antwort. Es sieht sehr schlecht für euch aus.
Ein paar kurze Erläuterungen.

  1. Die Haftpflichtversicherung des Freundes hätte die Rechnung der Feuerwehr bezahlt. Dafür hätte der Schaden aber der Versicherung innerhalb von spätestens einer Woche gemeldet werden müssen. So wie ich es herausgelesen hab ist der Schaden aber nicht gemeldet worden. Und selbst wenn, die Rechnung ist von Ihnen bezahlt worden, so das die Versicherung keinen Anlass sieht etwas zu Bezahlen.
  2. Der Halter ist für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich, aber der Fahrer steht ebenfalls in der Verantwortung. So das es bei einem Verstoß immer Fahrer und Halter trifft. Da ihr Sohn gefahren ist hält sich die Polizei erst einmal an den Fahrer, er ist ja gerade da.
  3. Die Vollkasko würden den Schaden nur am eigenen Fahrzeug übernehmen ( also niemals die Feuerwehrrechnung ) . Aber nicht in desem Fall. Denn die Vollkasko bezahlt nur bei mutwilliger Zerstörung durch Andere ( liegt nicht vor ) oder durch einen Unfall ( liegt auch nicht vor ).
  4. Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten für den Rechtstreit nicht da sie auf Ihren Mann bzw. vielleicht auch auf sie Beide läuft und nicht für ihren Sohn. Eventuell auch nur für ihr Auto, bitte in der Versicherungspolice nachsehen. Des weiteren bezahlt die Rechtschutzversicherung nur für zukünftige Fälle und nicht für Schäden die schon eingetroffen sind.
  5. Das Geld wieder zu bekommen, ist fast nicht möglich. Selbst mit einem Rechtsanwalt. Da der Fall jetzt schon 7 Monate her ist, ist die Frage ob der Fall nicht schon langsam verjährt. Dann worauf will man den Freund verklagen? Betrug ? Vorsätzliche Inbetriebnahme eines defekten Fahrzeug ? Und wie will man das Beweisen? ( Diese Aussage ist aber nicht verbindlich ). Der Freund sagt vor Gericht aus ihr Sohn hat den Turbolader zerstört, durch zu hohes Drehen des Moters und damit den Schaden selber verursacht. Wie will man das nach 7 Monaten wiederlegen. Und da sich der Freund nun ständig verleugnet, kann man davon ausgehen das er den Schaden auch nicht freiwillig bezahlen wird.
    Meine Empfehlung
    Ist ihr Sohn im ADAC? Wenn ja, der ADAC bietet eine kostenlose Rechtsberatung an. Gilt aber nur für bestimmte Anwälte, bitte Liste erfragen. Wenn nicht, einen Anwalt anrufen, den Fall erläutern und vorher nach den Kosten für die Rechtsberatung fragen. Ist meistens nicht ganz so teuer.
    In Zukunft am besten keine Fahrzeuge von Freunden mehr leihen. Denn was ist wenn ein selbstverschuldeter Unfall passiert? Meist ist die Freundschaft dann kaputt.

Ich hoffe ihnen geholfen zu haben, auch wenn das Ergebnis alles andere als erfreulich ist.
Grüße
Georg

Hallo!

Volkstümlich: Sie als Zahlender haften auch für den Schaden.
Rechtlich ist das fehlerhaft, tatsächlich aber rechtlich ok,
da sie zahlten. Der Bescheid auf den sie zahlten ist nicht
angefochten und wurde auch bezahlt, daher ist die Sache
kommunal abgeschlossen, Sie sind Zahlungspflichtig. Fechten
Sie einen Bescheid nicht an wird er rechtskräftig mit seinem
Inhalt und das wars.

Sie können nun die Haftpflicht in Anspruch nehmen und dort den
Schaden melden - diese Versicherung haftet für solche Schäden.

Schlecht gelaufen…

MfG

Hallo,

ganz herzlichen Dank vorerst - wenn auch spät.
Konnte leider aus Zeitgründen noch nicht weiter aktiv werden, werde aber gegebenfalls berichten.

Viele Grüße

Hallo Dani !

Grundsätzlich ist es Richtig, das die Haftplichtversicherung,
welche für den Jetta abgeschlossen werden mußte, die Kosten
übernehmen muß. . . . . .

Hallo,

ganz herzlichen Dank vorerst - wenn auch spät.
Konnte leider aus Zeitgründen noch nicht weiter aktiv werden, werde aber gegebenfalls berichten.

Viele Grüße
Dani

Hallo,

ganz herzlichen Dank vorerst - wenn auch spät.
Konnte leider aus Zeitgründen noch nicht weiter aktiv werden, werde aber gegebenfalls berichten.

Viele Grüße

Hallo,

ganz herzlichen Dank vorerst - wenn auch spät.
Konnte leider aus Zeitgründen noch nicht weiter aktiv werden, werde wohl klagen und gegebenfalls berichten.

Viele Grüße

Hallo,

ganz herzlichen Dank vorerst - wenn auch spät.
Konnte leider aus Zeitgründen noch nicht weiter aktiv werden, werde wohl klagen und gegebenfalls berichten.

Viele Grüße
Dani

Hallo,

ganz herzlichen Dank vorerst - wenn auch spät.
Konnte leider aus Zeitgründen noch nicht weiter aktiv werden, werde wohl klagen und gegebenfalls berichten.

Viele Grüße
Dani.

Hallo,

ganz herzlichen Dank vorerst - wenn auch spät.
Konnte leider aus Zeitgründen noch nicht weiter aktiv werden, werde wohl klagen und gegebenfalls berichten.

Viele Grüße
Dani…

Hallo,

ganz herzlichen Dank vorerst - wenn auch spät.
Konnte leider aus Zeitgründen noch nicht weiter aktiv werden, werde gegebenfalls berichten.

Viele Grüße
Dani

Hier noch ein interessanter Linkzum Thema:

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