Fh reife in baden-württemberg schulischer teil

hallo,

ich habe nach 13.2 das gymnasium verlassen und weiß nicht, ob ich die fachhochschulreife erlangt habe. den schulischen teil natürlich.

http://www.du.nw.schule.de/tkg/fachhochschulreife.htm

gilt dies für alle bundesländer, oder hat bw andere voraussetzungen, also z.b. in deutsch muß der schnitt mindestens fünf punkte betragen.

liest hier jemand mit, der sich mit den regelungen für baden-württemberg auskennt? ich könnte ja meine (sehr schlechten :smile:) zeugnisnoten posten.

schonmal danke für alle antworten

falls niemand die antwort kennt, wozu ich vollstes verständnis habe (ich kapiers ja auch nicht), weiß jemand, an welcher stelle ich mich da informieren kann?

Hallo,

liest hier jemand mit, der sich mit den regelungen für
baden-württemberg auskennt? ich könnte ja meine (sehr
schlechten :smile:) zeugnisnoten posten.

Du suchst http://www.leu.bw.schule.de/bild/Zg-FHSR.pdf insbesondere § 2. Dein erster Ansprechpartner ist die Schule, die dir die Zeugnisse 12.1 bis 13.2. ausgestellt hat, an erster Stelle der Schulleiter bzw. die Oberstufenberater, an die er die Sache abgeben wird.

Die haben die Verordnung, deine Noten und können dir sagen ob du den schulischen Teil erfüllt hast. Wenn du zur schriftlichen Prüfung zugelassen gewesen bist, dann müsste eigentlich der schulische Teil erfüllt sein.

Gruß
MK

danke für deine antwort, die hat mir schon sehr weitergeholfen.

zur schriftlichen prüfung wurde ich zugelassen, nur zur mündlichen nicht.

wenn meine rechnung stimmt, hab ich den schulischen teil noch gerade so bestanden.

wärst du so freundlich und würdest es nochmal gegenlesen?
ps: meine prüfung war 2001, vielleicht galten da andere regelungen.

lk:

E 11
E 11
T 3
T 4

= min. 2; insg. 58 punkte > 40

gk:

D 3
D 5
F 5
F 3
M 7
M 3
G 2
G 5
P 8
P 5
BK 9

= min. 7; insg. 55 punkte > 55

ergeben eine durchschnittsnote von 3,6

viele grüße

Hallo,

Du suchst http://www.leu.bw.schule.de/bild/Zg-FHSR.pdf
insbesondere § 2. Dein erster Ansprechpartner ist die Schule,
die dir die Zeugnisse 12.1 bis 13.2. ausgestellt hat, an
erster Stelle der Schulleiter bzw. die Oberstufenberater, an
die er die Sache abgeben wird.

Die haben die Verordnung, deine Noten und können dir sagen ob
du den schulischen Teil erfüllt hast. Wenn du zur
schriftlichen Prüfung zugelassen gewesen bist, dann müsste
eigentlich der schulische Teil erfüllt sein.

Gruß
MK

Hallo,

wenn meine rechnung stimmt, hab ich den schulischen teil noch
gerade so bestanden.

So sehe ich das auch, allerdings musst du noch beachten, dass alle Leistungen aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren stammen, also alles aus 12.1 und 12.2 oder alles aus 12.2. und 13.1. oder alles aus 13.1. und 13.2.

Gruß
und alles Gute
MK

die noten stammen aus 12.1 und 12.2. dann sollte alles im butter sein.

vielen dank nochmal für deine hilfe.

So sehe ich das auch, allerdings musst du noch beachten, dass
alle Leistungen aus zwei aufeinanderfolgenden Halbjahren
stammen, also alles aus 12.1 und 12.2 oder alles aus 12.2. und
13.1. oder alles aus 13.1. und 13.2.

Gruß
und alles Gute
MK