Feuerwehrzugang/-fahrt

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m) misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von außen?

Wenn der Fußboden des am höchsten gelegenen Aufenthaltsraums (Wohnung) über 7,00 m liegt, dann wird zur Personenrettung die Drehleiter eingesetzt, die eine Zufahrt nach DIN 14090 benötigt. Eine Ausnahme sind Gebäude, die 2 bauliche Rettungswege (Treppenräume) haben und die Personen nicht auf die Fenster als 2. Rettungsweg angewiesen sind. Das trifft z.B. auf Pflegeheime, Schulen, Krankenhäuser, manchmal aber auch auf Wohn- oder Bürogebäude zu. Dann braucht die Drehleiter nicht in den Innenhof zu fahren.

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m)
misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für
Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von
außen?

nun ja. ich weiß nicht ob das zwingend vorgeschrieben ist, aber es wäre sinnvoll

Hallo Herr Börner, vielen Dank für die Auskunft. Mit den 7m habe ich wohl Pech, denn der Fußboden des am höchsten gelegenen Aufenthaltsraums liegt 40cm höher.
Das Gebäude ist ein Pflegeheim und misst ca. 70x70m. Leider kann ich in den Heimmindestbauanforderungen und den DIN Normen keien Hinweis finden. Oder Wissen Sie eine zuverlässige Quelle?

In Pflegeheimen ist der 2. Rettungsweg nie über Fenster/Drehleiter, sondern immer über Treppen, egal wie hoch das Gebäude ist. Über Drehleiter kann man nur wenige Personen in angemessener Zeit retten und schon gar nicht Personen mit Einschränkungen. Deshalb muss das Pflegeheim mindestens die 2 Treppen haben und die Drehleiter braucht nicht in den Innenhof.
Nur einzelne Bundesländer habe eine Verordnung über den Bau von Pflegeheimen, z.B. Brandenburg. Die wird aber auch von anderen Ländern angewandt. Hamburg hat einen sogenannten Bauprüfdienst, der das regelt, Hessen hat Empfehlungen.

Hallo,
eine „Feuerwehrzufahrt“ wird nach allen LBO notwendig, wenn:

  1. Die Rettung von Personen (Drehleiter),
  2. eine Brandbekämpfung (Löschen von hohen Gebäuden z.B. über Monitor v. DL) es erforden oder
  3. das Gebäude weiter als 50 m vom öffentlichen Gelände entfernt ist.
    Die ersten 2 Punkte sind vom Brandschutzkonzept abhängig. Der letztere vesteht sich von selbst.

N.m.E. wird eine „FW-Zufahrt“ vorschnell verfügt!

hm

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m)
misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für
Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von
außen?

Hallo Herr Börner,
das hilft mir weiter. Vielen Dank! Wäre nett, wenn ich Sie bei evtl. noch weiteren Fragen kontaktieren darf. [email protected]

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m)
misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für
Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von
außen?

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m)
misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für
Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von
außen?

Hallo nochmal, habe jetzt erst mal den ganzen treat gelesen. Aus der Anfrage allein ging nicht hervor, dass es sich um ein Heim handelt.
Ob es eine gültige Sonderbauvorschrift gibt oder nicht, ist für eine gute Brandschutzplanung ohne Belang!
Auch die Aussage: „Für Heime brauch man prinzipiel eine 2. baulichen Rettungsweg“ will ich auch nicht „unterschreiben“. Bin ich in einem Bestand oder ist der 2. Rettungsweg aus einer Personalnutzungseinheit zu gewährleisten, kann man ggf. auf eine Leiter der FW angewiesen sein. Diese muss in der zuständigen FW natürlich verfügbar sein.
Ich rate dazu, dass Das notwendige Schutzziel und die Maßnahmen zu deren Erreicheung „behördengerecht“ aufgearbeitet werden. Dabei ist der Termini sehr wichtig. Eine Behörde und ich beziehe einen externen Prüfer eines Brandschutzkonzeptes da mit ein, sollte man keine „Angriffspunkte“ bieten. Ansonnsten wird es meist etwas zu „wuselich“.
Natürlich, Pflegefälle kann man nicht als „Standard“ über eine Drehleiter retten. Und doch wird gerade dies im Einsatz getan- nicht nur bei RTL. Das ist Sache der Feuerwehr. Wie viel „altengerechtes Wohnen“ haben wir denn, fern ab des Sonderbaus und ohne 2. baulichen Rettungsweg?
Wenn es allerdings wirklich ein Neubau ist, muss die Frage über einen Sonderbau nach LBO geklärt werden. Plant man das „altersgerechte Wohnen“ als Sonderbau, beschwert sich der Bauherr. Steht jedoch die Pflege im Fordergrung der Verwendung des Gebäudes, sollte es ein Sonderbau sein, der 2 bauliche Rettungswege oder einen Sicherheitstreppenraum hat. Auch die Platzverhältnisse müssen dann so sein, dass ein Bewohner liegend die Treppe bewegt werden kann.
Hopla… da habe ich wohl zu weit ausgeholt- Noch Fragen- gerne an mich…hhm

Hallo

Üblicherweise wird zur Rettung von Personen der Innenhof befahrbar (mit der Drehleiter) ausgeführt.
Dies hängt aber stark vom Evakuierungskonzept des Gebäudes ab.

Bitte wenden sie sich mit dieser Frage an die zuständige Baubehörde, da diese diese Maßnahme auch Vorschreiben müssen.

MFG Stefan Schipke

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m)
misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für
Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von
außen?

Hallo Harry,

vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Die Einrichtung wird mit 4 Treppenhäusern inkl. Aufzügen ausgestattet (Erreichbarkeit max. 35m) sein.
D.h. also: kein Problem mit der Feuerwehr - von örtlichen Vorschriften (FW) abgesehen.
Schön. Vielen Dank!
Wäre nett, wenn ich Sie im Fall weiterer Fragen nochmal kontaktieren könnte, über: [email protected]
Alles Gute

Hallo gandomble,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Aber versuch es doch mal mit einer kurzen Anfrage auf dem Landratsamt. Die müssen das wissen.

Mfg

Pumuckel28

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m)
misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für
Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von
außen?

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m)
misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für
Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von
außen?

Wenn die 12m die Höhe im bauordnungsrechtlichen Sinn sind und ein zweiter Rettungsweg über anleiterbare Fenster zum Innenhof führt, dann sind eine Feuerwehrzufahrt und entsprechende Aufstellflächen zwingend erfoderlich. Das Maß des Hofs interessiert nicht.

Hallo
Deine frage ist nicht eindeutig.
1)es kommt darauf an in welchem Bundesland du wohnst.
(Landesbauordnung)
2) Wie ist die Nutzung des Gebaüdes
3)Wie hoch liegt die Brüstung des obersten Fensters (eines Wohnraumes)
4)Grundsätzlich sind neben dem Baulichen Rettungsweg (Treppenhaus) die Baulichen Maßnahmen so zu gestallten das ein 2 Rettungsweg mit mitteln (meist Tragbare Leitern oder Hubrettungsfahrzeuge) der Feuerwehr gewährleistet ist.
geh doch einfach mal bei deiner örtlichen Feuerwehr vorbei die freuen sich wenn sie dir helfen können.

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m)
misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für
Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von
außen?

sorry, kann leider nicht weiter helfen !

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m)
misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für
Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von
außen?

sorry, kann leider nicht weiter helfen !

Der Innenhof eines neu zu konstruierenden Gebäudes (h = 12m)
misst ca. 40m x 50m. Muss in dem Fall eine Durchfahrt für
Feuerwehrfahrzeuge vorhanden sein, oder reicht der Zugang von
außen?

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