Hallöchen,
ohne Genehmigung ein Feuerwerk zur Hochzeit eines Freundes zünden (Dauer ca. 4 min./Klasse II - handelsübliche Silvesterfeuerwerks-Batterien / ca. 21 Uhr).
Ordnungswidrigkeit oder Straftat nach dem Sprengstoffgesetz?
Hallöchen,
ohne Genehmigung ein Feuerwerk zur Hochzeit eines Freundes zünden (Dauer ca. 4 min./Klasse II - handelsübliche Silvesterfeuerwerks-Batterien / ca. 21 Uhr).
Ordnungswidrigkeit oder Straftat nach dem Sprengstoffgesetz?
Hallo,
ja, es ist tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit. Dazu folgendes:
im §23 der SprengV ist u.a. geregelt, wann pyrotechnische Gegenstände der Kl. II abgebrannt werden dürfen.
Nach §46 Nr. 8 der SprengV i.V.m. §41Abs.1 Nr.16 des Sprengstoffgesetzes ist der Verstoß, also das Abbrennen der Pyrotchnik Kl. II, außerhalb der erlaubten Zeit, als Ordnungswidrigkeit deklariert.
Im Abs. 2 des §46 Sprengstoffgesetz steht geschrieben. "Die Ordnungswidrigkeit … kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000€ geahndet werden.
Erst §42 Sprengstoffgesetz spricht jetzt von der Straftat.
Also wenn durch die Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert herbeiführt wird. (Wenn eine Zuschauer „nur“ ein Brandloch in der Jacke hat, ist dieser Umstand noch nicht gegeben, das wäre dann zusätzlich eine fahrlässige Sachbeschädigung und die ist nicht strafbar, aber aufpassen, hier muss man zwischen Strafrecht und Zivilrecht trennen, will sagen, die Jacke muss natürlich von dem Schädiger ersetzt werden).
Nach §43 Sprengstoffgesetz können Gegenstände (also übrige Knaller und so) eingezogen werden (sei es als Beweismittel oder aber auch, um weitere „Knallerei“ zu verhindern).
Hier steht im Gesetzt extra „können“, das heißt, es muss nicht sein.
So, ich hoffe, dies hilft ein wenig.
Die kleine Abhandlung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit oder gar der Weisheit letzter Schluss, will sagen: „Ohne Gewähr“.
Nur soviel zum Schluss,
man wird natürlich nicht 50.000€ zahlen müssen, wenn man ein Gartenfeuerwerk ohne Anmeldung abbrennt und es dem neidischen Nachbarn nicht gefällt und er 110 anruft.
Wie die Bußgelder im Einzelfall ausfallen, wird wohl auch von Land zu Land verschieden sein. Ob es hier eine Art Bußgeldkatalog, wie für Verkehrssachen gibt, weiß ich nicht, ich schätze aber mal, dass es so was in der Art bei den Ordnungsbehörden geben wird, denn es muss ja hierzulande alles irgendwie geregelt sein.
Weiter würde ich annehmen, dass , wenn was passiert beim Feuerwerk, angemeldet oder nicht, ist immer die Kacke am Dampfen, denn dann ist ja irgendwas schiefgegangen, oder man hat was falsch gemacht und das wäre einem ja wohl auch dann passiert, wenn man das Feuerwerk angemeldet hätte, oder …?
Hoffe, es hilft weiter.
Gruß
Hallo,
wozu brauchst du die Info - risikofreudig oder schon zu spät?
In Österreich ist es eine Straftat und das Strafausmaß ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und den Behörden.
Problematisch wird’s natürlich bei irgendwelchen Schäden (egal ob Sachen oder gar Personen). Dann hast du nämlich keine Versicherung und hast grob fahrlässig gehandelt - dann wird’s teuer!
Ich hab auch EINMAL ein nicht angemeldetes Feuerwerk (nicht zu Silvester) (zu Testzwecken) gezündet - sehr weit abgelegen von jeglicher Zivilisation in einem Steinbruch. Ein Jäger hat mich angezeigt, weil ich seine Rehe erschreckt habe ;-} Die Anzeige wurde schließlich fallen gelassen, weil die Polizei gesehen hat, dass ich extra so weit ins Niemandsland gefahren bin um es auszuprobieren.
Ich würd’s nicht mehr probieren und in einem Ort oder einer Stadt schon gar nicht…
Gruß
chemicalbenny
Da man es beim Ordnungsamt anmelden müsste könnte es 'ne Ordnungswiedrigkeit sein. Da das Sprengstoffgesetz aber eher dem Waffengesetz ähnelt, würde ich von Straftat ausgehen, um auf der sicheren Seite zu sein. Es ist aber kein Problem sich das genejmigen zu lassen. Jeder Pyro-Versand gibt einem da gute Hilfestellungen, bei der Beantragung. Mann Muss die BAM Nummern angeben (zumindest irgendwelche) und dann wird das problemlos genehmigt. Wenn nicht, dann gibt es auch wirklich gute Gründe, warum man das an dem Ort nicht machen sollte. Wenn ohne Genehmigung was schief läuft, ist man gnadenlos dran. Man kann nur hoffen, dass im Umkreis nicht zufällig ein Feuer ausbricht … dafür ist man sonst erstmal verantwortlich. Also bei einem angesehenen Feuerwerks Laden wie z.B. Pyro-Partner ein schönes System-Feuerwerk bestellen, Genehmigung beantragen … und alles ist gut. Was man dann noch an übrig gebliebenenem Sylvester Feuerwerk verschießt, interessiert keinen. Aber das erste Bier natürlich erst nach dem feuerwerk trinken … versteht sich ja von selbst …
Hallo Jack0912
Bin aus der Schweiz. Hier ist das meisten kein Problem. Vom Ort oder kanton abhängig.
Keine Ahnung wie das in Deutschland ist.
Gruss
Gerold
Hallo,
eine Rechtsberatung kann und darf ich nicht geben.
Den wohlmeinenden Rat, bei der zuständigen Behörde (meistens Ordnungsamt) um eine Ausnahmegenehmigung nachsuchen, gebe ich hingegen gerne.
Kostet zwar mittlerweilen häufig einen Haufen, ist aber im Vergleich zum Ärger und Kosten eines nicht genehmigten Feuerwerkes doch eher ein überschaubares Häufchen. Je nach Bundesland so um die 50 €.
Auch wenn es nur eine Ordnungswidrigkeit ist, die Strafen dafür können sehr deftig ausfallen. Wirklich sehr deftig. Wenn alle Register gezogen werden, kann der Spaß teurer werden als die Hochzeitsreise nach Hawai.
Dazu kommt, man muß durchaus damit rechnen, daß man Besucher zur Party einlädt, die mit einer Stereo-Anlage auf dem Autodach vorfahren und auch noch ungebeten ihre Lichtshow (leider nur in Blau) mitbringen und die Party empfindlich stören können. Sieht zwar in der Fernsehwerbung ganz lustig aus, wenn die beiden „Man Stripper“ plötzlich im Saal stehen, in der Realität ist es aber zumindest lästig…
Ja, und dann gibt’s da auch noch die Möglichkeit einen Fachbetrieb zu beauftragen
Ohne daß ich hier Werbung machen will, wir und sicher die meisten Kollegen nehmen für so eine 4 Minuten Privat Show um die 500 €. Klar daß man dafür nicht quer durch Deutschland fahren kann, aber z.B. in den Gelben Seiten findet man meist jemanden im Umkreis. Wenn man Ware, Genehmigung, eine bisweilen geforderte Versicherung und einen eventuell angesengten Anzug rechnet und dazu noch bedenkt, daß man ja vor dem Feuerwerk nicht mehr trinken sollte, als unbedingt rein geht, ist der Preis eigentlich sehr fair und aller Ärger ist Sache des Auftragnehmers. In meiner über 20jährigen Praxis hat sich hinterher jedenfalls noch niemand beschwert…
O.K. ich sehe aus wie Valujev… )
Hoffe geholfen zu haben
Rainia
Hallo
Es ist eine Ordnungswidrigkeit.
Habe im Netz folgende Info gefunden:
Im §23 der SprengV ist u.a. geregelt, wann pyrotechnische Gegenstände der Kl. II abgebrannt werden dürfen.
Nach §46 Nr. 8 der SprengV i.V.m. §41Abs.1 Nr.16 des Sprengstoffgesetzes ist der Verstoß, also das Abbrennen der Pyrotchnik Kl. II, außerhalb der erlaubten Zeit, als Ordnungswidrigkeit deklariert.
Im Abs. 2 des §46 Sprengstoffgesetz steht geschrieben. "Die Ordnungswidrigkeit … kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000€ geahndet werden.
Erst §42 Sprengstoffgesetz spricht jetzt von der Straftat.
Also wenn durch die Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig eine Gefahr für Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert herbeiführt wird.
(Wenn eine Zuschauer „nur“ ein Brandloch in der Jacke hat, ist dieser Umstand noch nicht gegeben, das wäre dann zusätzlich eine fahrlässige Sachbeschädigung und die ist nicht strafbar, aber aufpassen, hier muss man zwischen Strafrecht und Zivilrecht trennen, will sagen, die Jacke muss natürlich von dem Schädiger ersetzt werden).
Nach §43 Sprengstoffgesetz können Gegenstände (also übrige Knaller und so) eingezogen werden (sei es als Beweismittel oder aber auch, um weitere „Knallerei“ zu verhindern).
Hier steht im Gesetzt extra „können“, das heißt, es muss nicht sein.
Ich schätze das so ein: Wenn jemand ein Gartenfeuerwerk macht, wird „erwischt“ (bei Nichtanmeldung), Polizei kommt, es sind noch Batterien übrig, dann können (werden!) die eingezogen werden, wenn man sich uneinsichtig gibt und weitermachen will (wie blöd!!!).
Erkennt man an, dass es dumm gelaufen ist und packt zusammen, dann können einem die restlichen Batterien belassen werden (wie gesagt, ist dann wohl Ermessenssache).
Weiter muss man noch einen Blick auf die jeweiligen Landesgesetzte werfen (die oben genannten sind Bundesgesetze, die immer vor den Landesgesetzen kommen).
Hier in NRW ist in §11 des Landes-Immissionsschutzgesetzes das Abbrennen von Feuerwerken geregelt, allerdings nur Kl. III und IV. Erst in der Verwaltungsvorschrift des Landes-Immissionsschutzgesetzes zum §11 wird auch von Kl. II und auch Kl. I geredet. Eben dass man durch Feuerwerk eine Ruhestörung begehen könnte oder auch die Umwelt verpesten könnte. Und hier bekommt man dann auch den Fuß in die Tür zu den Bundesgesetzen, nämlich der SprengV und den §23 (siehe oben), der in dem Landesgesetz bzw. der Verwaltungsvorschrift genannt wird.
So, ich hoffe, dies hilft ein wenig.
Die kleine Abhandlung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit oder gar der Weisheit letzter Schluss, will sagen: „Ohne Gewähr“.
Nur soviel zum Schluss,
man wird natürlich nicht 50.000€ zahlen müssen, wenn man ein Gartenfeuerwerk ohne Anmeldung abbrennt und es dem neidischen Nachbarn nicht gefällt und er 110 anruft.
Wie die Bußgelder im Einzelfall ausfallen, wird wohl auch von Land zu Land verschieden sein. Ob es hier eine Art Bußgeldkatalog, wie für Verkehrssachen gibt, weiß ich nicht, ich schätze aber mal, dass es so was in der Art bei den Ordnungsbehörden geben wird, denn es muss ja hierzulande alles irgendwie geregelt sein.
Weiter würde ich annehmen, dass , wenn was passiert beim Feuerwerk, angemeldet oder nicht, ist immer die Kacke am Dampfen, denn dann ist ja irgendwas schiefgegangen, oder man hat was falsch gemacht und das wäre einem ja wohl auch dann passiert, wenn man das Feuerwerk angemeldet hätte, oder …?
Kriegst Du keine Ausnahmegenehmigung oder warum die Frage? eine Ausnahmegenehmigung kriegt man manchmal schon für 30 Euro.
Hallo,
das Anzünden ohne Genehmigung stellt nach meinem derzeitigen Wissensstand eine Ordnungswidrigkeit dar. Wenn Ihnen allerdings jemand Feuerwerk unter dem Jahr ohne Genehmigung verkauft, ist es für den Händler dagegen eine Straftat, so sehe ich das als Feuerwerkshändler. Ich kann Ihnen im Moment aber nicht sagen, welcher § das ist.
Grüße
RöderFeuerwerk
ja, habe im Amt angerufen weil ich nichts mehr von denen gehört habe. Die meinten nur, wird wahrscheinlich nicht genehmigt, ohne Angabe von Gründen. Dem Tonfall nach einfach aus „Zeitmangel“ oder Willkür.
Aber ich sehe schon, man kann nicht genau sagen wie teuer einen das kommen kann, 100-50000 € ist ein sehr breites Fenster…
Moin moin…
Solche Fragen, wo man schon weiss, das es nicht erlaubt ist, beantworte ich erst gar nicht.
Verboten ist verboten und nicht nur ein bisschen nicht erlaubt.
Melde das Feuerwerk an, sprich mit deiner Versicherung ob die das abdeckt. Oder beauftragt einen Pyrotechniker.