FI-Schalter

Hallo zusammen,

man stelle sich eine Altbauwohnung vor, deren Stromkreise nicht durch einen FI-Schalter abgesichert sind - also insbesondere auch das Bad oder die Bäder nicht. Ist das rechtens? Kann ein Mieter hier Nachrüstung verlangen?

Gruß
Daniel

Hallo,

die Vorschriften nach der DIN VDE 0100 (Regelwerk für Elektroinstallationen) greifen immer nur bei Neuinstallationen (auch von Teilen einer Gesamtanlage).

Diese Vorschriften werden immer wieder angepasst.

So gibt es die Verpflichtung das Bad (oder besser gesagt die Steckdosen des Bades) über eine Fehlerstromschutzeinrichtung (Umgangssprachlich FI-Schalter) abzusichern seit 1984.

Kurz gesagt, nach wie vor ist es bei Altanlagen, welche vor 1984 in Betrieb genommen wurden keine Pflicht.

Gruß

Joschi

Anmerkungen:

Die Verpflichtung sämtliche Steckdosen einer Wohnung mit dieser Schutzeinrichtung abzusichern wurde 2007 in das Regelwerk aufgenommen und ist mit einer Übergangsfrist zum 1.02.2009 zur Pflicht geworden.

Es gibt mittlerweile einzelne Steckdosen mit integrierter Fehlerstromschutzeinrichtung, womit der Fachmann recht einfach alte Steckdosen austauschen kann.

Moin,
es genügt dem Bestandsschutz wie Hunderttausender andere Wohnungen auch und ist damit rechtlich nicht zu beanstanden. Der M kann fordern was er will, der VM muss nicht sanieren.

vnA

Hallo,

so kann man es auch kurz formulieren (mit der Anmerkung das die Anlage seit 1984 nicht saniert wurde). :smile:

Gruß

Joschi

Anmerkungen:

Die Verpflichtung sämtliche Steckdosen einer Wohnung mit
dieser Schutzeinrichtung abzusichern wurde 2007 in das
Regelwerk aufgenommen und ist mit einer Übergangsfrist zum
1.02.2009 zur Pflicht geworden.

Es gibt mittlerweile einzelne Steckdosen mit integrierter
Fehlerstromschutzeinrichtung, womit der Fachmann recht einfach
alte Steckdosen austauschen kann.

Das heißt man könnte vom VM verlangen, dass er alle Steckdosen auf seine Kosten so absichern lässt?

Gruß
Daniel

Hallo,

Das heißt man könnte vom VM verlangen, dass er alle Steckdosen
auf seine Kosten so absichern lässt?

Nein, die Verpflichtung bezieht sich nur auf die Neuinstallation.

Altanlagen dürfen weiter betrieben werden.

Der Hinweis mit den Steckdosen war nur für den Mieter gedacht, hat er ein „erhöhtes“ Sicherheitsbewusstsein, so kann er dies relativ einfach umsetzen lassen. Dann natürlich auf seine Kosten.

Gruß

Howdy,

man stelle sich eine Altbauwohnung vor, deren Stromkreise
nicht durch einen FI-Schalter abgesichert sind - also
insbesondere auch das Bad oder die Bäder nicht. Ist das
rechtens? Kann ein Mieter hier Nachrüstung verlangen?

neben dem Gesagten: In Altbauwohnungen findet man auch häufig noch 2adrige Verkabelungen (d.h. der Schutzleiter ist ggf. gar nicht angeschlossen oder gegen „0“ gezogen) und auch „Sparschaltungen“, bei denen z.B. in einer Lampe beide Adern „Saft“ haben können, obwohl die Birne augenscheinlich aus ist!

Selbst also wenn man den Einbau eines FI fordern könnte, was man aus den bereits erklärten Gründen nicht kann, wäre es damit alleine nicht getan, sondern es müssten ggf. auch neue Kabel verlegt werden und Schalter ausgetauscht werden.

Gruss
norsemanna