Nabend 
Mich beschäftigt in dem Zusammenhang auch die Frage, was genau
„eine Fahrt“ ist - Einmal zum Supermarkt und zurück, ist das
eine Fahrt oder schon zwei? Eine Rundreise mit mehreren
Zwischenstopps? Eine Langstreckenfahrt mit Übernachtungspause?
Davon hängt natürlich meine Interpretation ab.
Es hängt nen bissl davon ab, wer und vor allem, warum die Führung des Fahrtenbuches „verordnet“ hat…
- die Behörde, zur Feststellung, wer, wann und wo ein KfZ geführt hat?
- das Finanzamt zum Zwecke der Prüfung und Absetzbarkeit von Fahrten?
- der Arbeitgeber, zur Abrechnung und Kostenfestsetzng für Kunden?
Ich vermute, eine Fahrt beginnt und endet am regelmäßigen
Standort des Fahrzeugs oder bei Fahrerwechsel - damit kommt
man auch dem Zweck der Auflage entgegen.
Ganz spitzfindige Führung wäre m. E. nach den Vorgaben des Gesetzes:
-
VOR Fahrtbeginn mit erforderlichen Angaben
-
NACH deren Beendigung mit Datum/Uhrzeit
Also wenn ich mich ins Auto setze, erst ausfüllen…dann starten…
Am Ziel angekommen…Motor aus, ausfüllen, aussteigen…
Ich kenne Fahrtenbuchführung aus meiner Zeit im Rettungsdienst, dort war es ja auch wichtig zu wissen (für etwaige Front- und Ampelfotos) wann, wer gefahren ist…
Bei Einsatzfahrten, wurde der Fahrtbeginn- und Ort zusammen mit der Einsatznummer, sowie Zusatz ob Sondersignalnutzung oder nicht eingetragen… dabei wurde Fahrt zum Einsatzort und ggf weiter ins Krankenhaus als eine Fahrt gewertet…die Rückfahrt vom Krankenhaus zur Wache oder einem weiteren Einsatzort als separate Fahrt eingetragen…
Bei „Besorgungsfahrten“…ob nun zum Tanken oder zur zentralen Materialausgabe/Werkstatt und zurück (vergleichbar mit Deiner „Supermarktfahrt“), wurde ein Eintrag getätigt…
Nun kam es ja auch (selten) vor, dass man weite Verlegungsfahrten hatte…also Start am einem Tag, Patienten hunderte km befördert…übernachtet…am Folgetag zurück…
Zwischenzeitliche Fahrerwechsel wurden in der Unterschriftsspalte dokumentiert z.B. 1. XY bis 12:30 Uhr/Ort // 2. YZ ab 12:30
Hier wurden dann auch mehrere Einträge gemacht, also nicht bloß einer für Starttag bis zum Endtag…
Der Arbeitgeber hat die behördliche Anordnung zur Führung des Fahrtenbuches dann weiter zum „eigenen Vorteil“ verwendet und hat natürlich auch so eine Kontrolle über die gefahrenen km, als auch über geleistete Arbeitszeiten gehabt…
Grüße!
auch Grüße 