Guten Tag,
es ist mir zwar schon bekannt das man feuerwerke der klasse II nur an silvester (31.12-1.1.) abbrennen darf, mich würde aber interressieren wo das steht…
habe im sprengg keinen § gefunden der darauf hinweist… hoffe ihr könnt mir helfen
Guten Tag,
es ist mir zwar schon bekannt das man feuerwerke der klasse II nur an silvester (31.12-1.1.) abbrennen darf, mich würde aber interressieren wo das steht…
habe im sprengg keinen § gefunden der darauf hinweist… hoffe ihr könnt mir helfen
§ 23 Abs. 2 SprengV
Zitat:
"§ 23
(1) …
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."
Gruss
Iru