Nach den geltenden Bestimmungen ist in der VDE hierfür ein 2,5
mm^2 zwingend verlangt.
Abgesehen davon, daß es in vielen Fällen aufgrund Häufung oder Verlegeart notwendig ist, 2,5mm² zu verlegen- für das Beispiel einer einzelnen Leitung auf Putz in Installationsrohr ist bei 2 belasteten Adern (z.B. Waschmaschinensteckdose) eine NYM-Leitung 1,5mm² mit 16 A absicherbar (in Deutschland).
Hab ich schon wieder veraltete Tabellen? Bin für Hinweise auf die Norm dankbar, in der das steht. Will ja schließlich auch möglichst wenig falsch machen.
Hans