Hallo, wir wollen im Spätsommer erstmalig eine Ferienwohnung im Dachgeschoss unseres Hauses vermieten. Eine Gewerbeanmeldung erfolgt nicht, die Geltendmachung erfolgt über Vermietung und Verpachtung. Auf unserem Privatgrundstück befindet sich ein beheiztes privat-genutztes Schwimmbad 7,0 m x 3,2 m. Dieses Schwimmbad möchten wir nun auch unseren Feriengästen zur Mitbenutzung anbieten. Nun unsere Frage: Wird das Schwimmbad durch die Mitbenutzung der Feriengäste zu einem öffentlichen Schwimmbad, welches somit auch der Aufsicht des Gesundheitsamtes unterliegt?
genau kann ich das leider nicht beantworten!
Aber ich denke nicht, da Sie kein Gewerbe anmelden und sicherlich auch keinen Eintritt verlangen. Wen Sie in Ihren privaten Pool lassen ist doch Ihre Sache.
leider bin ich was das angeht kein Experte.
Ich vermute, dass ein öffentliches Schwimmbad definiert ist als ein Schwimmbad, in das jeder gehen kann. Wenn Ihr in Eurem Mitvertrag schreibt, dass die „mieter“ dieses Pool nur zur privaten Nutzung überlassen bekommen, würde ich mich prinzipiell damit erst einmal gut fühlen. Aber frag sicherlich noch einmal nach.