Feuerwehreinsatz

Hallo ihr Lieben,
mein Vater muss eine Rechnung über 300 Euro bezahlen an die Feuerwehr obwohl er sie nicht bestellt hat .
Er wurde mt den Sankan als Notfall ins Krankenhaus gebracht,ich ,seine Tochter habe erst zwei Tage später davon erfahren ,da sic niemand von der Klinik bei mir oder seiner Mutter oder sonst irgendwelchen Verwanten gemeldet hat .Erst als er sich von der Not -OP einigermasen erholt hat ,konnte er mich anrufen.Am nächsten Tag fiel er ins Koma ,nach weiteren zwei Tagen bin ich in seine Wohnung und habe diese dann zugeschlossen.
Da sich die Nachbarn nicht erklären konnten warum das Auto meines Vaters jetzt schon 1 Woche ohne Bewegung auf dem Parkplatz stand,klopften und klingelten sie tagelang ( man kann also nicht z.B in den Urlaub fahren ,ohne sich vorher von den Nachbarn zu verabschieden ).Die Nachbarn riefen dan Vermieter der Wohnung an ,dieser alamierte die Polizei und die widerrum die Feuerwehr .Diese kamen mit !!! 13 Mann und zwei Löschfahrzeugen um die Wohnungstür aufzubrechen !!! Kosten 300 Euro .Ich wohne nur ein Dorf weiter,seine Mutter genauso und die Schwägerin mit gleichem Nachnamen wie mein Vater nur ein Katzensprung entfernt,es wäre also nicht nötig gewesen die Türe aufzubrechen.Und wer muss das jetzt bezahlen ?

Hallo !

Grundsätzlich sollte man froh über diese aufmerksamen Nachbarn sein !
Denn wie oft liest man von anonymen Häusern ,wo hilflose oder gar tote Personen wochen-/monatelang unbemerkt in der Wohnung liegen.

Die haben alles richtig gemacht,Polizei hat entschieden,Gefahr im Verzug,Feuerwehr soll Tür öffnen damit man nach dem rechten schauen kann,ob Person nicht krank/ohnmächtig in Whg. liegt.

Das ist aus meiner Sicht ein kostenloser Pflichteinsatz der Feuerwehr für die Polizei. Näheres steht im Feuerwehrgesetz des Bundeslandes drin.
Die Paragraphen stehen in der Rechnung drin,auch wie man Einsprüche einlegen kann,wenn man meint,Rechnung ist falsch oder unbegründet.

Bezahlen muss man freiwillige Leistungen der Feuerwehr,etwa Kellerüberschwemmung nach Rohrbruch,Feuerwehr sperrt Wasser ab und pumpt ab und saugt Restwasser ab.
Solche Kosten übernimmt aber die eigene Versicherung.

MfG
duck313

faq;1129 (owt)

Hallo Duck313,

Bezahlen muss man freiwillige Leistungen der Feuerwehr,etwa
Kellerüberschwemmung nach Rohrbruch,Feuerwehr sperrt Wasser ab
und pumpt ab und saugt Restwasser ab.
Solche Kosten übernimmt aber die eigene Versicherung.

Verstehe ich dich richtig, diese Kosten wie beschrieben soll deiner Meinung nach die eigene Versicherung übernehmen.

Mich würde dann nur interessieren, welche Versicherung Du meinst.

Gruß Merger

Hallo,

Das ist aus meiner Sicht ein kostenloser Pflichteinsatz der
Feuerwehr für die Polizei.

Bist Du da sicher mit der Bewertung als „kostenloser Pflichteinsatz“?

Näheres steht im Feuerwehrgesetz
des Bundeslandes drin.

Die „Gebührensatzung Feuerwehr“ der jeweilegen Gemeinde würde ich mir hier zuerst ansehen (technische Hilfeleistung), möglicherweise hat es sich dann mit „kostenlos“.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo !

Das Beispiel galt für Hausbesitzer,also dessen Gebäudeversicherung.

Bei Leitungswasserschaden.

Beim Elementarschaden(Hochwasser,Unwetter) hilft übrigens die Feuerwehr wieder kostenlos,weil das zu den Pflichtaufgaben gehörte.

MfG
duck313