Hallo,
ich rate Ihnen, sich mit den ANDEREN Eigentümern, die Wohnungen in dem Mehfamilienhaus, in dem Ihre Wohnung sich befindet, besitzen, über deren Erfahrungen auszutauschen (und dann ggf. die Hausverwaltung abzuwählen). Auch haben Hausverwaltungen oft „Referenzobjekte“, mit deren Verwaltung sie Werbung machen - auch hier kann man die Bewohner, die selbst Eigentümer sind, nach ihren Erfahrungen mit der Hausverwaltung fragen.
Es ist manchmal schwierig, die Namen der anderen Eigentümer herauszubekommen - in einem kleinen Objekt mit 6 Wohnungen (von denen ich eine besitze) habe ich das geschafft, indem ich herumgegangen bin und die Mieter nach der Adresse oder Telefonnummer ihres Vermieters gefragt habe. Als Eigentümer haben Sie Anspruch darauf, die Namen der anderen Eigentümer zu erfahren, aber gerade schlechte Verwalter verheimlichen diese gerne. Das dürfte aber jetzt schwieriger werden, denn nach den Vorgaben der neuen Rechtsprechung müssen jetzt die Eigentümer in der Jahresabrechnung darüber informiert werden, welche Eigentümer mit Hausgeldzahlungen im Rückstand sind (zumindest machen das jetzt manche meiner Hausverwaltungen plötzlich so und haben es im Begleitschreiben mit geänderter Rechtslage begründet). Als letzte Möglichkeit kann man zum Grundbuchamt gehen und sich die Namen und Adressen der anderen Eigentümer geben lassen - das kostet aber eine Gebühr.
Wenn ein Schreiben mit der Auflistung der Hausverwaltungsmängel und Aufforderung der Behebung der Mängel mit Fristsetzung nichts nützt, sollte man an die Abwahl der Hausverwaltung denken.
Das gestaltet sich oft schwieriger als man denkt (BESONDERS dann wenn kein Verwaltungsbeirat gewählt wurde, welches das einzige Organ ist, das außer der Hausverwaltung selbst befugt ist, eine Eigentümerversammlung einzuberufen) - ich habe es schon erlebt, dass eine Hausverwaltung gegen den Willen von 200 Eigentümern die Konkurrenten, die von den Eigentümern um Angebote gebeten und eingeladen worden waren und bei dem Tagesordnungspunkt „Neuwahl der Hausverwaltung“ sich vorstellen und zur Wahl stellen wollten, unter Ausübung des Hausrechts vor die Tür gesetzt haben. Hier hat dann letztendlich nur der Klageweg und das Einschalten von Gerichten was gebracht.