Feuerwerk 'cool' abbrennen - Straftaten?

Hallo,

http://www.youtube.com/watch?v=tqXPZwA2454

Im Video ist zu sehen, wie jemand ein Batteriefeuerwerk, auf dem Autodach montiert, anzündet und dann durch die Stadt fährt, während das Feuerwerk abbrennt.
Optisch ja ganz nett, auch der Nervenkitzel war bestimmt lustig.
Nehmen wir mal die Gefährlichkeit ganz raus, und es passiert kein Unglück:
Welche Straftaten lagen denn hier vor? Ist das wirklich „nur“ ne Ordnungswidrigkeit?
Ich sehe ne Gefährdung des Straßenverkehrs und einen Verstoß gegen das (keine Ahnung wie das Gesetz heißt) Feuerwerksgestz.
Das Video, das ne Straftat filmt und zur Schau stellt ist bestimmt keine Straftat, oder?

Ich denke doch, dass hier nicht wegen den FAQ gelöscht werden muss.
Ich frage hier ja lediglich rein theoretisch, nach Straftatbeständen, einen anwaltlichen Rat braucht hier ja keiner - höchstens mal nen Therapeuten.

Oder fragen wir rein fiktiv: angenommen Person X, macht es genauso wie im Video gezeigt, welche Straftaten beginge er?

Nicolle

Hallo,

ich kenne mich im Sprengstoffrecht zu wenig aus, um eine Straftat zu bejahen oder auszuschließen. Evtl. liegt eine Owi nach § 46 Nr. 8b der 1. SprengV vor. Allerdings ist das Verhalten des Auftofahrers derart abstrus, dass es durchaus sein kann, dass solch ein Verhalten von keiner Norm erfasst wird - solange es zu keiner echten Gefährung oder zu einem Schaden kommt. Eine latente Gefährung liegt jedenfalls vor.
Ordnungswidrig nach der StVO dürfte er auf jeden Fall gehandelt haben.

Aber:

Die Straßenverkehrsbehörde könnte durchaus auf die Idee kommen, dass jemand, der sein Auto als Abschussrampe für Feuerwerksraketen benutzt, ungeeignet zum Führen von Kfz ist und deshalb die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungswege entzieht. Auf dem Video ist ja sehr gut der Fahrer sowie das Kfz-Kennzeichen zu erkennen, der Täter wäre also identifizierbar. Vielleicht laufen sogar schon die Verwaltungsmühlen und der Fahrer bekommt demnächst unangenehme Post.

Der „Feuerwerker“ muss ziemlich däm**** sein, denn so einen Sch*** zu veranstalten und sich dabei filmen zu lassen…das ist kaum zu überbieten.

Gruss

Iru

Hallo Nicolle

Ein möglicher Nachahmer dieses Blödsinns würde zunächst gegen die Regelung zur Handhabung von Feuerwerk verstoßen, wenn es nicht zum Jahresende abgebrannt wird.
Dann steht akute Verkehrgefährdung durch Feuer und Rauch, Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmer und der Anwohner in Frage.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr lässt sich sicher ebenso leicht erkennen wie Verstöße gegen ADR und allgemeine Brandschutzregeln.
Dazu kommt noch Sachbeschädigung in verschiedenen Varianten.
Wenn deine fiktive Filmtruppe an die richtigen Sheriffs kommt werden die der Sache so „cool“ ein Ende machen, dass die Durchführenden noch ein Leben lang daran denken, aber mit Schaudern.
Dass solche Aktionen nichts mit einem rücksichtsvollen Miteinander leben zu tun haben, braucht glaube ich nicht extra erwähnt zu werden.

Gruß
Rochus

Im Video ist zu sehen, wie jemand ein Batteriefeuerwerk, auf
dem Autodach montiert, anzündet und dann durch die Stadt
fährt, während das Feuerwerk abbrennt.

Eventuell:

StGB §306f, Herbeiführen einer Brandgefahr.
StGB §315b, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Dann noch eine OwI, weil er die Pyrotechnik nicht gemäß Anleitung abgebrannt hat (SprengG, $41, Abs1, 12a).

Zudem dürfte er evtl. die Ladung unzureichend gesichert haben (StVO, §22).
Er hat eine nicht zugelassene beleuchtungstechnische Einrichtung am Fahrzeug betrieben(StVZO, §49a).
Er hat Schall- und Leuchtzeichen innerhalb geschl.Ortschaft gegeben (StVO, §16).
Er hat unnötigen Lärm verursacht (StVO, §30).

Aber vor allem:

Er hat ziemlich deutlich gezeigt, dass er die zum Führen eines KFZ notwendige geistige Reife NICHT hat (StVG, §2, Abs.4).

Hallo,

Ein möglicher Nachahmer dieses Blödsinns würde zunächst gegen
die Regelung zur Handhabung von Feuerwerk verstoßen, wenn es
nicht zum Jahresende abgebrannt wird.

und Zuwiderhandlungen dagegen sind strafbewehrt?

Dann steht akute Verkehrgefährdung durch Feuer und Rauch,
Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmer und der Anwohner in
Frage.

Akute Verkehrsgefährdung? Woran machst du die fest?

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr lässt sich sicher
ebenso leicht erkennen wie Verstöße gegen ADR und allgemeine
Brandschutzregeln.

ok, ich bin interessierter Laie, wo kann man das „ebenso leicht erkennen“?

Dazu kommt noch Sachbeschädigung in verschiedenen Varianten.

Was wurde beschädigt?

Dass solche Aktionen nichts mit einem rücksichtsvollen
Miteinander leben zu tun haben, braucht glaube ich nicht extra
erwähnt zu werden.

da stimme ich zu.

Gruss

Iru

ob gefilmt oder nciht, die polizei ist doch shcon im video zu sehen, also kann man sich die ganze ermittlungsarbeit sparen. würde mcih aber auch interessieren, was rauskam

es gab offenbar gar keine Strafe, wenn man den kommentaren glauben darf!

ein bekannter eines Kumpels, meiner Schwester :wink: kennt den Typen:

  1. Ist die Aktion ja schon vor nem Jahr gelaufen - der aufmerksame Zuschauer sieht ganz viel Schnee - von dem wir diesen Winter bislang noch nichts hatten.
  2. Sollen die Beamten ihn laufen gelassen haben.

Nicolle