Nein, ist erstens nicht erlaubt und könnte zweitens auch so ohne weiters nicht funktionieren, wenn die Zuleitung bereits über einen FI-Schutzschalter läuft - im übrigen kann ich hier an dieser Stelle - auch für alle anderen, die dies eventuell lesen nur schreiben - FINGER WEG! Laut der VDE, dürfen nur Elektrofachkräfte Änderungen, Reparaturen Instandsetzungen und Erweiterungen an elektrischen Anlagen durchführen. Eine Elektrofachkraft ist laut VDE 0100, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen
Normen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Das klingt schlapp, aber damit ist vor deutschen Gerichten klar, mindestens der ausgebildete E-Meister gemeint. Nicht einmal ein E-Installateur dürfte selbsttätig tätig werden.
Geht jetzt nicht gegen dich Jesus223.