FH-Tür hat oben 'Luft'

Liebe Freunde und Kenner,

bei zwei ca. 20 Jahre alten FH-Türen (von der Garage ins Haus) klafft oben eine ca. 2 bis 3 cm breiter Lücke, so, als sei das Tübrlatt zu kurz für die Zarge.

Da diese Türen m. W. immer zusammen mit der Zarge geliefert und eingebaut wurden/werden, kann ich mir kaum vorstellen, dass es sich um fehlerhafte Montage handelt. Dennoch sind diese 2 bis 3 cm breiten „Öffnungen“ über die gesamte Türbreite Kältebrücken, durch die Wärme aus dem beheizten Haus in die unbeheizte Garage entweicht.

Wie/womit kann/darf man die Lücke schließen?

Hallo !

2-3 cm ?
Man kann also durchgucken oder ist es trotzdem noch mit den Fälzen überdeckt ?
Blatt und Zarge bilden eine Einheit und sind so auch typgeprüft und zugelassen.
Wenns so wäre,dann ist doch auch die Funktion nicht mehr gewährleistet,denn 2-3 cm,da kommt das Feuer bzw. die heissen Brandgase durch und das Feuer schlägt über.

Wenn wirklich oben auf dem Türblatt,von der Innenseite aus gesehen,2-3 cm „fehlen“,dann könnte man das evtl. mit einem Stahlprofil(Hohlprofil) auffüttern und mechanisch befestigen(anschweißen,Blechschrauben) und füllt das Profil mit Steinwolle(Ofenwolle) Klasse A1(nicht brennbar).
Aber im Grunde ist das alles eine unzulässige Änderung der Bauartzulassung dieser Tür,wobei man sagen muss,sie hat wohl keine mehr oder nie gehabt,bei diesem Spalt.
Ist da eine Zulassungsplakette drauf, T-30-Tür, mit Herstellerangabe usw. ?

mfG
duck313

Hi,

Aber im Grunde ist das alles eine unzulässige Änderung der
Bauartzulassung dieser Tür,

Nicht nur „im Grunde“. Solche Änderungen sind an Türen mit Brandschutzqualität schlicht unzulässig.

wobei man sagen muss,sie hat wohl
keine mehr oder nie gehabt,bei diesem Spalt.
Ist da eine Zulassungsplakette drauf, T-30-Tür, mit
Herstellerangabe usw. ?

Die Zulassung ist von dem Spalt nicht betroffen. Wenn sich die Tür wieder richten läßt (nur Fachfirmen dürfen das), hat sie auch weiterhin eine Zulassung.
Übrigens, ältere Türen haben regelmäßig keine Plakette im Türblatt - allerdings bin ich mir nicht sicher, wann diese Kennzeichnung eingeführt wurde.

Gruß Stefan

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Moin Stefan,

Die Zulassung ist von dem Spalt nicht betroffen. Wenn sich die
Tür wieder richten läßt (nur Fachfirmen dürfen das), hat sie
auch weiterhin eine Zulassung.

mich würde Mal interessieren, was bzw. wie man diese Tür „richten“ könnte. Die Scharnierteile sind fest (unverstellbar) mit Türblatt bzw. Zarge verbunden (verschweißt) und die ganze Tür aus und neu einsetzen, kommt nicht in Frage.

Könnte man ggf. ein neueres Türblatt einsetzen, bei dem Einstellungen möglich wären?