FeWo und Eigenheimzulage?

Hallo, es ist eine komplizierte Frage, aber trotzdem finde ich interessant.
Angenommen man hat eine Wohnung zum unentgeltlichen Nutzen der Tochter überlassen und man bekommt für die Wohnung noch Eigenheimzulage. Die Tochter studiert in anderer Stadt und nutzt selbst die Wohnung nur im Semester Ferien. Darf sie die Wohnung in der Rest zeit als FeWo vermieten?

Hallo,

die Eigennutzung an einem Tag im Jahr reicht bereits für die Gewährung der EHZ aus, den Rest das Jahres darf die Wohnung vermietet werden.

Gruß,
Markus

nö…Nutzung durch Tochter ist der eigen privaten Nutzung gleichgestellt. Einsatz zur gewerblichen Nutzung - das ist die kurzfristige Vermietung an wechselnde Mieter - gefährdet die Eigenheimzulage.

PS. Tochter dürfte somit nicht in Köln oder Bochum studieren *g*

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