Feuerwehrfläche auf Privatstraße

Hallo,

folgende Problematik. Es geht um eine etwa 150 m lange Privatstraße im Bundesland Brandenburg die Eigentum einer Bruchteilsgemeinschaft ist.

Der Bauträger hat damals eine Fläche für die Feuerwehr im hinteren Bereich installiert.

Die Frage ist aber, gibt es eine Pflicht für eine derartige Fläche?

Und wenn ja, muss diese immer freigehalten werden?

Denn die Planungen beinhalten auch eine Pkw-Stellfläche auf einem Großteil der Feuerwehrstellfläche.

Andersrum gefragt, kann ein Pkw hier parken, weil diese Fläche nicht unbedingt (aus rechtlichen Gründen) Pflicht ist?

Hallo,

Der Bauträger hat damals eine Fläche für die Feuerwehr im
hinteren Bereich installiert.

Die Frage ist aber, gibt es eine Pflicht für eine derartige
Fläche?

Möglich. Das sollte sich aus der Baugenehmigung ergeben.

Und wenn ja, muss diese immer freigehalten werden?

Siehe oben.

Denn die Planungen beinhalten auch eine Pkw-Stellfläche auf
einem Großteil der Feuerwehrstellfläche.

Keine Ahnung. Ohne Kenntnis des Objektes und nötigen „Papiere“ kann hier keiner eine Auskunft geben. Jetzt müsste man auch wisssen, was mit „Feuerwehrstellfläche“ gemeint sein könnte.

Andersrum gefragt, kann ein Pkw hier parken, weil diese Fläche
nicht unbedingt (aus rechtlichen Gründen) Pflicht ist?

Siehe oben. Gibt es Kennzeichnungen für die Feuerwehrstellfläche?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Der Bauträger hat damals eine Fläche für die Feuerwehr im
hinteren Bereich installiert.

da geht es wohl weniger um die Straße, als vielmehr um einen Stellplatz für einen Drehleiter für ein Gebäude, oder?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,
ich hätte da keine Probleme, mein Auto hinzustellen.
Schließlich brennt es bei uns nie - zumindest nicht in den letzten 20 Jahren.
Und wenn: die Feuerwehr freut sich, wenn sie Schlauchleitungen über -zich Meter legen darf und keinen Platz für ihre Gerätschaften/Fahrzeuge/Drehleitern hat - schließlich sind die doch durchtrainiert und mussten wissen, was auf sie zukommt, bevor sie zur (evtl. sogar Freiwilligen - wer macht das schon??) Feuerwehr gegangen sind.

Gruß
HaWeThie

PS - wer Ironie findet - darf sie behalten

Hi,

wie Jörg Zabel richtig anmerkt, ist die Beantwortung der Frage nur bei Kenntnis der Baugenehmigung und des Objekts möglich. Aber aus Deinen Angaben kann man mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit folgendes sagen:

Die Frage ist aber, gibt es eine Pflicht für eine derartige
Fläche?

Ja. Nennt sich entweder Bewegungs- oder Aufstellfläche.

Und wenn ja, muss diese immer freigehalten werden?

Auch hier: ja!

Denn die Planungen beinhalten auch eine Pkw-Stellfläche auf
einem Großteil der Feuerwehrstellfläche.

Das wäre so nicht genehmigungsfähig, sofern es sich wirklich um Flächen für die Feuerwehr handelt.

Auf die Schnelle habe ich nur eine pdf-Ausgabe der Bauordnung für Brandenburg gefunden: http://www.mil.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3…
Für Dich interessant ist §5

Gruß Stefan

Herzlichen Dank für die Antworten und den Hinweis auf die Bauordnung.

Die Straße hatte zunächst eine Baugenehmigung, in der eine derartige Feuerwehrstellfläche vorgegeben war. Da die Straße eine Breite von 4m aber unterschritten hat, ist keine Baugenehmigung mehr von Nöten.

Dennoch sollte der §5 Abs. 3, in Teil 2 der Brandenburgischen Bauordnung gelten.

Nun ist ein Anwohner aber der Meinung, dass er einen Stellplatz auf dieser Feuerwehrfläche per Dienstbarkeit gekauft hat.

Nun ist die Frage, ob der Bauträger hier manipuliert hat, sprich die Dienstbarkeit trotz Feuerwehrfläche hat eintragen lassen oder was sonst da im Argen ist.

Hallo,

Die Straße hatte zunächst eine Baugenehmigung, in der eine
derartige Feuerwehrstellfläche vorgegeben war. Da die Straße
eine Breite von 4m aber unterschritten hat, ist keine
Baugenehmigung mehr von Nöten.

Ich habe noch nie gehört, dass eine Straße einen Feuerwehrstellfläche benötigt. Der gehört zu einem Gebäude. Unabhängig von der Straßenbreite. Kannst Du das mal näher erklären?
Gruß
loderunner (ianal)