Hallo,
wie würdet Ihr das hier beurteilen?
Eine Feuerwehrzufahrt, links und rechts durch jeweils ein
Schild gekennzeichnet. Zusätzlich eine gitterförmige
Fahrbahnmarkierung jeweils vor den beiden Wegen zu den Häusern
angebracht. Diese Markierung ist in der Mitte vor dem Müllhäuschen
unterbrochen, weil da schwer jemand hinterfahren kann (denk ich mal)
Nun meine Fragen:
konkretisiert die Fahrbahnmarkierung die Feuerwehrzufahrt?
Ist die Unterbrechung der Markierung eine Aufhebung des Halteverbots? Was für nen Sinn hat die Bodenmarkierung überhaupt?
Ist die Unterbrechung ein „Designerkunststück“?
Stellt die Fahrbahnmarkierung einen Verwaltungsakt dar?
Ist das Schild als VA höherwertig als die Fahrbahnmarkierung
Schema:
Schild Hauszufahrt Müllhäuschen Hauszufahrt Schild
Markierung NIX NIX NIX Markierung
Sorry für die Darstellung, hoffe man kanns verstehen. Interessante Aufgabe, wie ich finde. Viel Spass beim diskutieren
Gruß
Winnie
Hallo,
Eine Feuerwehrzufahrt, links und rechts durch jeweils ein
Schild gekennzeichnet. Zusätzlich eine gitterförmige
Fahrbahnmarkierung jeweils vor den beiden Wegen zu den Häusern
angebracht.
Ist das vielleicht eine Sperrfläche? Falls dem so ist, darf die nicht befahren werden (die Feuerwehr nimmt sich dieses Recht im Fall der Fälle einfach als Sonderrecht), das ist deutlich mehr, als ein Halteverbot.
Diese Markierung ist in der Mitte vor dem
Müllhäuschen
unterbrochen, weil da schwer jemand hinterfahren kann (denk
ich mal)
Eher damit die Müllabfuhr da hinfahren kann, ohne jedes mal eine Ordnungswidrigkeit zu begehen (die vermutlich aber nie jemand ahnden würde - aber das steht auf einem anderen Blatt)
Cu Rene
Hallo,
Feuerwehrzufahrt heisst für mich, dass dieser Bereich freizuhalten ist, damit die Feuerwehr im Falle eines Brandes oder einer anderen Notfallsituation ungehinderten Zugang/Zufahrt zu den in Not befindlichen Menschen hat.
Wer aus welchem Grund ein Schild aufstellt, Muster auf die Straße oder anderweitig auf den Boden malt, damit die Feuerwehr ungehindert agieren kann, wäre mir völlig egal.
Insofern kann ich jetzt auch den Sinn der Frage, ob die Markierung das Haltverbot aufhebt, die Markierung höhere Priorität genießt als 2 Schilder und ob diese als Verwaltungsakt oder aus „Willkühr“ des Grundstücksbesitzers aufgestellt sind,nicht nachvollziehen.
Gruß
Rumburak
@Rene: klingt logisch. Danke für die Hilfe, hast mich ein gutes Stück weitergebracht bei dem Problem.
@rumburak: …insofern verstehe ich den Sinn der Frage nicht… Warum schreibst Du dann nen Kommentar? 
Weil es ja durchaus hätte sein können, dass sich hinter der Frage ein
praktisches Problem versteckt.
So wie die Frage formuliert war, hatte es für mich den Anschein, als wollte der Frager testen, inwieweit er diese Vorschriften aushebeln kann.
In der Art, ob man einen Rettungsweg wirklich feihalten muss, auch wenn die Vorschriften nicht von jemandem erlassen wurden, der dazu berechtigt war. Oder ob eine falsche Markierung ggf. dazu berechtigt einen Rettungsweg zu blockieren.
Wenns Dir aber geholfen hat, dann war es ja gut dass ich geantwortet habe:smile:
Gruß Rumburak