Feuerwerk u. a. an Silvester

Es heißt ja immer, dass man am Silvesterabend ab 18 Uhr bis irgendwann am Neujahrstag sein Feuerwerk und was es da sonst noch so gibt, benutzen/abfeuern kann.

Wo ist das eigentlich genau geregelt? Ich habe dazu leider nichts in div. Suchmaschinen gefunden. Ich wohne in Berlin.

Guten Rutsch!

Mathias

Hallo Mathias,

habe folgendes gefunden, weiß aber nicht ob es Dir weiterhilft. Kenne mich da auch nicht so genau aus, aber die Regelung scheint eine Mischung aus Sprengverordnung und Verordnung der zuständigen örtlichen Behörden zu sein.

Hilfreich finde ich diese Seiten:

http://www.pyro-partner.de/feuerwerk/fwrk_gesetze.html

und

http://www.lsresearch.de/pages/projekte/pyro/gesetz.HTM

Kommt gut ins neue Jahr,

Gruß, Micha

Etwas zum Abbrennen steht in §SprengV 1 § 23

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sprengv_1/in…

Immernoch guten Rutsch wünsche

Hallo Micha!

Vielen Dank für deine Antworten. Ja, der § 23 der 1. SprengV trifft hier zu. Merkwürdig ist nur, dass da nur von der Sprengklasse II (und höher) die Rede ist. Dann würde man ja immer noch die kleinen Knaller der Klasse I das ganze Jahr abbrennen können?!

Noch ne frohe Party!

Mathias